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| BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene Urkunde - Neue Tatsachen - Restitutionsverfahren - Beweiswürdigung des LArbG - Nachprüfung durch Revisionsgericht - Prozessuale Rügen - ZV-Offiziere - Offiziere des Beurlaubtenstandes
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 13.12.1954 - 3 Sa 535/53
- BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.10.1955 - 2 AZR 366/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Begründung und Begründetheit einer Restitutionsklage
Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Zur Begründung einer Restitutionsklage nach § 580 Ziff. 7 b ZFO dürfen nur der im Vorprozeß vorgetragene Prozeßstoff und zu seinem Beweis die aufgefundene Urkunde, nicht dagegen neue Tatsachen herangezogen werden (BAG, 2. Senat, AP Nr. 2 zu § 580 ZPO).Nicht dagegen ist es Aufgabe des Revi sionsgerichts, selbständig zu entscheiden, ob die aufgefundene andere Urkunde geeignet ist, eine für den Restitutionskläger günstigere Entscheidung her beizuführen (BAG AP Nr. 2 zu § 580 ZPO).
Andere, insbesondere neue sonstige Tatsachen waren dabei außer Betracht zu lassen (vgl. BAG- vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Ur. 2 zu § 580 ZPO mit zust. Anm. von Pohle; BGHZ 6, 354 - 356 = NJW 1952 S. 1095 Nr. 11).
Rieht dagegen ist es die Aufgabe des Revisionsgerichts, bei der Prüfung der Präge, ob die Restitutionsklage begründet ist, tatsächliche Feststellungen zu treffen und insbesondere im Fall des § 580 Ziff. 7 b ZPO selbständig zu entscheiden, ob die vom Kläger aufgefundenen Urkunden geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen (BAG, 2. Senat vom 2. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Nr. 2 zu § 580 ZPO; BGHZ 3, 65 - 69).
- BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51
Restitutionsklage. Neue Urkunde
Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Andere, insbesondere neue sonstige Tatsachen waren dabei außer Betracht zu lassen (vgl. BAG- vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Ur. 2 zu § 580 ZPO mit zust. Anm. von Pohle; BGHZ 6, 354 - 356 = NJW 1952 S. 1095 Nr. 11).Das heißt also mit anderen Worten, daß der Richter des Restitutionsprozesses sich die Prä ge vorzulegen hatte, ob der Vorprozeß für den Restitutionskläger ein günstigeres Ergebnis gehabt hätte, wenn außer dem damals zu entscheidenden Prozeßstoff auch noch die jetzt beigebrachten Urkunden berücksichtigt worden wären (vgl. BGHZ 6, 354 (355); RGZ 151, 203 ff. (206).
- RG, 01.12.1910 - IV 249/10
Restitutionsklage
Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
c) Zur Zulässigkeit der Restitutionsklage gehört weiter, daß der Restitutionskläger behauptet, einer der gesetzlich zugelassenen Restitutionsgründe des § 580 ZPO liege vor (…vgl. tein-Jonas, aaO, Vorbem. Ill 1 vor § 578; RGZ 75, 53 j/""56 7) Pas will sagen, daß er geltend machen muß, er habe nachträglich eine Urkunde aufgefunden oder sei zu ihrer Benutzung in Stand gesetzt worden, mittels deren er beweisen könne, daß sie bei rechtzeitiger Verwertung im Vorprozeß eine ihm günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde.Das ist keine Präge der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Restitutionsklage (vgl. RGZ 75, 53 /"~56 7).
- BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50
Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision
Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Rieht dagegen ist es die Aufgabe des Revisionsgerichts, bei der Prüfung der Präge, ob die Restitutionsklage begründet ist, tatsächliche Feststellungen zu treffen und insbesondere im Fall des § 580 Ziff. 7 b ZPO selbständig zu entscheiden, ob die vom Kläger aufgefundenen Urkunden geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen (BAG, 2. Senat vom 2. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 - AP Nr. 2 zu § 580 ZPO; BGHZ 3, 65 - 69). - RG, 17.05.1920 - VI 49/20
Restitutionsklage auf das Auffinden einer Urkunde
Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
V/ie die Revisionsinstanz die Zulässigkeit der in der Vorinstanz eingelegten Rechtsmittel von Amts wegen nachzuprüfen hat (…vgl. Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl.; § 559 IV 2 a Fußnoten 24, 24 a ;… Baumbach-Lauterbach , 24. Aufl., 1957, § 554 a Anm. 1), hat sie daher auch die Zulässigkeit einer Restitutionsklage von Amts wegen zu prüfen (vgl.RGZ 99, 168 Z""170 7} Stein-Jonas. aaO, § 559 IV 2 a Fußnote 22). - RG, 30.03.1936 - VI 447/35
1. Ist es zulässig, vor der Prüfung des Restitutionsgrundes sachliche Erwägungen …
Auszug aus BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Das heißt also mit anderen Worten, daß der Richter des Restitutionsprozesses sich die Prä ge vorzulegen hatte, ob der Vorprozeß für den Restitutionskläger ein günstigeres Ergebnis gehabt hätte, wenn außer dem damals zu entscheidenden Prozeßstoff auch noch die jetzt beigebrachten Urkunden berücksichtigt worden wären (vgl. BGHZ 6, 354 (355); RGZ 151, 203 ff. (206).
- BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - = AP Nr. 3 zu § 580 ZPO). - BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82
Restitutionsklage eines Schwerbehinderten
Diese Prüfung ist auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen vorzunehmen (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu «. 580 ZPO zu 1 der Gründe; BAG 34, 275, 276 = AP Nr. 7 zu $ 12 SchwbO zu I der Gründe) und entspricht der im echten Rechtsmittelverfahren durchzuführenden Kontrolle der Zulässigkeit der in der Vorinstanz eingelegten Rechtsmittel.Die Darlegung eines gesetzlichen Restitutionsgrundes genügt für die Zulässigkeit; inwieweit der Restitutionskläger mit dem behaupteten Restitutionsgrund durchdringt, ist eine Frage der Begründetheit der Restitutionsklage (BGH Urteil vom 6. Juli 1979 - I 7-R 135/77 - NJW 1980, 1000; BOHZ 57, 211, 215; BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu 5 580 ZPO, zu 1 c der Gründe; PAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 2 AZP 231/55 - AP Nr. zu § 580 ZPO, zu II 1 c der Gründe; RGZ 75, 52, 56).
- BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77 Diese Zulässigkeitsvoraussetzungen sind auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 7.
Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht von der Auffasung ausgegangen, daß die Restitutionsklage bereits dann begründet sei, wenn die aufgefundene Urkunde die Möglichkeit einer anderen Entscheidung eröffne (vgl. Wieczorek, ZPO 2. Au fl. 1977 § 580 Anrr. E III a;… Stein/Jonas/Grunsky, aaO § 580 Rz 29; BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO).
3. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 20. Oktober 1955 - 2 AZR 366/54 -, 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - und 19. Oktober 1967 - 5 AZR 203/67 - AP Nr. 2, 3 und 7 zu § 580 ZPO) ist das Revisionsgericht nicht dazu befugt, selbständig darüber zu entscheiden, ob eine aufgefundene Urkunde geeignet ist, eine günstigere Entscheidung für den Restitutonskläger herbeizuführen.
- BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88
Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG
Die Beweiswürdigung kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob sie rechtlich möglich ist und ob sich der Tatsachenrichter mit dem Beweisergebnis umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und Verfahrensregeln auseinandergesetzt hat (Senatsurteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO, zu 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu III 3 der Gründe; Senatsurteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 -, n.v., zu II 3 d, bb der Gründe). - BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung …
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Klägers durch Urteil vom 20. März 1958 zurück (2 AZR 60/55)- Während des Restitutionsprozesses hat der Kläger in mehreren jeweils auf ein Jahr abgestellten Klagen auf Zah lung von monatlich J.200 DM Gehalt hilfsweise 2.500 DM Pension für die Zeit vom 1, Januar 1952 bis 51 Dezember 1955 geklagt. - BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 658/88
Arbeitsverhältnis: Beendigung - Aufhebungsvertrag - Generalhandlungsvollmacht
Die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht erfolgt nur darauf, ob die Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt, in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und eine Würdigung aller Beweismittel stattgefunden hat (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu III 3 der Gründe). - BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87
Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung …
Diese kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob sie rechtlich möglich ist und sich der Tatsachenrichter mit dem Beweisergebnis umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verletzung von Denkgesetzen und Verfahrensregeln auseinandergesetzt hat (Senatsurteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO, zu 3 b der Gründe; Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II). - BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55
Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit
§ 584 Anm. 2 B; Urteile des Zweiten Senats-des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - und vom 20. Juni 1958 - 2 AZR 231/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO und BAG 6, 95 /1007). - BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Verdachtskündigung wegen Entwendung von Zollware aus einem Bordverkaufstrolley am …
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO). - BAG, 30.03.1984 - 2 AZR 362/82 Da keine Verfahrensfehler gerügt sind, kann das Revisionsgericht nur nachprüfen, ob die Würdigung der Bedeutung der Urkunden rechtlich möglich, d. h. frei von Widersprüchen ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - AP Nr. 3 zu § 580 ZPO).
- BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
- BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 1026/79
- BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 26/83
- BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 1070/78
- BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 473/78
- BAG, 21.05.1980 - 4 AZR 344/78
- BAG, 29.01.1980 - 6 AZR 715/77
- BAG, 19.03.1981 - 3 AZR 426/78
- BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 354/75
- BAG, 08.07.1980 - 6 AZR 273/78
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