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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31140
BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17 (https://dejure.org/2017,31140)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2017 - 2 B 1.17 (https://dejure.org/2017,31140)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 2 B 1.17 (https://dejure.org/2017,31140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterlassen; Milderungsgrund im Disziplinarverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 BDG, § 41 Abs 1 DG SH 2003
    Unterlassen; Milderungsgrund im Disziplinarverfahren

  • Wolters Kluwer

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen Ahndung ; Freiwillige Offenbarung oder Wiedergutmachung des Schadens vor Entdeckung seines Fehlverhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen Ahndung; Freiwillige Offenbarung oder Wiedergutmachung des Schadens vor Entdeckung seines Fehlverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Rn. 9 Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Erschwerungsgründe etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens ergeben können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 16 und - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 22 und 39;… Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Diese kann darin bestehen, dass der Beamte vor Entdeckung sein Fehlverhalten offenbart oder den Schaden freiwillig wiedergutmacht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 36 ff.;… Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Rn. 9 Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Erschwerungsgründe etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens ergeben können (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 16 und - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 22 und 39;… Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14 Rn. 8).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Diese kann darin bestehen, dass der Beamte vor Entdeckung sein Fehlverhalten offenbart oder den Schaden freiwillig wiedergutmacht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. Juni 2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Rn. 6 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG und § 41 Abs. 1 LDG SH, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Rn. 6 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG und § 41 Abs. 1 LDG SH, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der …

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17
    Rn. 9 Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass sich Erschwerungsgründe etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens ergeben können (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 16 und - 2 C 50.13 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 Rn. 22 und 39; Beschluss vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine …

    b) Eine mildere Beurteilung des Fehlverhaltens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutmacht bzw. sein Fehlverhalten vor der Aufdeckung aus eigenem Antrieb ohne Furcht vor konkreter Entdeckung vorbehaltlos und vollständig offenlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2017 - BVerwG 2 B 1.17 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 10.12.2015, a. a. O., Rn. 33; Nds. OVG, Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 -).
  • VG Lüneburg, 29.10.2019 - 10 A 1/19

    Finanzbeamter; freiwillige Offenbarung vor Tatendeckung; innerdienstliches …

    Solche Erschwernisgründe, unter denen trotz Vorliegens eines anerkannten Milderungsgrundes ausnahmsweise dennoch auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist, können sich etwa aus der Anzahl und Häufigkeit von Betrugshandlungen oder der Höhe des Gesamtschadens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.7.2017 - 2 B 1.17 -, juris Rn. 9), der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlung im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen stehen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.9.2010 - 2 B 97.09 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

    Rn. 23 In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass der Milderungsgrund der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung durch einen bislang unbescholtenen Beamten je nach den Umständen des Einzelfalls als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 13 BDG und den inhaltsgleichen Bemessungsregelungen der Länder zu berücksichtigen ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 25 S. 14 …und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 33; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 B 1.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 46 Rn. 8).
  • OVG Saarland, 18.04.2024 - 2 A 214/22

    Abfallrechtlicher Gebührenbescheid für Vor-Ort-Besichtigungen (Pauschalgebühren)

    Auch mit dem Einwand, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe mit - ebenfalls die Klägerin betreffendem - Eilrechts-Beschluss vom 19.2.2016[vgl. Beschluss des Senats vom 19.2.2016 - 2 B 1/17 -, juris, Rn. 9][vgl. Beschluss des Senats vom 19.2.2016 - 2 B 1/17 -, juris, Rn. 9] ausdrücklich festgestellt, dass die Frage der Tragfähigkeit der Kalkulation des Beklagten hinsichtlich der Ermittlung des durchschnittlichen Verwaltungsaufwands und die Frage, ob der tatsächliche Aufwand im Einzelfall in einem Maße von dem ermittelten durchschnittlichen Wert abweiche, dass ein Festhalten an den für die entsprechenden Risikogruppen vorgesehenen Gebühren gemessen an der behördlichen Leistung unverhältnismäßig erscheine, einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse, kann die Klägerin keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten aufzeigen.

    Diese Ausführungen beruhen ersichtlich auf dem Umstand, dass der Sachverhalt im (ohne mündliche Verhandlung geführten) Eilverfahren - anders als vorliegend - als nicht hinreichend geklärt erachtet wurde[vgl. Beschluss des Senats vom 19.2.2016 - 2 B 1/17 -, juris, Rn. 10][vgl. Beschluss des Senats vom 19.2.2016 - 2 B 1/17 -, juris, Rn. 10], so dass aufgrund des rechtlichen Prüfungsmaßstabs des § 80 Abs. 5 VwGO eine reine Interessenabwägung erfolgt ist.

  • VG Karlsruhe, 16.04.2024 - DB 16 K 1956/23

    Disziplinarrechtliche Ahndung einer innerdienstlich begangenen sexuellen …

    Allerdings war seine Rechtstreue bis zu seinem streitgegenständlichen Dienstvergehen das Minimum dessen, was von jedem Beamten ohnehin zu verlangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.07.2017 - 2 B 1.17 - juris Rn. 9;… Urt. v. 24.05.2007 - 2 C 25.06 - juris Rn. 35).
  • BerG Heilberufe Münster, 18.10.2017 - 17 K 5288/17

    Apotheker wegen falscher Abgabe eines Medikaments verurteilt

    Rn. 63 BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 B 1.17 -, juris, Rdn. 8.
  • VGH Bayern, 01.07.2020 - 16a D 19.681

    Disziplinarmaß bei Betrug gegenüber dem Dienstherrn

    Sie ist das Minimum dessen, was von jedem Beamten ohnehin zu verlangen ist (BVerwG, B.v. 31.7.2017 - 2 B 1.17 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 28.06.2021 - RN 10A DK 20.987

    Krankenversicherung, Disziplinarverfahren, Beamte, Erkrankung, Dienstvergehen, …

    Sie ist das Minimum dessen, was von jedem Beamten ohnehin zu verlangen ist (BVerwG, B.v. 31.07.2017 - 2 B 1.17 - juris Rn. 9).
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