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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,536
BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89 (https://dejure.org/1989,536)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1989 - 2 AZR 88/89 (https://dejure.org/1989,536)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 (https://dejure.org/1989,536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Unzuverlässigkeit trotz fehlender Betriebsratsanhörung - Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung - Kündigung aufgrund desselben Sachverhalts - Schutzfunktion des Anhörungsverfahrens - Erneutes Anhörungsverfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102
    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2489
  • NZA 1990, 748
  • BB 1990, 1634
  • BB 1990, 1701
  • DB 1990, 1974
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In dem Urteil vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat die früher (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) erwogene Möglichkeit verworfen, die nachträgliche Stellungnahme des Betriebsrats zu einer nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksamen Kündigung könne je nach den Umständen geeignet sein, das Anhörungsverfahren für eine neue Kündigung zu ersetzen.
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    Der Senat hat bereits von dem Grundsatz, daß der Arbeitgeber, der außerordentlich und vorsorglich ordentlich kündigen will, den Betriebsrat zu beiden beabsichtigten Kündigungen anhören muß, weil die ordnungsgemäße Anhörung auch voraussetzt, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Art der beabsichtigten Kündigung mitteilt, eine Ausnahme dann zugelassen, wenn der lediglich zur außerordentlichen Kündigung angehörte Betriebsrat dieser ausdrücklich und vorbehaltslos zugestimmt hat und auch aus sonstigen Umständen nicht zu ersehen ist, daß der Betriebsrat im Falle der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer ordentlichen entgegengetreten wäre (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des …

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In dem Urteil vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat die früher (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) erwogene Möglichkeit verworfen, die nachträgliche Stellungnahme des Betriebsrats zu einer nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksamen Kündigung könne je nach den Umständen geeignet sein, das Anhörungsverfahren für eine neue Kündigung zu ersetzen.
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    Diese Auslegung konnte der Senat selbst vornehmen, weil ihm das Urkundenmaterial in gleicher Geschlossenheit wie dem Berufungsgericht vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 215/60

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 136/82
    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In dem Urteil vom 22. September 1983 - 2 AZR 136/82 - (nicht veröffentlicht;… mitgeteilt in KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 118 a) hat der Senat ausgesprochen, vor einer erneuten Kündigung bedürfe es einer erneuten Anhörung des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber eine frühere Kündigung vor Abschluß des hierfür eingeleiteten Anhörungsverfahrens erklärt habe und diese deshalb nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam sei.
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 576/56

    Festellungsklage - Nichtigkeit einer Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des …

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG II. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 78, zu III 4 b der Gründe).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Wie im übrigen zu betonen ist, kann nach dem Sinn und Zweck des § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, grundsätzlich ein Anhörungsverfahren nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe); eine Anhörung gleichsam auf Vorrat - wovon hier wohl das Berufungsgericht auszugehen scheint - ist grundsätzlich unzulässig.

    aa) In seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1989 (2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972) hatte der Senat erstmals darüber zu entscheiden, ob oder ggf. unter welchen Voraussetzungen bei Wiederholung einer Kündigung, zu der der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden ist, von einer erneuten Anhörung ausnahmsweise abgesehen werden darf.

    bb) Schon von der Ausgangssituation her liegt hier eine andere Konstellation vor: Die Kündigung, zu der der Betriebsrat angehört worden ist, ist - anders als in dem der Entscheidung vom 11. Oktober 1989 (aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Kläger am 15. Oktober 1991 zugegangen, womit hier das einseitige Gestaltungsrecht ausgeübt und "verbraucht" ist.

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …

    Der Arbeitgeber muss klarstellen, er beabsichtige sowohl den Ausspruch einer außerordentlichen als auch einer - hilfsweise -ordentlichen Kündigung (Senat 11. November 1989 - 2 AZR 88/89 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 78; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 -AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB § 626 nF Nr. 91).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe und vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… vgl. hierzu aus dem Schrifttum Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 252).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2026 - 19 Sa 6/26

    Betriebsratsanhörung - Wiederholung einer nicht zugegangenen Kündigungserklärung

    Rn. 44 aa) Soweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, zu entnehmen sein sollte, dass eine erneute Betriebsratsanhörung auch im Falle der im zeitlich engen Zusammenhang und auf denselben Sachverhalt gestützten Wiederholung einer nicht zugegangenen Kündigungserklärung generell nur dann entbehrlich sei, wenn der Betriebsrat der Kündigung vorbehaltlos zugestimmt habe (so für den Fall des fehlenden Zugangs einer (ersten) Kündigung BAG 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - Rn. 38;… dies wiederholend für unterschiedliche Konstellationen BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - Rn. 30;… 7. Mai 1998 - 2 AZR 285/97 - Rn. 17;… 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - Rn. 42), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen (…ohne diese Voraussetzung KR/Rinck 14. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 72;… HaKo/Nägele/König 8. Aufl. BetrVG § 102 Rn. 39;… Schaub ArbR-HdB/Rinck 21. Aufl. § 124 Rn. 11; ErfK/Kania, 26. Aufl. BetrVG § 102 Rn. 1, allerdings unter Bezugnahme auf BAG 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 -).

    Die Rechte des Betriebsrats werden durch ein ordnungsgemäß eingeleitetes und abgeschlossenes Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG gewahrt, denn damit wird dem Betriebsrat die Gelegenheit gegeben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitsgebers Einfluss zu nehmen (vgl. nur BAG 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - Rn. 38;… 25. Mai 2016 - 2 AZR 345/15 - Rn. 22).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 273/95

    Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

    Die nach § 102 BetrVG vorgeschriebene Mitwirkung des Betriebsrats soll den Arbeitgeber demgegenüber veranlassen, die geplante Kündigung als Individualmaßnahme zu überdenken und möglicherweise von ihr abzusehen (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Personalrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Mitbestimmungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. zur Betriebsratsanhörung BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe; Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 273/95 - AP Nr. 80 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Zustimmungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. zum Anhörungsverfahren BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4b der Gründe; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 273/95 - AP Nr. 80 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 Sa 740/18

    Erfordernis der erneuten Anhörung der Personalvertretung bei wiederholter …

    2.Dabei ist unerheblich, ob die Personalvertretung der Kündigung zugestimmt oder Bedenken erhoben hat (Abgrenzung zu BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 2 AZR 88/89).

    Unerheblich ist, ob die Personalvertretung der Kündigung zugestimmt oder wie hier Bedenken erhoben hat (a.A. wohl BAG vom 11.10.1989 - 2 AZR 88/89, juris, Rn. 38;… wie hier hingegen GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage, § 102 Rn. 29).

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung …

  • LAG Hessen, 20.08.2019 - 15 Sa 1500/18

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines BRM unmittelbar nach Ablauf der …

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …

  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

  • BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01

    Unwirksamkeit einer Wiederholungskündigung - Beteiligungspflicht des Personalrats …

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen …

  • LAG Köln, 30.03.2004 - 5 (13) Sa 1380/03

    Betriebsrat; Anhörung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2004 - 15 Sa 39/04

    Außerordentliche Kündigung eines gleichgestellten behinderten Arbeitnehmers - …

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99

    Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …

  • LAG Hessen, 09.03.2009 - 3 Sa 1336/08

    Zurückweisung einer Kündigung - Kündigungsberechtigung eines Stationsleiters - …

  • LAG Nürnberg, 04.10.2005 - 6 Sa 263/05

    Personalvertretung - Kündigung - Schwerbehinderung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …

  • LAG Hamm, 29.02.2000 - 4 Sa 1360/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Beschränkung der Beweislast eines …

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche …

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 192/96

    Krankheitsbedingte Kündigung nach langanhaltender Arbeitsunfähigkeit - …

  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 Sa 695/05

    Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …

  • LAG Hessen, 18.07.2003 - 12 Sa 828/02

    Umfang und Inhalt des betriebsverfassungsrechtlichen

  • LAG Hamm, 07.02.2001 - 2 Sa 200/00

    Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

  • LAG Hamm, 13.01.1995 - 10 (19) Sa 726/94

    Betriebrat: Nichtanhörung des Betriebsrats zur Zweitkündigung nach unwirksamer …

  • ArbG Bielefeld, 06.10.2022 - 1 Ca 948/22

    Ärztin in Weiterbildung, gefälschter Covid-19- Impfnachweis

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 285/97
  • LAG Nürnberg, 30.08.2005 - 6 Sa 263/05
  • LAG Köln, 25.08.1995 - 13 Sa 367/95

    Kündigung: Ausspruch vor Ablauf der Äußerungsfrist des Betriebsrats - …

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 149/99
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