Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 26.06.1980 - 2 AZR 533/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,20579
BAG, 26.06.1980 - 2 AZR 533/78 (https://dejure.org/1980,20579)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 2 AZR 533/78 (https://dejure.org/1980,20579)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 2 AZR 533/78 (https://dejure.org/1980,20579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,20579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 26.06.1980 - 2 AZR 533/78
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 23, 4-75 [482] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu III 1 der Gründe]; BAG 24, 341 [ 344] = AP Nr. 3 aaO [zu I 3 der Gründe];… AP Nr. 1 aaO [zu II 3 der Gründe]; die Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) muß sich aber in Ausnahmefällen der Kündigungsberechtigte die Kenntnis eines Dritten nach Treu und Glauben zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb nach den Umständen des Einzelfalls erwarten läßt, er werde den Kündigungsberechtigten von dem Kündigungssachverhalt unterrichten.
  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion - …

    Ein solcher Ausnahmefall ist indessen nur gegeben, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Zum einen muß die Stellung des Dritten im Betrieb nach den Umständen des Einzelfalles erwarten lassen, er werde den Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt unterrichten; zum anderen darf sich der Kündigungsberechtigte nur dann nicht auf seine erst später erlangte Kenntnis berufen, wenn dies darauf beruht, daß die Organisation des Betriebs bzw. der Verwaltung zu einer Verzögerung des Fristbeginns führt, obwohl eine andere Organisation sachgemäß und zumutbar wäre (…BAG 23, 475, aaO;… BAG 24, 341, aaO; BAG 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; unveröffentlichte Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 AZR 533/78 - und vom 21. Januar 1982 - 2 AZR 761/79 -).

    Für die Verzögerung ursächlich müssen vielmehr Organisationsmaßnahmen sein, die den Informationsfluß zwischen Aufsichtsperson und Kündigungsberechtigtem behindern; ein derartiger Sachverhalt lag denn auch dem bisher einzigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zugrunde, in dem die Kenntnis eines Dritten dem Kündigungsberechtigten zugerechnet wurde (Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 AZR 533/78 - unveröffentlicht).

  • LAG Hessen, 21.02.1991 - 12 Sa 598/90

    Personalrat: Mängel der Beschlussfassung - Vertrauensschutz für den Arbeitgeber

    Davon ist indes eine Ausnahme zu machen und die Kenntnis eines Dritten (ohne Entlassungsbefugnis) ausreichend, um den Fristbeginn zu bewirken, wenn kumulativ zwei Voraussetzungen vorliegen: zum einen muß die Stellung des Dritten im Betrieb nach den Umständen des Einzelfalles erwarten lassen, er werde den Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt unterrichten; und zum anderen darf sich der Kündigungsberechtigte nur dann nicht auf seine erst später erlangte Kenntnis berufen, wenn dies darauf beruht, daß die Organisation des Betriebes bzw. der Verwaltung zu einer Verzögerung des Fristbeginns führt, obwohl eine andere Organisation sachgemäß und zumutbar wäre (so BAG, vorzitiert, und ferner: BAG, AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist und unveröff.: BAG, Urteil v. 26. Juni 1980 - 2 AZR 533/78 - und v. 21. Februar 1982 - 2 AZR 761/79).
  • VG Köln, 13.03.2009 - 33 K 6920/08

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zur …

    Rn. 34 Entgegen der Auffassung der Beteiligten kann auch nicht wegen der Dauer der Sachverhaltsaufklärung dem Kündigungsberechtigten die Kenntnis des LB unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 1980 - 2 AZR 533/78 - zugerechnet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht