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Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.07.1969

Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1969 - 2 AZR 498/68   

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https://dejure.org/1969,1047
BAG, 18.07.1969 - 2 AZR 498/68 (https://dejure.org/1969,1047)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1969 - 2 AZR 498/68 (https://dejure.org/1969,1047)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1969 - 2 AZR 498/68 (https://dejure.org/1969,1047)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf eines Vergleichs - Gerichtsakten - Widerrufsschriftsatz - Zugang beim Geschäftsstellenbeamten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2221 (Ls.)
  • DB 1969, 1945
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 09.07.1987 - 1 UF 67/87

    Wirksamkeit der parteilichen Verlängerung einer vereinbarten Widerrufsfrist ohne …

    Hält nämlich, wie hier, erst das Berufungsgericht den Widerruf für wirksam, dann ist eine Zurückverweisung zulässig (vgl. Baumbach-Hartmann, a.a.O., Anmerkung 6 C Anhang zu § 307 unter Hinweis auf BAG NJW 1969, 2221).
  • LAG Hamm, 24.11.1998 - 6 Sa 416/98

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Land wegen zeitweiligen Versäumnis der …

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  • LAG Köln, 24.10.2002 - 5 Sa 668/02

    Klagerücknahme

    Vielmehr ist eine entsprechende Anwendung auch dann geboten, wenn das Arbeitsgericht den Rechtsstreit als beendet angesehen hat, weil es von dem Vorliegen eines wirksamen Prozessvergleichs ausgegangen ist (BAG AP Nr. 17 zu § 794 ZPO).
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   BAG, 15.07.1969 - 2 AZR 498/68   

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BAG, Entscheidung vom 15.07.1969 - 2 AZR 498/68 (https://dejure.org/1969,10695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Köln, 06.11.2025 - 8 SLa 547/24
    Eine Zurückweisung kommt allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 ZPO in Betracht bzw. in den Fällen, in denen die Sachlage den in § 538 Abs. 2 ZPO aufgeführten Fällen sehr ähnlich ist, sodass eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift geboten ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.2000 - 9 AZR 665/99, NZA 2001, 1093, BAG, Urt. v. 15.07.1969 - 2 AZR 498/68, AP Nr. 17 zu § 794 ZP;… ErfK/Koch § 68 ArbGG Rdnr. 1).

    Durch die Zurückweisung in den Fällen des § 538 Abs. 2 Nr. 2 bis 7, in denen die Sonderregelung des § 68 ArbGG nicht eingreift, soll also verhindert werden, dass den Partien bei einer unrichtigen Säumnis- oder Prozessentscheidung eine Tatsacheninstanz verloren geht (vgl. BAG, Urt. v. 15.07.1969 - 2 AZR 498/68, AP Nr. 17 zu § 794 ZPO; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)…, Urteil vom 20. Juli 2011 - 2 Sa 422/11 -, Rn. 39 - 43, juris).

  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine …

    Eine Zurückweisung kommt allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Nr. 2 bis 7 ZPO in Betracht bzw. in den Fällen, in denen die Sachlage den in § 538 Abs. 2 ZPO aufgeführten Fällen sehr ähnlich ist, sodass eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift geboten ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.11.2000 - 9 AZR 665/99, NZA 2001, 1093, BAG, Urt. v. 15.07.1969 - 2 AZR 498/68, AP Nr. 17 zu § 794 ZP;… ErfK/Koch § 68 ArbGG Rdnr. 1).

    Durch die Zurückweisung in den Fällen des § 538 Abs. 2 Nr. 2 bis 7, in denen die Sonderregelung des § 68 ArbGG nicht eingreift, soll also verhindert werden, dass den Partien bei einer unrichtigen Säumnis- oder Prozessentscheidung eine Tatsacheninstanz verloren geht (vgl. BAG, Urt. v. 15.07.1969 - 2 AZR 498/68, AP Nr. 17 zu § 794 ZPO).

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