Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aserbaidschan; russische Föderation; Staatsangehörigkeit; gewöhnlicher Aufenthalt; inländische Fluchtalternative; Berg-Karabach; Erreichbarkeit; Kaukasier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (23)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 11 A 4395/04
Aserbaidschan, Armenier, Mischehe, Wiedereinreiseverweigerung, interne …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Ob sonstige Gefahren und Nachteile am Herkunftsort so nicht bestünden, ist nach Art. 8 der Qualifikationsrichtlinie nicht mehr maßgeblich (vgl. BVerwG vom 29.5.2008 Az. 10 C 11/07 DVBl 2008, 1251; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04.A - juris; Hess. VGH vom 9.4.2008 Az. 3 UE 460/06A - juris; OVG Thüringen vom 28.2.2008 Az. 2 KO 899/03 - juris; BayVGH vom 31.8.2007 Az. 11 B 02.31724 - juris).Rn. 30 Soweit der Verwaltungsgerichtshof bisher angenommen hat, dass ethnischen Armeniern aus Aserbaidschan in Berg-Karabach keine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 Az. 9 B 05.30123 - juris), hält der Senat unter Zugrundelegung der vorstehend genannten rechtlichen Prämissen und nach Auswertung der aktuell vorliegenden Erkenntnisse sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung (vgl. etwa eine Fluchtalternative grundsätzlich bejahend OVG Niedersachsen vom 10.2.2010 Az. 13 LB 69/03 - juris; OVG Schleswig-Holstein vom 29.4.2009 Az. 1 LB 11/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04.A - juris; Hess. VGH vom 15.9.2005 Az. 3 UE 2381/04.A - juris; im Einzelfall verneinend: OVG Thüringen vom 28.2.2008 Az. 2 KO 899/03 - juris) daran nicht mehr fest (vgl. bereits BayVGH Urteil vom 17.3.2011 Az. 2 B 07.30272 - juris).
Da Berg-Karabach weder durch Sezession noch durch Annexion durch Armenien aus dem Staatsverband Aserbaidschans ausgeschieden ist (…vgl. BayVGH vom 21.2.2007 Az. 9 B 05.30132 a.a.O.), kann Berg-Karabach grundsätzlich noch eine inländische Fluchtalternative für Personen aus Aserbaidschan sein (…vgl. OVG Thüringen vom 28.2.2008 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.; Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 17.6.2008 und vom 16.12.2010 zu Aserbaidschan; vom 11.8.2009 und vom 8.11.2010 zu Armenien; Auswärtiges Amt vom 26.10.2009 an den HessVGH).
Dies betrifft etwa die Konstellation, dass ihm zugemutet wird, sich Einreisepapiere und Genehmigungen zu besorgen, um bestimmte Landesteile erreichen zu können (…vgl. BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.).
Ausreichend ist die Möglichkeit der Einreise über Armenien mit einem Einreisevisum und einer speziellen Aufenthaltsgenehmigung für Berg-Karabach, die - einschließlich eines Passersatzes - für armenische Volkszugehörige faktisch bei der armenischen Botschaft in Berlin bei vorhandenem Einreisewillen erlangbar ist (vgl. Auswärtiges Amt vom 26.10.2007 an das VG Stade; vom 15.9.2008 an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge;… OVG Thüringen vom 28.2.2008 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.).
Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG vom 1.2.2007 Az. 1 C 24.06 NVwZ 2007, 590; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.).
Rn. 49 2. Die Voraussetzungen der Tatbestände des § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG sind hinsichtlich Aserbaidschans nicht erfüllt, weil auch insoweit der Gesichtspunkt der inländischen Fluchtalternative in Berg-Karabach dem Begehren der Kläger entgegensteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2006 Az. 11 A 4395/04.A - juris).
- OVG Thüringen, 28.02.2008 - 2 KO 899/03
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Gruppenverfolgung von armenischen Volkszugehörigen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Ob sonstige Gefahren und Nachteile am Herkunftsort so nicht bestünden, ist nach Art. 8 der Qualifikationsrichtlinie nicht mehr maßgeblich (vgl. BVerwG vom 29.5.2008 Az. 10 C 11/07 DVBl 2008, 1251; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04.A - juris; Hess. VGH vom 9.4.2008 Az. 3 UE 460/06A - juris; OVG Thüringen vom 28.2.2008 Az. 2 KO 899/03 - juris; BayVGH vom 31.8.2007 Az. 11 B 02.31724 - juris).Rn. 30 Soweit der Verwaltungsgerichtshof bisher angenommen hat, dass ethnischen Armeniern aus Aserbaidschan in Berg-Karabach keine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht (vgl. BayVGH vom 21.2.2007 Az. 9 B 05.30123 - juris), hält der Senat unter Zugrundelegung der vorstehend genannten rechtlichen Prämissen und nach Auswertung der aktuell vorliegenden Erkenntnisse sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung (vgl. etwa eine Fluchtalternative grundsätzlich bejahend OVG Niedersachsen vom 10.2.2010 Az. 13 LB 69/03 - juris; OVG Schleswig-Holstein vom 29.4.2009 Az. 1 LB 11/05 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04.A - juris; Hess. VGH vom 15.9.2005 Az. 3 UE 2381/04.A - juris; im Einzelfall verneinend: OVG Thüringen vom 28.2.2008 Az. 2 KO 899/03 - juris) daran nicht mehr fest (vgl. bereits BayVGH Urteil vom 17.3.2011 Az. 2 B 07.30272 - juris).
Da Berg-Karabach weder durch Sezession noch durch Annexion durch Armenien aus dem Staatsverband Aserbaidschans ausgeschieden ist (…vgl. BayVGH vom 21.2.2007 Az. 9 B 05.30132 a.a.O.), kann Berg-Karabach grundsätzlich noch eine inländische Fluchtalternative für Personen aus Aserbaidschan sein (vgl. OVG Thüringen vom 28.2.2008 a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.; Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 17.6.2008 und vom 16.12.2010 zu Aserbaidschan; vom 11.8.2009 und vom 8.11.2010 zu Armenien; Auswärtiges Amt vom 26.10.2009 an den HessVGH).
Ausreichend ist die Möglichkeit der Einreise über Armenien mit einem Einreisevisum und einer speziellen Aufenthaltsgenehmigung für Berg-Karabach, die - einschließlich eines Passersatzes - für armenische Volkszugehörige faktisch bei der armenischen Botschaft in Berlin bei vorhandenem Einreisewillen erlangbar ist (vgl. Auswärtiges Amt vom 26.10.2007 an das VG Stade; vom 15.9.2008 an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; OVG Thüringen vom 28.2.2008 a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.).
Rn. 36 Eine Ausweichmöglichkeit nach Berg-Karabach scheidet nicht wegen einer etwaigen Gefährdung des wirtschaftlichen Existenzminimums aus (in einem Einzelfall verneinend: OVG Thüringen vom 28.2.2008, a.a.O.).
- BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07
Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Ob sonstige Gefahren und Nachteile am Herkunftsort so nicht bestünden, ist nach Art. 8 der Qualifikationsrichtlinie nicht mehr maßgeblich (vgl. BVerwG vom 29.5.2008 Az. 10 C 11/07 DVBl 2008, 1251; OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 Az. 11 A 4395/04.A - juris; Hess. VGH vom 9.4.2008 Az. 3 UE 460/06A - juris; OVG Thüringen vom 28.2.2008 Az. 2 KO 899/03 - juris; BayVGH vom 31.8.2007 Az. 11 B 02.31724 - juris).Das gleiche Resultat ergibt sich auf der Grundlage der vorgenannten Tatsachen bei einer Betrachtung, die nicht auf die völkerrechtliche Anerkennung, sondern auf den endgültigen (faktischen) Verlust der Gebietsherrschaft abstellt (…vgl. dazu allgemein BVerwG vom 8.12.1998 a.a.O., S. 88; vom 29.5.2008 a.a.O. S. 1252).
Erreichbarkeit bedeutet, dass für die Kläger eine praktische und nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit besteht, in das Gebiet der Fluchtalternative zu gelangen (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97.06 - juris; vom 29.5.2008 a.a.O.).
Dies betrifft etwa die Konstellation, dass ihm zugemutet wird, sich Einreisepapiere und Genehmigungen zu besorgen, um bestimmte Landesteile erreichen zu können (vgl. BVerwG vom 29.5.2008 a.a.O.;… OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.).
- BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07
Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Eine Ausbürgerung, die lediglich eine ordnungsrechtliche Sanktion für die Verletzung einer alle Staatsbürger gleichermaßen treffenden Pflicht darstellt, kann nicht als flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung angesehen werden (vgl. BVerwG vom 26.2.2009 a.a.O., RdNr. 24).Unabhängig davon, dass die Kläger bislang keine Bemühungen nachgewiesen haben, sich ernsthaft und erfolglos um die Wiedererlangung der verweigerten Rechte bemüht zu haben (vgl. dazu BVerwG vom 26.2.2009 a.a.O., RdNr. 39), ist es für die Kläger möglich, internen Schutz in Berg-Karabach zu erlangen.
Der Senat geht mit dem Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass derartige praktische Hindernisse typischerweise behebbar sind (vgl. BVerwG vom 26.2.2009 a.a.O., RdNr. 41).
Es genügt vielmehr, dass der Staatenlose in dem betreffenden Land tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat, dort also nicht nur vorübergehend verweilt, ohne dass die zuständigen Behörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn einleiten (vgl. BVerwG vom 26.2.2009 Az. 10 C 50.07 - juris).
- BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründung, Begründungsmangel, …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Sofern es sich bei dem als inländische Fluchtalternative in Betracht kommenden Teil des Herkunftsstaats aber um ein Gebiet handelt, in dem der Herkunftsstaat keine Gebietsgewalt mehr ausübt und in dem der Betroffene vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm auch keine asylgleichen sonstigen Gefahren drohen, ist nicht ersichtlich, dass und aus welchen Gründen dieses Gebiet für aus politischen Gründen ausgebürgerte Staatsangehörige des Herkunftsstaats von vornherein als inländische Fluchtalternative ausscheiden sollte (vgl. BVerwG vom 12.4.2007 Az. 1 B 122/06 - juris RdNr. 9, vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 - juris RdNr. 15).Erreichbarkeit bedeutet, dass für die Kläger eine praktische und nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit besteht, in das Gebiet der Fluchtalternative zu gelangen (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97.06 - juris;… vom 29.5.2008 a.a.O.).
Ein Ausländer kann keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG haben, wenn er in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hat und diesen Schutz weiterhin erlangen kann (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 a.a.O.; vom 8.2.2005 Az. 1 C 29/03, BVerwGE 122, 376).
- BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (vgl. BVerwG vom 1.2.2007 Az. 1 C 24.06 NVwZ 2007, 590;… OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.11.2008 a.a.O.).Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen wie den Klägern das wirtschaftliche Existenzminimum in der Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt Notwendige erlangen können (vgl. BVerwG vom 1.2.2007 a.a.O.).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Ausländer in anderen Teilen seines Herkunftslands vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm am Ort dieser inländischen Fluchtalternative keine sonstigen unzumutbaren Gefahren und Nachteile drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer erheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG gleichkommen (so zu Art. 16 a Abs. 1 GG BVerfG vom 29.7.2003 - 2 BvR 32/03 DVBl 2004, 111 f.; BVerwG vom 8.12.1998 - Az. 9 C 17/98 BVerwGE 108, 84/87 ff.).Das gleiche Resultat ergibt sich auf der Grundlage der vorgenannten Tatsachen bei einer Betrachtung, die nicht auf die völkerrechtliche Anerkennung, sondern auf den endgültigen (faktischen) Verlust der Gebietsherrschaft abstellt (vgl. dazu allgemein BVerwG vom 8.12.1998 a.a.O., S. 88;… vom 29.5.2008 a.a.O. S. 1252).
- VGH Bayern, 06.03.2006 - 9 B 02.30792
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Die Kläger berufen sich u.a. auf die aufgehobene frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vom 6.3.2006 Az. 9 B 02.30792 - juris).Rn. 28 Soweit der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. März 2006 (Az. 9 B 02.30792 a.a.O.) die Auffassung vertreten hat, dass es bei einer Ausbürgerung aus asylerheblichen Gründen und einer Verweigerung der Wiedereinreise in das Land der Geburt nicht mehr darauf ankäme, ob eine zumutbare Fluchtalternative in einem Teil des Staatsgebiets - nämlich Berg Karabach - offen steht, in dem der aserbaidschanische Staat keine Herrschaftsgewalt mehr ausüben kann, wird daran nicht festgehalten.
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Ein Ausländer kann keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG haben, wenn er in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hat und diesen Schutz weiterhin erlangen kann (…vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 a.a.O.; vom 8.2.2005 Az. 1 C 29/03, BVerwGE 122, 376). - BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242
Es ist nicht ersichtlich, dass diese Maßnahmen an asylerhebliche Merkmale anknüpfen, so dass von einem Amtswalterexzess auszugehen wäre (vgl. BVerfG vom 20.5.1992 NVwZ 1992, 1081). - VGH Hessen, 15.09.2005 - 3 UE 2381/04
Inländische Fluchtalternative Berg-Karabach; Qualifikationsrichtlinie gewährt …
- VGH Bayern, 21.02.2007 - 9 B 05.30123
Asylrecht, Flüchtling aus Nachitschewan (Aserbaidschan) Unmenschliche Behandlung …
- VGH Bayern, 17.03.2011 - 2 B 07.30272
Armenier; Aserbaidschan; Aufhebung der Abschiebungsandrohung; fehlendes …
- OVG Niedersachsen, 10.02.2010 - 13 LB 69/03
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 1 LB 11/05
Aserbaidschan, Armenier, Berg-Karabach, Abschiebungsandrohung, …
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
- VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724
Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie, …
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 32/03
Ablehnung eines Asylantrags wegen inländischer Fluchtalternativen
- BVerwG, 12.03.2008 - 10 B 94.07
Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Revision, Verfahrensfehler, …
- BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 25.01.2007 - 9 B 05.30531
- OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06
Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das …
Mit der nun wohl allgemeinen berufungsgerichtlichen Sicht (OVG MV, Urt. v. 1.3. 2012 - 3 L 56/05, Bay. VGH, Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 - und Sch-H OVG, Urt. v. 8.12.2005 - 1 LB 202/01 und v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -) sei in den Fällen, in denen der Betreffende das Gebiet der heutigen Republik Aserbaidschan dauerhaft verlassen habe, bevor "das aserbaidschanische Staatsangehörigkeitsrecht von 1991" in Kraft getreten sei, die Nichtzuerkennung der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit lediglich als eine ordnungsrechtliche Sanktion zu betrachten.Dagegen ist dem Beteiligten zuzugeben, dass die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung in eine andere Richtung weist: In Anknüpfung an die Judikatur des Verwaltungsgerichts Braunschweig (…Urt. v. 4.12.2002 - 8 A 546/01 -, juris, Langtext Rn. 26) vertreten inzwischen das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (rechtskräftige Urteile v. 30.11.2006 - 1 LB 66/03 -, siehe Bl. 772 ff. [775 - Rückseite - ff. Bd. I GA zu 7 LB 140/06], v. 27.4. 2006 - 1 LB 66/03 - und vom 8.12.2005 - 1 LB 202/01 -), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 1.12.2011 - 2 ZB 08.30013 -, juris, Langtext Rn. 12 und rechtskräftiges Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext Rn. 23 ff. - Letzteres unter Aufgabe der Rechtsprechung im Urt. v. 6.3. 2006 - 9 B 02.30792 -) sowie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (…Urt. v. 1.3. 2012 - 3 L 56/05 -, Bl. 760 ff. [766 f.] Bd. I GA zu 7 LB 140/06) die Auffassung, dass der Erwerb der aserbaidschanischen Republik-Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Art. 4, 1. Alternative, des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 26. Juni 1990 einen tatsächlichen Aufenthalt auf dem aserbaidschanischen Territorium am 1. Januar 1991 erforderte.
Rn. 113 Mit dem Bundesverwaltungsgericht (…Beschl. v. 22.3. 2007 - BVerwG 1 B 97.06 -, Buchholz 402.242, § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 32, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15) und nunmehr auch dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext, Rn. 28) geht der Senat davon aus, dass einem Flüchtling, der durch Ausbürgerung politisch verfolgt wird, Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG nur dann zuerkannt werden darf, wenn der Betroffene über keine inländische (d. h. innerstaatliche) Fluchtalternative auf dem Territorium desjenigen Staates verfügt, der ihn ausgebürgert hat.
Ob diese sonstige Gefahren und Nachteile an seinem Herkunftsort so nicht bestünden, ist dagegen für die Flüchtlingsanerkennung nicht mehr maßgeblich (…BVerwG, Urt. v. 29.5. 2008 - BVerwG 10 C 11.07 -, BVerwGE 131, 186 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 31; Bay. VGH, Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext Rn. 29, m. w. N.), weil § 60 Abs. 1 Satz 4 - letzter Gliedsatz - AufenthG so auszulegen ist, dass er mit Art. 8 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie übereinstimmt.
Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenden Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (Bay. VGH, Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext, Rn. 36).
Unter ergänzender Heranziehung der eingangs bereits zitierten Lageberichte und Auskünfte des Auswärtigen Amtes geht der Senat zwar mit der vorherrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext, Rn. 30 m. w. N. aus der obergerichtlichen Judikatur) für voll arbeitsfähige jüngere Personen davon aus, dass sie durch eigene Tätigkeit ihr Existenzminimum in Berg-Karabach sichern können.
- VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 ZB 08.30013
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; rechtliches Gehör; Aserbaidschan; armenische …
Rn. 7 Ferner ist die von der Klägerin formulierte Frage nicht entscheidungserheblich, weil in der Rechtsprechung des Senats mittlerweile geklärt ist, dass Berg-Karabach entgegen den Ausführungen der Klägerin im Schriftsatz vom 18. Juli 2007 eine inländische Fluchtalternative darstellt (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 B 07.30242 - juris; vom 14.4.2011 Az. 2B 06.30538 - juris).Rn. 12 In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 14.4.2011 a.a.O.) ist geklärt, dass gemäß der hier allein in Betracht kommenden Vorschrift des Art. 4 Alt. 1 des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Gesetzes der aserbaidschanischen Republik über die Staatsbürgerschaft vom 26. Juni 1990 Staatsangehörige Aserbaidschans Personen wurden, die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes Staatsangehörige der aserbaidschanischen SSR waren.
Rn. 38 Damit wird jedoch keine grundsätzliche Frage aufgeworfen, die nicht schon durch die obergerichtliche Rechtsprechung geklärt wäre (vgl. hierzu BayVGH Urteile vom 14.4.2011 a.a.O.).
Dass sich die Klägerin solchen Praktiken ausgesetzt sehen werde, kann jedoch mit praktischer Sicherheit ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH vom 5.7.2010 Az. 11 B 09.30144 - juris; Urteile vom 14.4.2011 a.a.O.).
- OVG Thüringen, 28.11.2013 - 2 KO 185/09
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Aserbaidschaner armenischer Abstammung
In der Rechtsprechung wird die Frage unterschiedlich beantwortet, ob für den Erwerb der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit ausreichte, dass der Betroffene polizeilich gemeldet oder registriert war ("propiska") oder ob der tatsächliche Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan (ggf. zusätzlich) erforderlich war (im letztgenannten Sinn vor allem unter Berufung auf das Institut für Ostrecht, Gutachten für VG Berlin, vom 22. November 2000, vgl. BayVGH, Urteil vom 14. April 2011 - 2 B 07.30242 - Juris, Rn. 23; OVG M.-V., Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 L 98/04 - Juris, Rn. 38 ff.; OVG SH, Urteil vom 30. November 2006 - 1 LB 66/03 - Juris, Abdr.Dies entspricht der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Urteil vom 14. April 2011 - 2 B 07.30242 - Juris, Rn. 30, 38, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; Urteil vom 17. März 2011 - 2 B 07.30272 - Juris, Rn. 36; OVG Nds., Urteil vom 20. Juni 2012 - 7 LB 140/06 - Juris, Rn. 114, 117; OVG SH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 LB 11/05 - Juris, Abdr.
- VGH Bayern, 29.11.2011 - 2 ZB 07.30718
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Aserbaidschan; armenische …
Rn. 7 Ferner ist die vom Kläger formulierte Frage nicht entscheidungserheblich, weil in der Rechtsprechung des Senats mittlerweile geklärt ist, dass Berg-Karabach entgegen den Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 18. Juli 2007, eine inländische Fluchtalternative darstellt (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 B 07.30242 - juris; vom 14.4.2011 Az. 2 B 06.30538 - juris).Rn. 16 In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 14.4.2011 a.a.O.) ist geklärt, dass gemäß der hier allein in Betracht kommenden Vorschrift des Art. 4 Alt. 1 des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Gesetzes der aserbaidschanischen Republik über die Staatsbürgerschaft vom 26. Juni 1990 Staatsangehörige Aserbaidschans Personen wurden, die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes Staatsangehörige der aserbaidschanischen SSR waren.
- VGH Bayern, 29.11.2011 - 2 ZB 07.30720
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Aserbaidschan; armenische …
Rn. 7 Ferner ist die vom Kläger formulierte Frage nicht entscheidungserheblich, weil in der Rechtsprechung des Senats mittlerweile geklärt ist, dass Berg-Karabach entgegen den Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 18. Juli 2007, eine inländische Fluchtalternative darstellt (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 Az. 2 B 07.30242 - juris; vom 14.4.2011 Az. 2 B 06.30538 - juris).Rn. 16 In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 14.4.2011 a.a.O.) ist geklärt, dass gemäß der hier allein in Betracht kommenden Vorschrift des Art. 4 Alt. 1 des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Gesetzes der aserbaidschanischen Republik über die Staatsbürgerschaft vom 26. Juni 1990 Staatsangehörige Aserbaidschans Personen wurden, die am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes Staatsangehörige der aserbaidschanischen SSR waren.
- VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 18.33244
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines staatenlosen Palästinensers
Es genügt vielmehr, dass der Staatenlose in dem betreffenden Land tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat, dort also nicht nur vorübergehend verweilt hat, ohne dass die zuständigen Behörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet haben (…BVerwG, U.v. 26.2.2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 = juris Rn. 31, 34;… ebenso BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 2 B 06.30538 - juris Rn. 39; U.v. 14.4.2011 - 2 B 07.30242 - juris Rn. 41;… VG Würzburg, B.v. 17.1.2018 - W 2 K 17.33587 - juris Rn. 26). - VG Berlin, 23.05.2012 - 23 K 4.12
Aserbaidschanische Staatsangehörigkeit und Gewährung von Asyl bzw. …
Ein Erwerb der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zum 1. Januar 1991 erfolgt demnach nur bei polizeilicher Registrierung und faktischem Wohnsitz (Institut für Ostrecht vom 22. November 2000 an das VG Berlin, S. 3; vgl. VGH München, Urteil vom 14. April 2011 - 2 B 07.30242 - juris, Rdnr. 23 f.;… Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 2 ZB 08.30013 - juris, Rdnr. 12; st. Rspr. der 33. Kammer des VG Berlin, etwa Urteile vom 10. Mai 2005 - VG 33 X 486.99 - und vom 14. Januar 2005 - VG 33 X 203.00; VG Braunschweig, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 8 A 546/01 - juris). - VGH Bayern, 21.10.2008 - 19 C 08.1044
Duldung mit räumlicher Beschränkung; gesetzliche Erlaubnis zum vorübergehenden …
Auf die Unanfechtbarkeit einer solchen zusprechenden Entscheidung (das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 18.2.2002 bestätigende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 6.3.2006 - Az. 9 B 02.30792 - ist vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen worden - nunmehr Az. 2 B 07.30242) kommt es nach § 58 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 AsylVfG nicht an.
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