Rechtsprechung
| BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe - Fortzahlung des Gehalts - Arbeitsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 04.02.1959 - 1 Sa 51/58
- BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59
Papierfundstellen
- BAGE 10, 183
- NJW 1961, 699 (Ls.)
- DB 1961, 101
Wird zitiert von ... (16)
- BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch
Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21;… Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111;… Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30). - BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m. w. N.). - BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit …
Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; Urteil BAG 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe;… Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 74;… Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a = C 111).
- BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei der Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG, Bl. 1; vergleiche auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB , zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21;… Schmatz/Fischwasser, aaO, § 1 LohnFG Anm. III 1 a, S. C 110 a). - BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe;… Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 74;… Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand August 1989, zu § 1 LFZG Rz 40). - BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91
Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden
Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66
Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist
Der Kläger war seit dem 4" August 1964 an der Arbeit verhindert, und zwar wegen der Krankheit, deretwegen er zur Kur verschickt und deretwegen ihm anschließend eine Schonzeit bis einschließlich 11o September 1964 bewilligt war, sowie an schließend wegen der am 11, September 1964 aufgetretenen Handelvereiterung" Daß die Erkrankungen ein "Unglück" im Sinne des § 133 c Abs0 2 GewO darsteilen, bedarf keiner näheren Begründung (siehe übrigens für den Fall des § 63 HGB BAG 10, 183 /"184J = AP Nr, 21 zu § 63 HGB)o Es kommt nach gefestigter Rechtsprechung nicht darauf an, daß die Kurzeit und die Schonzeit als solche kein Unglück waren, da das Leiden und damit ein Unglück der Anlaß und die unmittelbare Grundursache für die Durchführung dieser Heilverfahren bildeten (BAG 10, 183 "186J - AP Nro 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 /~15 J AP Nro 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 = Ap Nr° 2 5 zu § HGB°) Da die Kurzeit und die Schonzeit verordnet waren, ist 7.ferner davon auszugehen, daß sie notwendig waren" Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung ist die Notwendigkeit einer solchen Heilbehandlung Anspruchsvoraussetzung" Sie liegt vor, wenn das Unglück es unmöglich oder doch unzumutbar macht, die Arbeit zu erbringen (BAG 10, 183 /~186 7 AP Nr" 21 zu § 63 HGB; BAG 11, 12 /" 15J7 = AP Nr" 22 zu § 63 HGB; BAG 11, 64 /~69, 70J = AP Nr" 23 zu § 63 HGB)" Baßes sich bei der Krankheit des Klägers, die zur Kur- und Schonzeit geführt hat, und um die anschließende Mandelvereiterung um verschuldete Unglücke handelte, ist weder vorgetragen noch sonst aus dem Sachverhalt ersichtlich" Da sonach davon auszugehen ist, daß der Kläger vom 4" August 1964 an'durch unverschuldetes Unglück, nämlich durch das zur Kur und Schonzeit führende Leiden und die noch in dieser Zeit auftretende Mandelentzündung, an der Leistung der von ihm geschuldeten Dienste entsprechend lange Zeit verhindert war, war die Beklagte gehalten, an den Kläger das Arbeitsentgelt auf die Dauer von sechs Wochen, gerechnet vom 4" August 1964 an, weiterzuzahlen".
- BAG, 05.04.1976 - 5 AZR 397/75
Krankheit - Durch Geburtsfehler verursachte gesundheitliche Störungen - …
Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist bei der Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; vgl. BAG 10, 183 [184] = AP Nr, 21 zu § 63 HGB unter 2 a der Gründe; Kaiser, Lohnfortzahlungsgesetz, § 1 Anm. 21; Schmatz-Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, § 1 LohnFG Anm. Ill 1 a). - BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59
Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit
Die Vorschrift des § 133 c GewO gilt auch unverändert nach der Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes im Jahre 1957 weiter, da der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, diese Vorschrift aus Anlaß der Änderung des Angestelltenversicherungsrechts im Jahre 1957 zu ändern" Hierauf hat bereits der Zweite Senat in der zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 17«November i960 - 2 AZR 97/59 - für den entsprechenden Pall des § 63 HGB hingewiesen.der Entscheidung des zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteils des Zweiten Senats vom 17.November I960 - 2 AZR 97/59 - an.
- BAG, 17.03.1961 - 1 AZR 288/59
Nicht arbeitsunfähiger Angestellter - Kur - Fortzahlung des Gehaltes - …
2" § 63 HGB und der diesen entsprechende § 133 c GewO gelten, wie der Zweite.Senat im Urteil 2 AZR 97/59 von 17 o Kovenber I960 (SB 1961, 96 = Betr, 1961, 101) und der erkennende Senat in Urteil 1 AZR 165/59. - LAG Hessen, 10.11.1993 - 9 Sa 123/93
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung; …
- BAG, 08.07.1965 - 5 AZR 377/64
Kur - Schonzeit - Erholungsurlaub - Gehaltsfortzahlung
- BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 226/64
Arbeiter - Schonzeit - Sozialversicherungsträger - Vorsorgekur - Verordnung durch …
- BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 298/63
Vorsorgekurdauer
- BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 152/64
Arbeiter - Schonzeit - Sozialversicherungsträger - Vorsorge-Kur - Verordnung vom …
- BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 239/82
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