Rechtsprechung
| BAG, 20.10.1955 - 2 AZR 366/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Beweise des Vorprozesses - Neue Tatsachen - Begründetheit einer Restitutionsklage - Eignung einer Urkunde - Restitutionsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b
Arbeitsgerichtsverfahren: Begründung und Begründetheit einer Restitutionsklage
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 25.05.1954 - 2 Sa 533/53
- BAG, 20.10.1955 - 2 AZR 366/54
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene …
Zur Begründung einer Restitutionsklage nach § 580 Ziff. 7 b ZFO dürfen nur der im Vorprozeß vorgetragene Prozeßstoff und zu seinem Beweis die aufgefundene Urkunde, nicht dagegen neue Tatsachen herangezogen werden (BAG, 2. Senat, AP Nr. 2 zu § 580 ZPO).Nicht dagegen ist es Aufgabe des Revi sionsgerichts, selbständig zu entscheiden, ob die aufgefundene andere Urkunde geeignet ist, eine für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung her beizuführen (BAG AP Nr. 2 zu § 580 ZPO).
Andere, insbesondere neue sonstige Tatsachen waren dabei außer Betracht zu lassen (vgl. BAG- vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Ur. 2 zu § 580 ZPO mit zust. Anm. von Pohle; BGHZ 6, 354 - 356 = NJW 1952 S. 1095 Nr. 11).
Rieht dagegen ist es die Aufgabe des Revisionsgerichts, bei der Prüfung der Präge, ob die Restitutionsklage begründet ist, tatsächliche Feststellungen zu treffen und insbesondere im Fall des § 580 Ziff. 7 b ZPO selbständig zu entscheiden, ob die vom Kläger aufgefundenen Urkunden geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen (BAG, 2. Senat vom 2. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Nr. 2 zu § 580 ZPO; BGHZ 3, 65 - 69).
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77 3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 -, 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - und 19. Oktober 1967 - 5 AZR 203/67 - AP Nr. 2, 3 und 7 zu § 580 ZPO) ist das Revisionsgericht nicht dazu befugt, selbständig darüber zu entscheiden, ob eine aufgefundene Urkunde geeignet ist, eine günstigere Entscheidung für den Restitutonskläger herbeizuführen.
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