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| BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 413/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankengeldzuschuß - Kurzarbeit
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 07.08.1959 - 5 Sa 438/59
- BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 413/59
Papierfundstellen
- NJW 1961, 141 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 17/59
Streikbeginn - Abwehraussperrung - Krankheit
In der Frage, ob der Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz entfällt, wenn während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters Umstände eintreten, die der 'Weiterarbeit auch eines arbeitsfähigen Arbeiters entgegengestanden hätten, hat sich der Zweite Senat bereits in der zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 29«September I960 - 2 AZR 435/58- beschäftigto Der Zweite Senat hat damals ausgeführt, daß ein erkrankter Bauarbeiter den Anspruch auf den Zuschuß auch für solche Tage habe, an denen er auch bei Arbeitsfähigkeit mit der Arbeit wegen schlechten Wetters hätte aussetzen müssen" Der Zweite Senat hat in dieser Entscheidung § 1 Äbsol Satz 1 ArbKrankhG dahin ausgelegt, daß mit den Worten "infolge Krankheit an seiner Dienstleistung verhindert (Arbeitsunfähigkeit)" lediglich ein Zustand charakterisiert werde; eine ausschließliche K&.usalbe Ziehung zwischen "Krankheit einerseits und Arbeitsverhinderung andererseits" werde von dem Gesetz nicht gefordert., Die gleiche Auffassung liegt der Entscheidung des Zweiten Senats vom 20"Oktober I960 - 2 AZR 413/59 - , die zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen ist und bei der es sich um Fragen der Kurzarbeit handelt, zugrunde" II". - BAG, 21.04.1961 - 1 AZR 62/60
Arbeitsunfähigkeit - Verfahrensfehler - Begutachtender Arzt - Gutachtliche …
Danach genügt es, wenn die Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig macht (vgl. die Urteil des Zweiten Senats vom 29" September I960 - 2 AZR 435/58 - in BB i9 6 0, 1326 und vom 2o. Oktober i960 - 2 AZR 413/59 - in BB i9 6 0, 1327)". - BAG, 31.01.1961 - 1 AZR 188/60
Arbeitsunfähig kranker Arbeiter - Heilverfahren - Arbeiterrentenversicherung - …
Das ArbKrankhG fordert nämlich nicht eine ausschließliche Kausalität zwischen der Krankheit und der Verhinderung an der Arbeit; das Gesetz knüpft vielmehr an den Zustand der Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 182 Abs" 1 Nr" 2 Satz 1 RVO an" Danach genügt es, wenn die Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig macht (vgl, die Urteile des Zweiten Senats vom 29" September I960 - 2 AZR 435/58 in BB 60, 1326 und vom 2o. Oktober i960 - 2 AZR 413/59 in BB 60, 1327)o.
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