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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 300/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1412
BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 300/55 (https://dejure.org/1958,1412)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1958 - 2 AZR 300/55 (https://dejure.org/1958,1412)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1958 - 2 AZR 300/55 (https://dejure.org/1958,1412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsklage - Prozeßvoraussetzung - Feststellungsinteresse - Begründetheit der Klage - Bestehen eines Schadens - Drohen eines Schadens - Erledigung der Hauptsache - Übereinstimmende Erklärung - Revisionsinstanz

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.12.1956 - 2 AZR 132/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 300/55
    Sie konnte vielmehr an der erhobenen Feststellungsklage festhalten, ohne daß es auf die Entwicklung des Schadens während des Rechtsstreits ankam (BAG, 2. Senat vom 28.12"1956 - 2 AZR 132/56 - in AP Nr. 5 zu § 256 ZPO mit zust. Anm" von Pohle).
  • BAG, 18.02.1957 - 2 AZR 231/56

    Revisionsinstanz - Anwendungsbereich der Vorschrift - Kostenentscheidung - …

    Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 300/55
    Soweit die Klägerin und der Beklagte zu 1) den gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Klageanspruch zu 1 überein stimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das auch in der Revisionsinstanz zulässig (BAG 3? 265; BAG, 2. Senat vom 18, 2.1957 - 2 AZR 231/56 -, AB Br. 2 zu § 91 a ZPO mit zust. Anm. von Pohle in AP Kr. 1 und Hr" 2 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses …

    Auch nach allgemeinem Prozeßrecht ist es nicht unbedingt erforderlich, nach Klagerhebung von einer zu diesem Zeitpunkt allein möglichen Feststellungs- zu einer Leistungs klage überzugehen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen dafür nunmehr gegeben sind (vgl. BAG AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG AP Nr. 3 zu § 75 HGB; BAG AP Nr. 16 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
    a) Bei einer Feststellungsklage ist zwischen der Prozeßvoraussetzung des Feststellungsinteresses und der zur Begründetheit der Klage gehörenden Frage, ob ein Schaden besteht oder künftig droht, zu unterscheiden (BAG AP Nr. 16 zu § 256 ZPO [zu II 2 b der Gründe]).
  • BAG, 11.11.1988 - 7 AZR 767/87

    Kostenteilung bei Erledigung der Hauptsache im 3. Rechtszug

    Die Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärung kann nach ständiger Rechtsprechung auch noch in der Revisionsinstanz erfolgen (vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 300/55 - AP Nr. 16 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - AP Nr. 12 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 17.12.1973 - 3 AZR 366/73

    Telegraphische Rechtsmitteleinlegung - Prüfungspflicht - Prozeßbevollmächtigter

    II. 1. Die Parteien konnten auch noch in der Revisionsinstanz übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklären (vgl. z.B. BAG AP Nr. 16 zu § 256 ZPO [zu I der Gründe]; Stein-Jonas- Pohle, ZPO, 19Aufl., § 91a Anm. V 1 mit weiteren Nachweisen).
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