Rechtsprechung
| BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 240/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 598/92 Die in jedem Einzelfall (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 240/81 - BAGE 40, 361 = AP Nr. 7, aaO) vorzunehmende Interessenabwägung als dritte Voraussetzung für eine Kündigung wegen wiederholter Erkrankungen des Arbeitnehmers kann der Senat als Revisionsgericht ebenfalls nicht selbst vornehmen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15
Doppelbefristung - Elternzeit
Dieses ist im Rahmen der Vertragsfreiheit seit langem anerkannt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 31. März 1983 - 2 AZR 240/81, vom 15. Dezember 1983 - 2 AZR 529/82, vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83). - BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
Krankheitsbedingte Kündigung
Eine allgemeine abschließende Interessenabwägung, die in jedem Einzelfall (so Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 240/81 - BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7, a.a.O.) als dritte Voraussetzung für eine Kündigung wegen Langzeiterkrankung zu erfolgen hat, kann darin nicht gesehen werden.
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