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Rechtsprechung
   BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3122
BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86 (https://dejure.org/1987,3122)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86 (https://dejure.org/1987,3122)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 (https://dejure.org/1987,3122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 2367
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Demgegenüber hat der Siebte Senat des BAG zwischenzeitlich entschieden (DB 1987, 1303 [hier: VI (604) 167 a-b]), eine Abmahnung könne zwar durch Zeitablauf wirkungslos werden; dies lasse sich jedoch nicht anhand einer bestimmten Regelfrist, sondern nur auf Grund aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Art der Verfehlung des ArbNehmers und des Verhaltens des ArbGebers im Anschluß an die Abmahnung beurteilen.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …

    Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, läßt sich nicht pauschal beurteilen (BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4; 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367; 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - RzK I 1 Nr. 26).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Ohne näheren Sachvortrag des Klägers in den Tatsacheninstanzen, daß und warum die Abmahnungen aufgrund Zeitablaufs wirkungslos geworden seien, sieht der Senat angesichts der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - RzK Abmahnung Nr. 19) keine Veranlassung, hierauf weiter einzugehen.
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen in Verbindung mit dem Zeitablauf alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 19.07.2367).
  • ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07

    Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht

    Der Zeitablauf kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86, DB 1987, 2367).
  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    Der Zeitablauf kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86, DB 1987, 2367).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Damit ist es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, wonach eine ursprünglich berechtigte Abmahnung durch Zeitablauf gegenstandslos werden kann, wenn sich der Arbeitnehmer längere Zeit danach einwandfrei geführt hat (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - Der Betrieb 1987, 2367, zu II 1 der Gründe, gegen die Kritik von Conze in Der Betrieb 1987, 889 f. sowie derselbe in Der Betrieb 1987, 2358 f.).
  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
    Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, läßt sich nämlich nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = BB 1987, 1252 = NZA 1987, 418 [BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84]; BAG, Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 21 Sa 1902/14

    Abmahnungserfordernis - Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

    Vielmehr soll einem Arbeitnehmer durch eine Abmahnung auch deutlich gemacht werden, welche konkreten Pflichten ihm obliegen bzw. was konkret von ihm erwartet wird (sog. Hinweisfunktion) (…vgl. BAG vom 23.07.2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 13, AP Nr. 3 zu § 6 GewO; vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86 - Rn. 29 zitiert nach juris, RzK I 1 Nr. 19).
  • LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs

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  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen in Verbindung mit dem Zeitablauf alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367).
  • ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88

    Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte

  • LAG München, 02.04.1996 - 8 Sa 1165/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Alkoholkonsum eines Piloten als wichtiger …

  • ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04
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