Rechtsprechung
| BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit mit Auslauffrist - Zweckwidrige Bindung über das Ende der Probezeit hinaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BerBildG § 15 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 15 BBiG
Berufsausbildungsrecht; Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses mit Auslauffrist
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 16.04.1987 - 12 Ca 40/87
- LAG Hamburg, 04.09.1987 - 6 Sa 64/84
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1107
- NZA 1989, 268
- BB 1989, 359
- DB 1989, 584
- JR 1989, 440
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
Kündigung - Berufsausbildungsvertrag
Auszug aus BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Wie der Senat bereits im Urteil vom 17. September 1987 2 AZR 654/86 - (BB 1988, 1462, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden hat, beginnt das Berufsausbildungsverhältnis nach § 13 BBiG mit der Probezeit und endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. - BAG, 15.01.1981 - 2 AZR 943/78
Probezeit
Auszug aus BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Wie der Senat in der bereits zitierten Entscheidung vom 17. September 1987 (aa0) ausgeführt hat, sollen die Vertragspartner sich während der Probezeit gegenseitig dahingehend prüfen können, ob die geplanten Ausbildungsziele sich für den Partner verwirklichen lassen und ob der Auszubildende sich für den zu erkundenden Beruf eignet (BAGE 36, 94 = AP Nr. 1 zu § 13 BBiG; KR-Weigand, aa0, §§ 14, 15 BBiG Rz 42). - BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 193/57
Außerordentliche Kündigung - Erklärung unter Fristsetzung - Wichtiger Grund - …
Auszug aus BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Der Kündigungsberechtigte kann aber auch aus wichtigem Grund mit einer Frist kündigen (außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist), die der gesetzlichen, tariflichen oder vereinbarten Kündigungsfrist nicht zu entsprechen braucht (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 269/57 - AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG; vom 16. Juli 1959 - 1 AZR 193/57 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB und BAGE 4, 313 = AP Nr. 1 zu § 70 HGB;… so auch Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutzrecht, 4. Aufl., Rz 312; Zöllner, Arbeitsrecht, § 22 III 6;… Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 626 Rz 110;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 Rz 23).
- BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
Auszug aus BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Bei der Kündigung während der Probezeit handelt es sich um eine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, die grundsätzlich keines besonderen Kündigungsrechts bedarf (so schon BAG Urteil vom 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - DB 1977, 1322). - BAG, 06.06.1958 - 1 AZR 269/57
Außerordentliche befristete Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Der Kündigungsberechtigte kann aber auch aus wichtigem Grund mit einer Frist kündigen (außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist), die der gesetzlichen, tariflichen oder vereinbarten Kündigungsfrist nicht zu entsprechen braucht (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 269/57 - AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG; vom 16. Juli 1959 - 1 AZR 193/57 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB und BAGE 4, 313 = AP Nr. 1 zu § 70 HGB;… so auch Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutzrecht, 4. Aufl., Rz 312; Zöllner, Arbeitsrecht, § 22 III 6;… Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 626 Rz 110;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 Rz 23). - BAG, 03.10.1957 - 2 AZR 13/55
Rückerstattungsberechtigter - Unüberwindliches Mißtrauen - Fristlose Entlassung - …
Auszug aus BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Der Kündigungsberechtigte kann aber auch aus wichtigem Grund mit einer Frist kündigen (außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist), die der gesetzlichen, tariflichen oder vereinbarten Kündigungsfrist nicht zu entsprechen braucht (vgl. BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 269/57 - AP Nr. 17 zu § 66 BetrVG; vom 16. Juli 1959 - 1 AZR 193/57 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB und BAGE 4, 313 = AP Nr. 1 zu § 70 HGB;… so auch Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutzrecht, 4. Aufl., Rz 312; Zöllner, Arbeitsrecht, § 22 III 6;… Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 626 Rz 110;… KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 Rz 23).
- LAG Schleswig-Holstein, 18.10.2023 - 3 Sa 81/23
Angemessene Probezeit während einer Befristung zur Erprobung
Dies ist allgemeine Meinung (so schon ausdrücklich BAG 10. November 1988 - 2 AZR 26/88 - unter II. 1. der Gründe, juris zum Berufsausbildungsverhältnis, vgl. auch BAG 21. November 2013 - 6 AZR 664/12 - Rn. 32, juris). - BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist
Rn. 21 bb) Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, die Kündigungsregelungen im Berufsbildungsgesetz seien zwingend (BAG 10. November 1989 - 2 AZR 26/88 - zu II 2 a und c der Gründe), bezieht sich das ausschließlich auf die Unabdingbarkeit der Bestimmungen dieses Gesetzes, die gemäß § 25 BBiG nicht durch Vereinbarungen zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden zuungunsten des Auszubildenden abgeändert werden können. - BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 263/91
Stufenausbildung; erneute Probezeit in der Folgestufe
Hierbei handelt es sich um eine entfristete ordentliche Kündigung (Senatsurteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 26/88 - AP Nr. 8 zu § 15 BBiG , zu II 1 der Gründe).
- BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 800/08
Personalratsbeteiligung bei Probezeitkündigung
Zu diesem Zeitpunkt war die für die Probezeitkündigung als entfristete ordentliche Kündigung (zu diesem Rechtscharakter BAG 10. November 1988 - 2 AZR 26/88 - AP BBiG § 15 Nr. 8 = EzA BBiG § 15 Nr. 7) einzuhaltende zweiwöchige Äußerungsfrist des § 79 Abs. 2 Satz 3 1. Halbs. PersVG Berlin noch nicht abgelaufen. - LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit
Sie bedarf grundsätzlich keines besonderen Kündigungsgrundes (vgl. BAG Urteil vom 8.3.1977 - 4 AZR 700/75 - in Juris; BAG Urteil vom 26.1.1999 - 2 AZR 26/88 - in AP Nr. 8 zu § 15 BBiG ). - ArbG Heilbronn, 20.03.2026 - 7 Ca 440/25
Minderjähriger Auszubildender - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - …
Wenngleich eine außerordentliche Kündigung auch mit einer nicht unangemessen langen Auslauffrist ausgesprochen werden kann (BAG 10.11.1988 - 2 AZR 26/88, NZA 1989, 268), spricht die Länge der Frist von einem Monat für ein Verständnis als ordentliche Kündigung. - LAG Berlin, 12.10.1998 - 9 Sa 73/98
Kündigung während der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis; …
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