Rechtsprechung
| BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Änderungskündigung ;ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102
Änderungskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 02.09.1992 - 7 Ca 129/92
- LAG Hamburg, 25.02.1993 - 2 Sa 67/92
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Abweichend von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 26. Mai 1977 (- 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972) sei eine erneute Anhörung des Betriebsrates stets erforderlich, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch mache.Der Senat hält den Hinweis für angebracht, daß die vorliegende Fallkonstellation wesentlich anders ist als in der des Urteils vom 26. Mai 1977 (- 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972), mit dem sich das Landesarbeitsgericht kritisch auseinandersetzt.
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Der Senat hat mit Urteil vom 16. September 1993 (- 2 AZR 267/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) seine Rechtsprechung bestätigt, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG gelte mit der Sanktion der Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung nicht nur bei Nichtanhörung, sondern auch bei nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats. - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93
Änderungskündigung, Versetzung
Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Bei dieser Sachlage könnte man immerhin die Auffassung vertreten, dem Arbeitgeber dürfe nicht entgegengehalten werden, daß er zunächst den Ausgang des gegebenenfalls erforderlich werdenden Ersetzungsverfahrens nach § 99 BetrVG abwartete, wenn dies auch nach der neueren Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 30. September 1993 (- 2 AZR 283/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch der Änderungskündigung ist.
- BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Ungeachtet der apodiktischen Kürze dieses Anhörungsschreibens ist allerdings schon wegen des ausdrücklichen Hinweises der Beklagten in diesem Schreiben auf den mit dem Betriebsrat zuvor vereinbarten Sozialplan vom 29. September 1989 dieser Kenntnisstand dem Betriebsrat zuzurechnen (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972), worauf ebenfalls das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat. - BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73
Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Der Senat hat in der Entscheidung vom 29. März 1990 (- 2 AZR 420/90 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe) auf die Unterscheidung zwischen maßgeblicher Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin (Endtermin) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1974 (BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe) und vom 29. Januar 1986 (…- 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42, a.a.O., zu I 2 c der Gründe) hingewiesen. - BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …
Auszug aus BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93
Der Senat hat in der Entscheidung vom 29. März 1990 (- 2 AZR 420/90 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe) auf die Unterscheidung zwischen maßgeblicher Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin (Endtermin) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1974 (BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe) und vom 29. Januar 1986 (- 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42, a.a.O., zu I 2 c der Gründe) hingewiesen.
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
Etwas anderes ist lediglich dann anzunehmen, wenn von dem Kündigungstermin oder der Kündigungsfrist bestimmte Ansprüche des zu kündigenden Arbeitnehmers abhängen (zB Weihnachtsgeld oder seine Unkündbarkeit) oder der Arbeitgeber den Personalrat über den Termin, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, völlig im Unklaren lässt (vgl. BAG 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 - RzK III 1 d Nr. 8; 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 79; 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 -). - BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
Dennoch darf der Arbeitgeber nicht gänzlich offen lassen, wann, unter Einhaltung welcher Frist und zu welchem Zeitpunkt Kündigungen ausgesprochen werden sollen (vgl. ausdrücklich die unveröffentlichte Entscheidung vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3, zu II 2 a der Gründe; vgl. ferner Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe; vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - BAGE 35, 118, 123 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden-Württemberg und zuletzt vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 -, n.v., zu II 3 der Gründe). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 426/05
Ordentliche Kündigung wegen MfS-Tätigkeit
Anders ist dies lediglich in den Fällen zu sehen, dass von dem Kündigungstermin bestimmte Ansprüche des zu kündigenden Arbeitnehmers abhängen (zB Weihnachtsgeld) oder der Arbeitgeber den Personalrat über den Termin, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, völlig im Unklaren lässt (BAG 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 - RzK III 1 d Nr. 8; 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 56 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 79).
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Der Insolvenzverwalter darf daher nicht gänzlich offen lassen, wann unter Einhaltung welcher Kündigungsfrist und zu welchem Kündigungstermin Kündigungen ausgesprochen werden sollen (BAG, Urt. v. 10.07.1993 - 2 AZR 423/93, BuW 1994, 212 = RzK III 1d Nr. 8), denn dies käme einer unzulässigen Anhörung auf Vorrat gleich (…Uhlenbruck/Berscheid, Insolvenzordnung, 12. Aufl. vor § 113 InsO Rn. 178). - BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96
Kündigung wegen mangelnden Bedarfs
Der Kündigungstermin ist zumindest dann ausdrücklich anzugeben, wenn die Kündigung nicht alsbald ausgesprochen werden soll (…BAG Urteil vom 3. April 1987, aaO; BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 423/93 - RzK III 1d Nr. 8; BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - LAG Hamm, 12.09.2002 - 4 Sa 720/02
Betriebsratsanhörung bei Kündigung wegen Betriebsschließung in der Insolvenz
Der Insolvenzverwalter darf daher nicht gänzlich offen lassen, wann unter Einhaltung welcher Kündigungsfrist und zu welchem Kündigungstermin Kündigungen ausgesprochen werden sollen (BAG v. 10.07.1993 - 2 AZR 423/93, BuW 1994, 212 = RzK III 1d Nr. 8), denn dies käme einer unzulässigen Anhörung auf Vorrat gleich (…U2xxxxxxxx/Berscheid, Insolvenzordnung, 12. Aufl. vor § 113 InsO Rn. 178). - LAG Hamm, 23.01.2003 - 4 Sa 720/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
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