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| BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79 |
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Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung einer Zustimmung zur fristlosen Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Vielmehr müssen bei dem Erklärenden bestimmte krankhafte Vorstellungen und Empfindungen oder Einflüsse Dritter derart übermächtig geworden sein, daß eine Bestimmung des Willen; durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (vgl. BGH Wl 1972, 972, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - zu II 3 a der Gründe, nicht veröffentlicht).Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG Urteil vom 14. Juli I960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13 zu § 123 BGB, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - zu III 2 a der Gründe - n.v.).
Die Drohung muß bewußt darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohen den als das geringere Übel gegenüber der sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (vgl. dazu insbesondere Larenz, Allge meiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 3. Aufl., S. 31, sowie Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - nicht veröffentlicht, zu III 2 b der Gründe).
Wenn der Bedrohte durch eigene Überlegungen dahin kommt, zur Vermeidung eines größeren Übels eine Erklärung abzugeben, ist er nicht durch Drohung dazu bestimmt worden (Senatsurteil vom 28. Februar 1980, aaO; RGZ 59, 351, 353).
Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht oder nicht in der gewählten Form oder zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (Senatsurteil vom 28. Februar 1980, aaO, zu III 2 c der Gründe m.w.N. ).
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG 32 , W = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, zu I 2 der Gründe sowie das Senatsurteil vom 28. Februar 1980, aaO, zu III 3 a der Gründe) ist eine solche Androhung dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.
- BAG, 20.12.1976 - 5 AZR 736/75
Schwerbehinderte: Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei fristloser …
Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Nach dieser Sollvorschrift ist das Ermessen der Hauptfürsorgestelle eingeschränkt; die Zustimmung ist zu erteilen, wenn nicht - 19 ganz besondere, die Ausnahme rechtfertigende Gründe vorliegen, sie zu verweigern (h.M.; vgl. BAG Urteil vom 20. Dezember 1976 - 5 AZR 736/75 - AP Nr. 1 zu § 18 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; OVG Lüneburg, DB 1977, 546; VG Aachen, Behindertenrecht 1980, 1p; VG Arnsberg, DB 1976, "1532; VG des Saarlandes, Behinderten recht 1979, 69; Gröninger, SchwbG, § 18 Anm. 5 zu a; Jung/Cramer, SchwbG, 2. Auf1., § 18 Rz 7; Rewolle, § 18 Arm. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1977 - IV B 155/76
Erledigung des Rechtsstreits infolge der Kündigung des Arbeitsverhältnisses; …
Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Nach dieser Sollvorschrift ist das Ermessen der Hauptfürsorgestelle eingeschränkt; die Zustimmung ist zu erteilen, wenn nicht - 19 ganz besondere, die Ausnahme rechtfertigende Gründe vorliegen, sie zu verweigern (h.M.; vgl. BAG Urteil vom 20. Dezember 1976 - 5 AZR 736/75 - AP Nr. 1 zu § 18 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; OVG Lüneburg, DB 1977, 546; VG Aachen, Behindertenrecht 1980, 1p; VG Arnsberg, DB 1976, "1532; VG des Saarlandes, Behinderten recht 1979, 69; Gröninger, SchwbG, § 18 Anm. 5 zu a; Jung/Cramer, SchwbG, 2. Auf1., § 18 Rz 7; Rewolle, § 18 Arm.
- BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56
Rechtswidrigkeit einer Drohung
Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Das hinter dem Nötigungs willen stehende Motiv des Drohenden sowie die rechtliche Wertung der Drohung sind Umstände, die nur für die Frage der Widerrechtlichkeit der Drohung von Bedeutung sein können (vgl. BGHZ 25, 217, 220). - BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69
Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung
Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Dieser Nötigungswille fehlt, wenn die Ankündigung eines Übels keine "nötigende Funktion", sondern nur eine "Mitteilungs funktion" hat, indem mit dem Hinweis auf mehrere verschiendene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Vertragspartner eine von ihm selbst zu treffende Wahl eröffnet werden soll (Senatsurteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - SAE 1971, 70, 73 unter IV, insoweit in BAG AP Nr. 16 zu § 123 BGB nicht abgedruckt). - BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 64/59
Drohung - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Anhörungsverfahren - …
Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79
Eine Drohung im Sinne dieser Vorschrift setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG Urteil vom 14. Juli I960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13 zu § 123 BGB, zu IV 1 der Gründe; Senatsurteil vom 28. Februar 1980 - 2 AZR 330/78 - zu III 2 a der Gründe - n.v.). - RG, 08.12.1904 - VI 58/04
Widerrechtliche Drohung; B.G.B. § 814.
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08
Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung
Diese kann auch von einer Hilfsperson des Geschäftspartners oder einem Dritten ausgehen (…BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 16, AP BGB § 123 Nr. 66 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 6; Senat 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 -). Dritter in diesem Sinne kann auch das Gericht oder ein Mitglied des Gerichts sein (BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - zu II 3 der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 12).. - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß in einem solchen Fall die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung nach § 21 Abs. 4 SchwbG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421) in aller Regel zu erteilen hat und das ihr verbleibende "Restermessen" davon abhängig ist, daß der Kündigungssachverhalt Besonderheiten zugunsten des Schwerbehinderten aufweist, die eine Verweigerung der Zustimmung ausnahmsweise rechtfertigen können (vgl. BAG, Urteile vom 20. Dezember 1976 - 5 AZR 736/75 - und vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - ). - BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Diese kann auch von einer Hilfsperson des Arbeitgebers oder einem Dritten ausgehen (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - BGH 6. Juli 1966 - Ib ZR 83/64 - NJW 1966, 2399).Es ist aber nicht erforderlich, dass der Drohende mit einem Schädigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).
Die Drohung muss bewusst darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber der sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 -).
Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - Palandt/Heinrichs 64. Aufl. § 123 BGB Rn. 24).
- BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82
Lohnzahlungsanspruch
Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/39 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21, alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).Er muß nur die Drohung zu dem Zweck aussprechen, dem Bedrohten zu der empfohlenen Willenserklärung zu bestimmen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1981, aaO).
klärung entweder überhaupt nicht oder nicht in der gewählten Form oder zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1981, aaO).
Maßgeblich ist also der objektiv mögliche und damit hypothetische Wissensstand des Arbeitgebers (BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB und BAG vom 26. November 1981, aaO).
- OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21
Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers …
Die Drohung muss bewusst darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (BAG, Urteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79, juris Rn. 47).Welches Motiv hinter dieser Drohung steht, ist dagegen für das Vorliegen einer Drohung unerheblich (BAG, Urteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79, juris Rn. 50; BAG…, Urteil vom 09. März 1995 - 2 AZR 644/94, juris Rn. 32; BAG…, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05, juris Rn. 17).
- ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2004 - 15 Ca 12850/03 Das beklagte Land vertritt unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.11.1981, 2 AZR 664/79 ) die Auffassung, wenn der Bedrohte durch eigene Überlegung dahin komme, zur Vermeidung eines größeren Übels eine Erklärung abzugeben, sei er nicht durch Drohung dazu bestimmt worden.
Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte; dabei ist es nicht erforderlich, dass die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte ( Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.12.2002, 2 AZR 478/01 , Der Betrieb 2003, 1685 m. w. N ) Für die Drohungsanfechtung ist grundsätzlich unerheblich, von welcher Person die Drohung ausgeht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26 11.1981, 2 AZR 664/79, n. v.).
Der vom beklagten Land im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.11.1981 (2 AZR 664/79 ) vorgenommenen Differenzierung im subjektiven Bereich des Erklärenden und insbesondere der vom beklagten Land hieraus gezogenen Schlussfolgerung für den vorliegenden Sachverhalt folgt die Kammer nicht.
- LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11
Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; …
Für die Person des Drohenden ist es ausreichend, dass diese eine Hilfsperson des Arbeitgebers oder ein Dritter ist (BAG vom 26.11.1981 - 2 AZR 664/79; BAG vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05, NZA 2006, 841). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten …
Die außerordentliche Kündigung muß vielmehr den Schwerbehinderten in einer die Schutzzwecke des Schwerbehindertengesetzes berührenden Weise besonders hart treffen, ihm im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangen (vgl. auch BAG, Urteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - : ganz besondere, die Ausnahme rechtfertigende Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2023 - 5 Sa 318/22
Anfechtung Arbeitnehmerkündigung - widerrechtliche Drohung mit fristloser …
- BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82 a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).
stand des Arbeitgebers (BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB und BAG vom 26. November 1981, aaO).
- BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06
Anfechtung: Kündigungsandrohung und Aufhebungsvertrag
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