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| BAG, 18.03.1958 - 2 AZR 554/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versäumung einer Frist - Unzulässigkeit der Berufung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Rechtsanwalt - Aktenvorlage nach Fristablauf
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.12.1955 - 2 AZR 439/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsfolgen eines unbegründeten …
Auszug aus BAG, 18.03.1958 - 2 AZR 554/57
A) Das angefoohtene Urteil ist in Bezug auf die Revisions fähigkeit ein Endurteil, weil es das Verfahren endgültig zum Abschluss bringtja( BAG 2, 228 ).
- BAG, 04.02.1994 - 8 AZB 16/93
Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung
a) Trotz Verwerfung der Berufung als unzulässig durch den Beschluß vom 11. Juni 1993 und der infolgedessen eingetretenen formellen Rechtskraft des Urteils erster Instanz war das Landesarbeitsgericht verpflichtet, über den nachträglich eingegangenen Antrag auf Wiedereinsetzung zu entscheiden (vgl. bereits BAG Urteil vom 18. März 1958 - 2 AZR 554/57 - AP Nr. 1 zu § 234 ZPO ; BAG Urteil vom 24. November 1970 - 1 AZR 271/70 - AP Nr. 54 zu § 233 ZPO ;… Wieczorek, ZPO , 2. Aufl., § 238 Anm. B III b 1).Wird Wiedereinsetzung gewährt, so wird der verwerfende Beschluß hinfällig, ohne daß es dazu eines besonderen Ausspruchs der Aufhebung der Verwerfungsentscheidung bedürfte (vgl. BGHZ 98, 325, 328 m. w. N.; BAG Urteil vom 18. März 1958, aaO.).
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