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| BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 216/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handelsvertreter - Zuständigkeit der ArbG - Lex specialis
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
HV, arbeitsgerichtliche Zuständigkeit, arbeitnehmerähnliche Person
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 18.02.1958 - 2 Sa 1/58
- BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 216/58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 21.01.1941 - VII 32/40
1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das …
Auszug aus BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 216/58
Dieser Antrag ist zulässig (BAG AP Nr" 25 zu § 2 ArbGG; BGH 5, lo5; 16, 339; RGZ 165, 374; 17g , 226; Stein- Jonas, ZPO, 18" Auflage § 276 Anm" VII; Baumbach, ZPO, 23" Auflage § 276 Anm" H a ; Wieczorek, ZPO, § 276 Anm" B II c 1).
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Demgegenüber entschied der Bundesgerichtshof - ebenso wie früher zum Teil auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 - AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953; Urteil vom 24. September 1958 - 2 AZR 216/58 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 11, 259, 261 = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1958 - 2 AZR 493/57 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1953) -, daß, "soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen, es für die Frage der Zuständigkeit allein auf die schlüssigen Behauptungen des Klägers ankommt, Beweise aber nicht erhoben zu werden brauchen" (BGH Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62 - NJW 1964, 497). - BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94 Demgegenüber entschied der Bundesgerichtshof - ebenso wie früher zum Teil auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25. August 1956 - 2 AZR 317/54 - AP Nr. 23 zu § 2 ArbGG 1953; Urteil vom 24. September 1958 - 2 AZR 216/58 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 11, 259, 261 = AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1958 - 2 AZR 493/57 - AP Nr. 47 zu § 2 ArbGG 1953) -;, daß "soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen, es für die Frage der Zuständigkeit allein auf die schlüssigen Behauptungen des Klägers ankommt, Beweise aber nicht erhoben zu werden brauchen" (BGH Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62 - NJW 1964, 497).
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