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| BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 485/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialversicherungsgesetze - Schutzgesetze - Abfindungsvergleich - Beschränkte Wirkung
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 09.09.1959 - 3a Sa 247/59
- BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 485/59
Papierfundstellen
- NJW 1960, 2022 (Ls.)
- BB 1960, 1061
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 485/59
kung geben wollten, sind besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl< BGH NJW 57, 1395)« Einen solchen Nachweis, daß der Vergleich hier nur einen beschränkten Inhalt haben sollte, hat der Kläger nicht angetreten" Her Schriftv/echsel der Parteien aus dem November 1951 läßt sich hierfür nicht verwerten" Denn daß die Beklagte ihre öffentlich-rechtlichen Pflichten gegenüber der Sozialversicherung erfüllen wollte, besagt noch nichts darüber, ob gerade auch ein Schadenersatzanspruch des Klägers aus der Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher und zugleich dem Schutz aes Klägers dienenden Verpflichtungen vom Vergleich nicht erfaßt war" Es ist unerheblich, ob die Parteien sich bei Abschluß des Vergleichs über die volle Tragweite der von ihnen abgegebenen Erklärungen bewußt waren.
- LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des …
Auch ist anerkannt, daß ein Arbeitgeber, der pflichtwidrig und schuldhaft zu wenig Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt und dadurch verursacht hat, daß der Arbeitnehmer keine Invalidenrente erhält, dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz für die entgangene Rente sowohl nach § 823 Abs. 2 BGB als auch unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Arbeitsvertrages verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 14.07.1960 - 2 AZR 485/59 - AP Nr. 1 zu § 823 BGB Schutzgesetz; BAG, Urteil vom 12.07.1963 - 1 AZR 514/61 - AP Nr. 4 zu § 823 BGB Schutzgesetz).
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