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| BAG, 12.11.1958 - 2 AZR 427/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesetzliche Wochenfeiertag - Schlechtwetter - Bauarbeiter - Fortzahlung des Lohnes - Anordnung des Arbeitsausfalls
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 09.05.1957 - 2 Sa 213/57
- BAG, 12.11.1958 - 2 AZR 427/57
Papierfundstellen
- BAGE 7, 33
Wird zitiert von ...
- BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57
Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte …
Q " hätte sie sich am 25" und 26« Dezember 1956, wenn diese Tage Arbeitstage gewesen wären, entsprechend verhalten müsseno Es würde mit den Pflichten des Arbeitgebers unvereinbar sein, wenn er, nachdem er sonst bei vergleichbarem Wetter hat weiter arbeiten lassen, für die Feiertage sich darauf berufen würde, er hätte bei der gleichen Wetterlage nicht weiter arbeiten lassen« Das Landesarbeitsgericht wird weiter zu prüfen haben, wie sich ein verständiger Arbeitgeber des Baugewerbes bei einer solchen Wetterlage zu verhalten pflegt« Hätte einsolcher Arbeitgeber bei einem Wetter wie an den hier streitigen Tagen dann ar beiten lassen, wenn es sich um gewöhnliche Arbeitstage gehandelt hätte, so kann sich auch die Beklagte nicht darauf berufen, dass sie zur Einstellung der Arbeit an den beiden Weihnachtstagen wegen der an diesen Tagen bestehenden Wetterlage befugt gewesen wäre« Eine Vorlage des Rechtsstreits an den Grossen Senat wegen einer etwaigen Abweichung von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 12« November 1958 - 2 AZR 427/57 - (AP Nr« 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) war nicht geboten« Einmal hat sich der Zweite Senat in seinem Urteil nicht mit dem Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen der Bundesrepublik und dem RTV für das Baugewerbe beschäftigt, sondern mit dem Feiertagslohnzahlungsgesetz des Landes Berlin und der Reichstarifordnung für das Baugewerbe« Zum anderen aber ist der erkennende Senat hinsichtlich der Entscheidungen von Rechtsfragen aus dem Feiertagsrecht in vollem Umfange an die Stelle des Zweiten Senats getreten, so dass er ohne Anrufung des Grossen Senats in der Sache selbst entscheiden kann (vgl« Urteil des erkennenden Senats vom 22« Januar 1959 ~ 1 AZR 478/55 -, das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ist .sowie Wieczorek, GVG 1957, § 156 Anm« B II; BGH 13c 3" 1956, DVBlo.1956, So 759, 761; BGH 17.9 o 1958, NJW 1958, So 1982 ff.j ,.
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