Rechtsprechung
| BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und Kenntnissen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigung schwerbeschädigter Arbeitnehmer - Verwertung der Fäigkeiten - Weiterentwicklung der Fähigkeiten - Wünsche der Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- LAG Freiburg, 25.04.1963 - 8 Sa 19/63
- BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63
Papierfundstellen
- DB 1964, 228
- DB 1964, 482
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61
Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung …
Auszug aus BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63
Sie meint aber, die Weigerung des Klägers sei im Hinblick auf § 12 Abs« 1 SchwBeschG berechtigt gewesen und könne daher schon deshalb keinen verhaltensbedingten wichtigen Grund darstellen, der den Beklagten zu einer außer ordentlichen Kündigung gegenüber dem Kläger berechtigte« Das trifft jedoch nicht zu« Der Kläger verkennt Bedeutung und Tragweite des § 12 Abs« 1 SchwBeschG sowie der hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1962 (1 AZR 128/61 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG)s wenn er meint, aus ihnen das Recht ableiten zu können, ein ihm übertragenes Sachgebiet deshalb abzulehnen, weil das mit diesem Gebiet verbundene Rechenwerk ihm nicht liege und er mehr Neigung für eine fürsorgerische Tätigkeit habe« § 12 Abs« 1 SchwBeschG schreibt vor, daß Schwerbe schädigte so zu beschäftigen sind, daß sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiter entwickeln können« Zunächst will diese Bestimmung verhindern, daß der Schwerbeschädigte eine Arbeit zugewiesen bekommt, die er bei seiner gesundheitlichen Schädigung, derentwegen er den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes genießt, nicht verrichten kann« Die Beschädigung der linken Hand, die den Kläger unter das Schwerbeschädigtengesetz fallen läßt, steht der Bearbeitung des Arbeitsgebietes Nr. 46 nicht entgegen, was übrigens auch der Kläger nicht etwa behauptet. - BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53
Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO
Auszug aus BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63
Die weitere Milderung, daß die Kündigung zwar außer ordentlich, aber nicht fristlos ausgesprochen, sondern aus sozialen Gründen mit einer Auslauffrist bis zum Jahresende versehen worden ist, stellt ihre Berechtigung nicht in Frage (BAG 1, 237; 9, 44 sondern zeigt nur, daß das beklagte Land auch noch zuletzt soziale Erwägungen hat mitsprechen lassen".
- BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung
Denn das Schwerbehindertenrecht räumt grundsätzlich keinen Anspruch auf einen selbst bestimmten Arbeitsplatz ein (so bereits BAG 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP SchwBeschG § 12 Nr. 2). - BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten
Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: April 1991, § 14 Rz 6, m.w.N.). - BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
Gesamthafenbetrieb - Hafenarbeit
Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: Mai 1993, § 14 Rz 6, m.w.N.).
- BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91
Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten
Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG, Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 -, AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG, Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, n.v., zu IV 1 der Gründe;… Gröninger/Thomas, SchwbG , Stand April 1991, § 14 Rdn. 6, m.w.N.). - LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2221/95
Versetzung: einzelvertraglich vereinbarter Einsatzort - Billigkeitskontrolle
Vielmehr wird der Arbeitgeber seiner Verpflichtung gegenüber dem Schwerbehinderten aus § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG auch dann nicht gerecht, wenn er ihn trotz höherer Qualifikation nur mit untergeordneten Arbeiten beschäftigt (BAG, Urteil vom 23.01.1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG). - BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64
Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende …
Diese Ansicht entspricht der Auffassung des Ersten Senats; wie sie im Urteil BAG 13? 1o9 - A? Nr, 1 zu § 12 SchwBeschG zum Ausdruck gekommen und vom Zweiten Senat im Urteil vom 23" Januar 1964? 2 AZR 289/63? AP Nr. - BVerwG, 09.08.1966 - II B 7.66
Umsetzung eines schwerbeschädigten Beamten auf einen anderen Dienstposten - …
Das ergibt sich so eindeutig und unzweifelhaft aus dem Sinn und Wortlaut des § 12 Abs. 1 SBG und aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Vorschrift (vgl. Urteile vom 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 -, vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - und vom 7. August 1964 - 1 AZR 27/64 - [Hueck-Nipperdey-Dietz, Arbeitsrechtliche Praxis, § 12 SchwerbeschG Nr. 1, 2 und 3];… vgl. a. Wilrodt-Neumann, Schwerbeschädigtengesetz 2. Auflage 1964, § 12 Rdnr. 5, 11 und 11 b;… Becker, Schwerbeschädigtengesetz 2. Auflage 1962, § 12 Rdnr. 3), daß es einer grundsätzlichen höchstrichterlichen Klärung nicht bedarf. - LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 884/05
Versetzung / Direktionsrecht / billiges Ermessen / behinderungsgerechte …
Auch der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, allein nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden (BAG, Urteil vom 23.01.1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), sondern kann allein eine vertragsgemäße und behindertengerechte Beschäftigung verlangen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".