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Rechtsprechung
   BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 64/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,649
BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 (https://dejure.org/1960,649)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 (https://dejure.org/1960,649)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 (https://dejure.org/1960,649)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1960, 1059
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …

    Insofern kommt es hier weder darauf an, ob der Kläger nach den Verhältnissen des Streitfalls vor Ausspruch der Kündigung anzuhören gewesen wäre 172 S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

    Kündigung der Arbeitgeber ohne einen solchen Klärungsversuch, so ist die Kündigung schon wegen fehlender Anhörung der Zielperson unwirksam"; dass. 28.11.2014 - 28 Ca 12770/14 - n.v. S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

    172) S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …

    dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (...)"; s. aus jüngerer Zeit auch BAG 9, 6.2011 - 2 AZR 418/10 - NZA-RR 2012, 129 [I.1 a. - "Juris"-Rn. 14]: "Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht bereit sei, das Arbeitsverhältnis selbst zu beenden, kann die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels darstellen".S. dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

    193) S. dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

  • ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07

    Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung

    53) S. statt vieler BAG 21.3.1996 - 2 AZR 543/95 - AP § 123 BGB Nr. 42 (B.I.2 a); 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 = AP § 123 BGB Nr. 21 (I.1); 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 (IV.1).

    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung des § 123 BGB stellt es der Senat in Übereinstimmung mit dem 3. Senat des BAG und der Rechtsprechung des BGH nicht mehr darauf ab, wie die Rechtslage ohne Drohung und ohne das durch die Drohung beeinflusste Handeln des Bedrohten gewesen wäre"; anders zuvor noch BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 (IV.5): "Eine widerrechtliche Handlung wird also jedenfalls dann angedroht, wenn eine außerordentliche fristlose Entlassung angedroht wird, obgleich von Rechts wegen eine solche Entlassung nicht möglich war (...).

  • ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung

    Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 70/55 - BGHZ 22, 258, 267: "Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung").

    BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 [IV.6 b.].S. BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 [IV.6 b.].

    78) S. BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 [IV.6 b.].

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen …

    In diesem Zusammenhang ist unter den Gerichten für Arbeitssachen vom vollem Recht langjährig anerkannt, dass sich die Ankündigung fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als "Bedrohung" im Rechtssinne darstellt 160 S. dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

    S. dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

    160) S. dazu statt vieler bereits BAG 14.7.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 13 = SAE 1961, 175 = BB 1960, 1059 [IV.1.]: "Die Beklagte hat der Klägerin am 20.12.1957 kurz nach Dienstschluss angedroht, sie werde mit sofortiger Wirkung das Arbeitsverhältnis auf der Stelle kündigen.

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Die entgegengesetzte Rechtsauffassung, die der Senat im Urteil vom 17. Juli 1960 (- 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13 zu § 123 BGB, zu IV 5 der Gründe) vertreten hatte, hat der Senat schon im Urteil vom 20. November 1969 (- 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB, zu I der Gründe) ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.1983 - 5 (2) Sa 759/82

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung bei der klagweisen Anfechtung eines …

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  • ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - …

    BAG 14.7.1960 ¨C 2 AZR 64/59 ¨C AP § 123 BGB Nr. 13 [IV.6 b.].S. BAG 14.7.1960 ¨C 2 AZR 64/59 ¨C AP § 123 BGB Nr. 13 [IV.6 b.].

    207) S. BAG 14.7.1960 ¨C 2 AZR 64/59 ¨C AP § 123 BGB Nr. 13 [IV.6 b.].

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21, alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung dann nicht wider rechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer Kündigung dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Sanktion ernsthaft erwägen durfte.

  • LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95

    Wettbewerbsverbot: Vorbereitungen zum künftigen Wettbewerb bei fehlendem …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.1995 - 19 Sa 23/95

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des …

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung …

  • LAG Köln, 21.08.1998 - 11 Sa 155/97

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei ordentlichen Kündigungen; …

  • LAG Köln, 09.08.1996 - 11 Sa 75/96

    Annahmeverzug des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess bei widersprüchlichem …

  • BAG, 25.05.1962 - 2 AZR 430/60

    Pflichten eines leitenden Angestellten - Erteilte Aufträge - Prüfung auf …

  • LAG Hessen, 20.06.1972 - 3 Sa 612/71
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