Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.08.2001 - 2 B 01.74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (37)
- OVG Saarland, 13.05.2013 - 2 B 44/13
Beseitigungsanordnung für Werbeanlage am Straßenrand; Sofortvollzug
Das zeigt beispielsweise das von beiden Beteiligten des vorliegenden Verfahrens - seitens der Antragsgegnerin in einer Art Umkehrschluss - für ihre (gegensätzlichen) Auffassungen ins Feld geführte, aus Sicht des Werbetreibenden im Genehmigungsstreit erfolgreiche Urteil des Bayerischen VGH aus dem Jahr 2001.(vgl. VGH München, Urteil vom 22.8.2001 - 2 B 01.74 -, juris) Dort ging es zwar um eine von den äußeren Abmessungen her vergleichbare "hinterleuchtete" Monofußanlage, die allerdings für eine Werbung mit - anders als hier - Bildwechseln in einem bestimmten Zeittakt mit bis zu fünf verschiedenen Motiven ausgelegt war ("Mega-Light-Werbeanlage mit Bildwechsel"). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - 10 A 4188/01
Werbeanlagen als Straßenverkehrsgefährdung
Rn. 46 Vgl. auch BayVGH, Urteil vom 22. August 2001 - 2 B 01.74/RO 14 K 00.165 -, konkrete Verkehrsgefährdung bei übersichtlicher Verkehrslage im Einzelfall verneint. - VG Saarlouis, 04.03.2013 - 5 L 411/13
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte …
Eine "konkrete" Gefährdung liege nur dann vor, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, dass durch eine Werbeanlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert werde.(BayVGH, Urteil vom 22.08.2001 - 2 B 01.74 -) Die Rechtsprechung habe immer wieder festgestellt, dass Anlagen der Außenwerbung in den Kern- oder Mischgebieten oder ähnlich genutzten innerstädtischen Bereichen seit langem zum Straßenbild gehören.Soweit sich die Antragstellerin auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.08.2001 - 2 B 01.74 - stütze, sei dort eine konkrete Verkehrsgefährdung verneint worden, weil jene Werbeanlage - ganz anders als vorliegend - nicht auf einen verkehrlich sehr anspruchsvollen Raum hineingewirkt habe.
Zutreffend hat die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.08.2001 - 2 B 01.74 -, auf das sich die Antragstellerin maßgeblich stützt, für die seinerzeitige Entscheidung gerade darauf abgestellt hat, dass die Werbeanlage an einer Ein- und Ausfallstraße mit nur einer Fahrspur je Richtung mit durchgezogener Linie stand, keine Straßeneinmündungen, Ampelanlagen oder Fußgängerüberwege in der Nähe vorhanden waren.
- VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1095
Baugenehmigung für Werbeanlagen Bahnunterführung
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Anlagen zur Außenwerbung seit langem zum Straßenbild gehören, den Verkehrsteilnehmern deshalb vertraut sind und dementsprechend regelmäßig keine Störungs- und Ablenkungsquellen darstellen (BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 20).Legt man nur das verkehrsregelkonforme Verhalten zugrunde, wird hier also ein besonderes Maß an Konzentration von den Verkehrsteilnehmern erwartet (vgl. BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 20 a.E.).
Dabei ist eine tatbestandliche Gefährdung zu bejahen, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird; eine hypothetische Ablenkungsmöglichkeit genügt nicht (BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 19).
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00224
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
Auch wenn Anlagen der Außenwerbung an Ein- und Ausfallstraßen oder in den innerstädtischen Bereichen zum Straßenbild gehören und dementsprechend regelmäßig keine Störungsquelle darstellen (vgl. BayVGH, U. v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 20), ist von einer Ablenkungsgefahr insbesondere dann auszugehen, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der sich von einer Werbung angesprochen fühlt, vergleichsweise viele Informationen aufnehmen muss (…vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2015 - 11 ZB 14.2563 - juris Rn. 14).Es reicht dabei nicht jede Störung der architektonischen Harmonie, erforderlich ist vielmehr, dass ein für ästhetische Eindrücke offener Durchschnittsbetrachter die betreffende Werbeanlage an ihrer Anbringungsstelle als belastend oder Unlust erregend empfinden würde (vgl. BayVGH, U.v. 22.8.2001, 2 B 01.74 - juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00218
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
Auch wenn Anlagen der Außenwerbung an Ein- und Ausfallstraßen oder in den innerstädtischen Bereichen zum Straßenbild gehören und dementsprechend regelmäßig keine Störungsquelle darstellen (vgl. BayVGH, U. v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 20), ist von einer Ablenkungsgefahr insbesondere dann auszugehen, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der sich von einer Werbung angesprochen fühlt, vergleichsweise viele Informationen aufnehmen muss (…vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2015 - 11 ZB 14.2563 - juris Rn. 14).Es reicht dabei nicht jede Störung der architektonischen Harmonie, erforderlich ist vielmehr, dass ein für ästhetische Eindrücke offener Durchschnittsbetrachter die betreffende Werbeanlage an ihrer Anbringungsstelle als belastend oder Unlust erregend empfinden würde (vgl. BayVGH, U.v. 22.8.2001, 2 B 01.74 - juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 9 V 19.02051
Vollstreckung gegen Behörde - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung
Wenn die Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts verpflichtet worden sei, ohne dass ihr im Urteil die Beifügung von Nebenbestimmungen untersagt worden sei, dürfe sie gesetzlich begründete Nebenbestimmungen beifügen, ohne sich dem Vorwurf der Schlechterfüllung auszusetzen (vgl. OVG Münster, B.v. 13.11.2008 - 13 E 1228/08 - juris, unter Verweis auf BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris).Auch die Rechtskraft eines Verpflichtungsurteils auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes hindert die Behörde nämlich regelmäßig nicht daran, dem Verwaltungsakt belastende Nebenbestimmungen beizufügen (vgl. zu Nebenbestimmungen im Baurecht BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris; des Weiteren vgl. OVG Münster, B.v. 13.11.2008 - 13 E 1228/08 -BeckRS 2998, 139737; BVerwG, U.v. 21.9.1984 - 8 C 4.82 - juris; VGH Baden-Württemberg, B.v. 03.01.1991 - 8 S 2901/90, NVwZ 1991, 1197;… (Pietzner/Möller in Schoch/Schneider, VwGO 40. EL Februar 2021, § 172 Rn. 34).
- VG München, 28.10.2021 - M 1 K 18.2778
Baugenehmigung für eine unbeleuchtete Werbeanlage, Anbauverbot an Staatsstraße, …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Anlagen zur Außenwerbung seit langem zum Straßenbild gehören, den Verkehrsteilnehmern deshalb vertraut sind und dementsprechend regelmäßig keine Störungs- und Ablenkungsquellen darstellen (BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 20).Dabei ist eine tatbestandliche Gefährdung zu bejahen, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird; eine hypothetische Ablenkungsmöglichkeit genügt nicht (BayVGH, U.v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 19).
- VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 K 08.606
Mega-Light-Wechselwerbeanlage; faktisches Gewerbegebiet; Einfügen (bejaht); …
Für den Begriff der Verunstaltung reicht nicht jede Störung der architektonischen Harmonie, es ist vielmehr ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand erforderlich (vgl. BVerwGE 2, 173/176 f.; BVerwG vom 13.4.1996 NJW 1996, 2648; BayVGH vom 5.5.1969 BayVBl 1969, 318; vom 26.7.1999 Az. 2 B 94.1533; vom 28.8.2001 Az. 2 B 01.74).Die von der Prüfpflicht der Behörde nicht erfassten öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind von der Bauaufsichtsbehörde im vereinfachten Genehmigungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (BayVGH vom 23.5.2001 Az. 2 B 97.2601; vom 22.8.2001 Az. 2 B 01.74).
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00082
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
Auch wenn Anlagen der Außenwerbung an Ein- und Ausfallstraßen oder in den innerstädtischen Bereichen zum Straßenbild gehören und dementsprechend regelmäßig keine Störungsquelle darstellen (vgl. BayVGH, U. v. 22.8.2001 - 2 B 01.74 - juris Rn. 20), ist von einer Ablenkungsgefahr insbesondere dann auszugehen, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der sich von einer Werbung angesprochen fühlt, vergleichsweise viele Informationen aufnehmen muss (…vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2015 - 11 ZB 14.2563 - juris Rn. 14).Es reicht dabei nicht jede Störung der architektonischen Harmonie, erforderlich ist vielmehr, dass ein für ästhetische Eindrücke offener Durchschnittsbetrachter die betreffende Werbeanlage an ihrer Anbringungsstelle als belastend oder Unlust erregend empfinden würde (vgl. BayVGH, U.v. 22.8.2001, 2 B 01.74 - juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00081
Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Sicherheitsgefährdung, …
- VG Ansbach, 09.03.2011 - AN 9 K 10.01916
Anspruch auf Baugenehmigung für Werbeanlage; trotz gehäufter Anlagen keine …
- VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409
Errichtung einer Werbeanlage; konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit …
- VG München, 17.03.2015 - M 1 K 14.3659
Beleuchtete Werbeanlage; Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; …
- VGH Bayern, 26.05.2008 - 2 ZB 08.813
Fehlende Zulassungsgründe; Verfahrenswahlrecht; Prüfprogramm; …
- VG Berlin, 05.10.2018 - 19 K 59.18
Werbeanlage mit Sichtbeziehungen zu einem Baudenkmal
- VG München, 04.04.2022 - M 8 K 20.2028
Verpflichtungsklage, Werbeanlage (hinterleuchtetes Premium, Billboard mit …
- VG Ansbach, 28.11.2016 - AN 9 K 16.00072
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage im Gewerbegebiet …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 13 E 1228/08
Zulässigkeit der Erteilung eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit …
- VG München, 11.05.2010 - M 1 K 09.5250
Werbeanlage; störende Häufung
- VG München, 11.05.2010 - M 1 K 09.5251
Werbeanlage; störende Häufung
- VG Würzburg, 27.07.2017 - W 5 K 17.64
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch eine Werbeanlage
- VG Würzburg, 15.07.2010 - W 5 K 10.75
Werbeanlage an Einmündung; Beeinträchtigende Wirkung auf Richtzeichen; Vorrang …
- VG München, 25.09.2019 - M 29 K 17.30
Trennende oder verbindende Wirkung einer Straße im Bebauungsplan
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00086
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Regensburg, 10.02.2015 - RN 6 K 14.1671
Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch die …
- VG Augsburg, 10.09.2014 - Au 4 K 14.1028
Beidseitige Werbeanlage; Faktisches Mischgebiet; Keine störende Häufung
- VG München, 02.07.2012 - M 8 K 11.5468
Baugenehmigung für Werbeanlagen (CLP-Vitrinen) am Widerlager einer …
- VG Würzburg, 28.06.2018 - W 5 K 18.15
Erfolglose Verpflichtungsklage auf Genehmigung einer einseitigen beleuchteten …
- VG München, 28.03.2017 - M 1 K 16.3707
Ausschluss von Fremdwerbung durch Satzung
- VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 6 K 13.1194
Wenn sich nicht alle Werbeanlagen nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen (bzw. alle …
- VG München, 21.03.2011 - M 8 K 10.168
Werbeanlage; Befreiung; Verunstaltung, störende Häufung (verneint)
- VG Ansbach, 20.07.2012 - AN 9 K 12.00304
Ersetzung von Werbeanlagen durch solche mit Wechselwirkung; (keine) …
- VG München, 02.07.2012 - M 8 K 11.5469
Baugenehmigung für Werbeanlagen (CLP-Vitrinen) am Widerlager einer …
- VG München, 27.02.2012 - M 8 K 11.5400
Baugenehmigung für Werbeanlage auf Bahnbetriebsgelände; Fachplanungsvorbehalt; …
- VG Ansbach, 17.08.2011 - AN 9 K 11.00648
Doppelseitige (beleuchtete) Werbetafel; faktisches Mischgebiet; störende Häufung …
- VG Würzburg, 16.12.2008 - W 5 K 08.1916
Nachbarklage; Beeinträchtigung von privatrechtlichem Wegerecht; …
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