Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.08.2005 - 2 B 03.317 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 M 36/23
Baueinstellung; Nutzungsänderung; Errichtung einer Solaranlage; aufgegebene …
Adressat einer Baueinstellungsverfügung kann neben dem Bauherrn auch der Zustandsstörer sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 2 B 03.317 - juris Rn. 7, m.w.N.). - VG München, 11.01.2017 - M 9 K 15.2226
Wirksame Bekanntgabe einer Baueinstellungsverfügung an Bauunternehmer oder dessen …
Bekanntgabeadressat einer Baueinstellungsverfügung kann auch der Unternehmer - oder, wie vorliegend, die Bauarbeiter als dessen Erfüllungsgehilfen -, Art. 58 BayBO a. F. = Art. 52 BayBO n. F., sein (BayVGH, B. v. 26.8.2005 - 2 B 03.317 - juris). - VG Ansbach, 27.07.2021 - AN 3 S 21.01244
Baueinstellung für Aufschüttung
Die Anwendung der Zustandsstörerhaftung im Bauordnungsrecht ist sowohl bezüglich der Baueinstellung (BayVGH, B. v. 26.8.2005 - 2 B 03.317 - juris Rn. 7) als auch der Nutzungsuntersagung (…BayVGH, B. v. 1.2.2012 - 2 ZB 11.489 - juris Rn. 3) und der Baubeseitigung (…BayVGH, B. v. 23.3.2020 - 1 ZB 18.1772 - juris Rn. 12, B. v. 3.6.2003 - 14 ZB 03.180 - juris Rn. 4) obergerichtlich anerkannt.
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