Rechtsprechung
| BAG, 11.11.1954 - 2 AZR 70/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigungsverhältnis - Kaufmännischer Angestellte - Warenverkauf - Wochenlohn - Provision - Mankohaftung - Gemischtee Tätigkeit - Verkehrsauffassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 59
Arbeitnehmerstatus: Feststellung bei gemischter Tätigkeit
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 20.11.1953 - 5 LA 497/53
- BAG, 11.11.1954 - 2 AZR 70/53
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02
Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für …
Dabei ist nicht auf den Zeit- und Einzelaufwand der Einzelarbeiten abzustellen, sondern eine umfassende Betrachtung anzustellen (vgl. BAG 30. September 1954 - 2 AZR 65/53 - BAGE 1, 92 = AP HGB § 59 Nr. 1; 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - AP HGB § 59 Nr. 2; 24. Juli 1957 - 4 AZR 445/54 - BAGE 5, 98 = AP HGB § 59 Nr. 5; 4. Juli 1966 - 1 AZR 312/65 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 118;… Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 13 Rn. 10). - BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87
Kündigung einer Zahntechnikerin - Abgrenzung gewerbliche …
Ist aus tariflichen Regelungen kein sicherer Schluß auf eine bestimmte Verkehrsanschauung über das Wesen einer bestimmten Tätigkeit zu ziehen, so ist zu prüfen, was dem Tun das eigentliche Gepräge im Hinblick auf den Betriebszweck gibt (BAGE 1, 92 = AP, aa0 - vgl. auch BAGE 3, 321; 5, 98 = AP Nr. 4 und 5 zu § 59 HGB sowie Urteile vom 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - und vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 197/54 - AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB). - BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61
Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision - …
s 1, Eine offenkundig und auf den ersten Blick unrichtige und unter keinerlei rechtlichem oder vernünftigem Gesichtspunkt zu rechtfertigende Streitwertfestsetzung durch das Landesarbeitsgericlit ist für das Revisionsgericht für die Frage der Statthaftigkeit einer Streitwert- bzw. Beschwerdewert revision nicht bindende 2- Die Erhebung neu entstandener Ansprüche, die auf demselben Rechtsgrunde beruhen wie die bis dahin eingeklagten Ansprüche ist eine Klageerweiterung im Sinne von § 268 Ziffer 2 ZPO und keine Klageänderung im Sinne von § 264 ZPO" Ob ein Verkaufsfaiirer Arbeiter oder Angestellter ist, be stimmt sich danach, ob dabei die Arbeiter- oder die Ange stelltentätigkeit seinem Arbeitsverhältnis das Gepräge gibt (Bestätigung von BAG 1, 92 ff. = AP Nr. 1 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 zu § 59 HGB).
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