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Rechtsprechung
   BAG, 30.06.1960 - 2 AZR 403/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1979
BAG, 30.06.1960 - 2 AZR 403/58 (https://dejure.org/1960,1979)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1960 - 2 AZR 403/58 (https://dejure.org/1960,1979)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 (https://dejure.org/1960,1979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mankohaftung - Entlastungsbeweis - Ausschlußfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1960, 940
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    § 282 BGB soll demjenigen, der beweisnäher ist und deshalb über ein Verschulden eher Auskunft geben kann, die Beweislast auferlegen (vgl. BAG Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, unter II 2 der Gründe; BGH Urteil vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51 - BGHZ 4, 192, 195).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …

    Abgesehen davon hat die Beklagte in ihrer Revisionserwiderung zutreffend darauf hingewiesen, daß auch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 - (BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB (Haftung des Arbeitnehmers)) und vom 3. August 1971 - 1 AZR 122/71 - (BAG AP Nr. 67 zu § 611 BGB (Haftung des Arbeitnehmers)) die Tätigkeit eines Filialleiters und eines Kassierers nicht als schadengeneigte Arbeit qualifiziert hat (…vgl auch Plog/Wiedow, aaO, § 78 RdNr 51, der kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten, die zu Vermögensschäden führen, ebenfalls nicht der "schadengeneigten Arbeit" zurechnet).

    Die Anforderungen an den Entlastungsbeweis dürfen zwar nicht so gering sein, daß schon die bloße Möglichkeit eines vom Schuldner nicht zu vertretenden Schadenseintritts für den Entlastungsbeweis ausreicht (BGH, Urteil vom 12. November 1952 - II ZR 67/52 - (NJW 1953, 59); BAG, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 - (aaO)).

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten …

    Diese Auffassung entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 282 BGB, den das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 AZR 403/58 - (AP Nr. 20 zu § 611 BGB [Haftung des Arbeitnehmers]) in bezug auf die sog. Mankohaftung wie folgt umschrieben hat:.
  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast - …

    11Der Erste Senat hat im Hinblick auf sein Urteil vom 8 Pebruar 1957, 1 AZR 169/55 (BAG 3, 280 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Fnedenspf licht), e m e Beaenken, daß der Zweite Senat von dem Grundsatz 122 der Anwendung des § 282 BGB auf die positiven Vertragsverletzungen nach den besonderen Umstanden des Einzelfalles im Arbeitsvertragsrecht abweicht a' folglich brauchte der Große Senat gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz der Geschäftsordnung m dieser Frage keine Entscheidung mehr zu treffen" Der Erste und der Zweite Senat stimmten somit d a n n uberein, daß im Bereich des Arbeitsvertragsrechts bei positiven Forderungs- Verletzungen aus einer entsprechenden Anwendung des § 282 BGB weder im einen noch im anderen Sinn eine absolut geltende Hegel abzuleiten ist, sondern daß die Beweislastverteilung bei einem Streit um das Verschulden des auf Schaden ersatz m Anspruch genommenen Vertragsteils sich nur nach aen Umstanden des jeweiligen Falles richten kann" In einem spateren Urteil vom 50 Juni I960 (AP Nr. 20 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers /"Bl 5 7) hat sich dann der Zweite Senat in einem Fall der Mankohaftung ein gehend zu der Beweislastfrage geäußert In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof hat er das Kriterium im Gefahrenbereich lind im Zusammenhang damit m der Sachnahe für die Beweisführung gefunden.
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