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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65719
VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330 (https://dejure.org/2011,65719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.2011 - 2 B 09.2330 (https://dejure.org/2011,65719)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 2011 - 2 B 09.2330 (https://dejure.org/2011,65719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Gebietsbewahrungsanspruch; kein Dorfgebiet; Gemengelage; Abstandsflächen; privates Weggrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340

    Abstandsflächenvorschriften; Berechtigter bei nicht überbaubaren Flächen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Grenzen aber an einer Seite Grundstücke der Eigentümer der nicht überbaubaren Fläche und auf der gegenüberliegenden Seite Grundstücke von Dritten an, ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang den Eigentümergrundstücken zuzuordnen (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 Az. 1 CS 04.340 NVwZ-RR 2005, 389).

    Dieses Recht steht den Eigentümern der nicht überbaubaren Fläche aber jeweils nur für den ihrem bebaubaren Grundstück vorgelagerten Teil einer - wie vorliegend - Wegfläche zu (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 a.a.O. S. 390).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Dies könnte unter anderem dann verletzt sein, wenn die unmittelbare Umgebung des Bauvorhabens, wozu auch die Anwesen der Kläger noch zählen, besonders schutzwürdig wäre (vgl. bereits BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/385 f.).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Der Gebietserhaltungsanspruch der Kläger (vgl. BVerwG vom 18.12.2007 BayVBl 2008, 765) ist vorliegend nicht verletzt.
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Es ist von daher ausreichend, dass die Kläger durch ihren Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid deutlich gemacht haben, dass sie das Bauvorhaben grundsätzlich ablehnen (vgl. BVerwG vom 18.3.2009 NVwZ 2010, 63; vom 24.3.2010 NVwZ 2010, 782 zum Klage- bzw. Normenkontrollverfahren).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Es ist von daher ausreichend, dass die Kläger durch ihren Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid deutlich gemacht haben, dass sie das Bauvorhaben grundsätzlich ablehnen (vgl. BVerwG vom 18.3.2009 NVwZ 2010, 63; vom 24.3.2010 NVwZ 2010, 782 zum Klage- bzw. Normenkontrollverfahren).
  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich um ein Weggrundstück handelt (vgl. BayVGH vom 14.7.1993 Az. 1 CS 93.1779; vom 30.4.2007 Az. 1 CS 06.3335 NVwZ-RR 2008, 80; vom 23.8.2010 Az. 2 ZB 10.1216 - ).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 2 ZB 10.1216

    Nachbarklage; Zulassungsantrag; Notleitungsrecht; Abstandsflächen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich um ein Weggrundstück handelt (vgl. BayVGH vom 14.7.1993 Az. 1 CS 93.1779; vom 30.4.2007 Az. 1 CS 06.3335 NVwZ-RR 2008, 80; vom 23.8.2010 Az. 2 ZB 10.1216 - ).
  • VG München, 18.07.2024 - M 11 K 21.6586

    Nachbarklage, Erweiterung eines Balkons, Erstreckung der Abstandsflächen auf eine …

    Es muss hierbei aufgrund besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Umstände des Einzelfalls sichergestellt sein, dass auf den den fehlenden Abstandsflächen entsprechenden Teilflächen des Nachbargrundstücks nicht nur gegenwärtig, sondern auf Dauer weder Gebäude noch sonstige abstandsflächenpflichtige Anlagen errichtet werden dürfen und auch keine Überlappung von erforderlichen Abstandsflächen für vorhandene oder rechtlich zulässige Anlagen eintritt (…vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 18; B.v. U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 45;… B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - Rn. 23 ff.).

    Dieses Recht wurde den (Mit-)Eigentümern der Wegefläche allerdings jeweils nur für den ihrem jeweiligen (bebaubaren) Grundstück vorgelagerten Teil des Privatwegs zugestanden (…vgl. BayVGH, a.a.O., juris Rn. 27; im Anschluss daran ebenso: BayVGH U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 46).

    Rn. 33 5.3 Eine aus tatsächlichen Gründen gesicherte Unbebaubarkeit wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, wie insbesondere der vorhandenen Bebauung und des Zuschnitts der Grundstücke sowie etwaiger (alternativer) Erschließungsmöglichkeiten - regelmäßig für Wegegrundstücke angenommen, die zur Erschließung sog. Hinterliegergrundstücke auf unabsehbare Zeit erhalten bleiben müssen (vgl. etwa BayVGH B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340; B.v. 23.8.2020 - 2 ZB 10.1216; B.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330; BayVGH, B.v. 30.4.2007 -1 CS 06.3335; BayVGH Bv. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - jew. juris).

    Rn. 35 Bei Annahme einer damit zumindest tatsächlich gesicherten Unbebaubarkeit der Wegefläche Fl.Nr. 822/9 scheidet eine Nachbarrechtsverletzung der Kläger vorliegend unter Zugrundelegung der o.g. Rechtsprechung jedenfalls deshalb aus, weil die von den Abstandsflächen des streitgegenständlichen Vorhabens betroffene Teilfläche im vorderen (östlichen) Bereich der Fl.Nr. 822/9 nicht den jeweiligen Wohngrundstücken der Kläger (Fl.Nr. 822/11, 822/12 und 822/7) vorgelagert ist (zu einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation s.a. BayVGH U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 46).

  • VG München, 15.11.2011 - M 9 SN 11.5001

    Nachbar; Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften; keine …

    … der Fall, da es bereits zu diesem Zeitpunkt im Eigentum der Antragsgegnerin stand und durch den ebenfalls bereits in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. … als öffentliche Wegefläche festgesetzt war (BayVGH vom 04.08.2011, Az.: 2 B 09.2330, RdNr. 45).

    In beiden Fällen sind die nicht überbaubaren Flächen bzw. öffentliche Verkehrsflächen abstandsflächenrechtlich grundsätzlich den benachbarten bebaubaren Grundstücken in gleichen Teilen zuzuordnen (BayVGH vom 04.08.2011, a.a.O., RdNr. 46).

  • VG München, 10.10.2023 - M 8 SN 23.4183

    Eilantrag und Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Abstandsflächenverstoß und …

    In solchen Fällen ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang dem Eigentümergrundstück zugeordnet, sodass sich nur die Abstandsflächen der Gebäude auf den Eigentümergrundstücken auf die Wegefläche erstrecken dürfen, nicht auch die von Gebäuden auf angrenzenden Drittgrundstücken (…vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 zu Art. 7 Abs. 5 Satz 1 BayBO 1998; U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 46;… zu Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO: BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 2 ZB 22.1730 - juris Rn. 6;… B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - Rn. 43;… VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.3395 - juris Rn. 39).
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