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| BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 538/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gutachten eines Amtsarztes - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit
Papierfundstellen
- DB 1971, 102
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11
Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei …
Zudem hätte vorliegend ein in Anwendung § 33 Abs. 4 Satz 2 TVöD beachtliches amtsärztliches Gutachten - wie zu § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 Satz 2 BAT entschieden - nur dann beachtlich sein können, wenn dies den Rechtsbegriff der Erwerbsfähigkeit zutreffend erfasst hätte (BAG 1, 10.1970 - 2 AZR 538/69 - zu 1 der Gründe, AP BAT § 59 Nr. 2), was im gegebenen Fall aufgrund der beklagtenseits nur zur Dienstfähigkeit oder -Unfähigkeit erbetenen Begutachtung nicht der beachtet war. - LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 9 Sa 660/04
Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu unbefristeter Weiterbeschäftigung - keine …
Dem Gutachten des Amtsarztes kommt nur dann maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Angestellte die Feststellung des Rentenversicherungsträgers schuldhaft verzögert (BAG vom 01.10.1970 - 2 AZR 538/69 - AP Nr. 2 zu § 59 BAT). - LAG Hessen, 24.02.2006 - 11 Sa 909/05
"Dienstunfähigkeit" als auflösende Bedingung
Durch das Gutachten eines Amtsarztes wird das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 BAT nur dann beendet, wenn in dem Gutachten der Rechtsbegriff der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zutreffend erfasst wird (BAG 01. Oktober 1970 - 2 AZR 538/69 - AP BAT § 59 Nr. 2, zu 1. d.Gr.). - LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.1998 - 3 Sa 1165/97
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen schuldhafter Verzögerung bei der …
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