Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.07.2002 - 2 B 01.1198 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.00482
Werbeanlage im Mischgebiet - zulässig; Art und Maß der baulichen Nutzung; …
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 16.7.2002 - 2 B 00.1545; U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198; U.v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 - juris) ist für die Beurteilung von Werbeanlagen an freien Giebelwänden von folgenden Überlegungen auszugehen:. - VG Ansbach, 04.10.2016 - AN 9 K 15.02314
Verstoß einer Werbeanlage gegen das umgebungsbezogene Verunstaltungsverbot
Das Vorhaben wirke verunstaltend, da die Anlage an einer Giebelfläche angebracht werden solle, so dass sie so aufdringlich wirke, dass sie als wesensfremdes Gebilde zu ihrer Umgebung in keiner Beziehung mehr stehe (mit Verweis auf BayVGH, U. v. 16.7.2002 - 2 B 00.1545 - U. v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198 - U. v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 - jeweils juris). - VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.381
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 16.7.2002 - 2 B 00.1545; U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198; U.v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 - juris) ist für die Beurteilung von Werbeanlagen an freien Giebelwänden von folgenden Überlegungen auszugehen: "Werbeanlagen sind dazu bestimmt aufzufallen und erfüllen ihren Zweck nur dann, wenn sie sich von der Umgebung abheben.
- VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01985
Recht der Außenwerbung
Rn. 77 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 16.7.2002 - 2 B 00.1545; U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198; U.v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 -;juris) ist für die Beurteilung von Werbeanlagen an freien Giebelwänden von folgenden Überlegungen auszugehen:. - VG Ansbach, 26.03.2015 - AN 3 K 14.01420
Prüfungsgegenstand im gerichtlichen Verfahren; Fremdwerbetafel an einer …
Rn. 38 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 16.7.2002 - 2 B 00.1545; U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198; U.v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 - juris) ist für die Beurteilung von Werbeanlagen an freien Giebelwänden von folgenden Überlegungen auszugehen:. - VG Ansbach, 20.11.2013 - AN 9 K 13.01623
Werbeanlagensatzung, Außenwerbung, Premium-Großflächentafel, Wohnnutzung, …
Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. vom 16.7.2002 - 2 B 00.1545; U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198; U.v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 -juris) ist für die Beurteilung von Werbeanlagen an freien Giebelwänden von folgenden Überlegungen auszugehen:. - VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 9 K 12.01308
Recht der Außenwerbung
Rn. 48 Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. vom 16.7.2002 - 2 B 00.1545; U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198; U.v. 16.9.2005 - 26 B 04.3258 -juris) ist für die Beurteilung von Werbeanlagen an freien Giebelwänden von folgenden Überlegungen auszugehen:. - VG Ansbach, 27.06.2013 - AN 9 K 12.00978
Recht der Außenwerbung
Brandgiebel oder Gebäudeabschlussmauern dürfen daher nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall mit Werbeschriften oder zeichnerischen Werbedarstellungen versehen werden und dann nur in einer Form, welche die ästhetischen mit den technischen Anforderungen zu einem ausgewogenen Ausgleich bringt (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 18.7.2002 - 2 B 01.1198 - juris m.w.N.).
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