Rechtsprechung
| BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung - Begründung eines Beamtenverhältnisses - Bezahlung und Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Entsprechende Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften auf Angestellte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Nach der ständigen Rechtsprechung sind besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N.; entsprechend zum Versorgungsrecht etwa Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ). - BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91
Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Nach der ständigen Rechtsprechung sind besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N.; entsprechend zum Versorgungsrecht etwa Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 63.81
Anwendung des Beamtenrechts auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger jedoch dienstordnungsmäßig Angestellter, er stand also in einem Angestelltenverhältnis "privatrechtlicher Natur" (vgl. Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und - BVerwG 2 C 63.81 - ), für das nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund einer Dienstordnung lediglich Bezahlung und Versorgung beamtenrechtlichen Grundsätzen angepaßt waren. - BVerwG, 25.09.1991 - 2 B 30.91
Beamtenversorgung - Gewährung eines Ausgleichs
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Die Stichtagsregelung, daß es auf die Begründung des Beamtenverhältnisses vor dem 1. Januar 1966 ankommt, ist ohne klärungsbedürftigen Zweifel verfassungsgemäß (vgl. Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - ). - BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 64.81
Dienstordnung - Revisibilität von Landesbeamtenrecht - Krankenkasse - …
Auszug aus BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95
Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger jedoch dienstordnungsmäßig Angestellter, er stand also in einem Angestelltenverhältnis "privatrechtlicher Natur" (vgl. Urteile vom 3. November 1982 - BVerwG 2 C 64.81 - und - BVerwG 2 C 63.81 - ), für das nach den Feststellungen des Berufungsgerichts aufgrund einer Dienstordnung lediglich Bezahlung und Versorgung beamtenrechtlichen Grundsätzen angepaßt waren.
- VGH Bayern, 02.12.2015 - 14 ZB 15.2160
"Mobbing" als Dienstunfall
Nach der ständigen Rechtsprechung sind besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze - und damit auch einer Analogie - nicht zugänglich (vgl. z. B. BVerwG, B.v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 23 m. w. N.). - BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96
Ruhen von Versorgungsbezügen, Anrechnung von Verwendungseinkommen;; -, kein …
In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23). - VG Bayreuth, 07.08.2023 - B 5 K 21.1239
Nichterfüllung der zweijährigen Wartezeit ab Beförderung bis zum …
Rn. 41 Hinzu kommt, dass nach der ständigen Rechtsprechung besoldungs- und versorgungsrechtliche Vorschriften des Beamtenrechts einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze - und damit auch einer Analogie - nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 - juris Rn. 3 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 14 ZB 15.2160 - juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01
Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den …
Rn. 51 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 C 20.91 -, BVerwGE 92, 41; Beschluss vom 06. Februar 1995 - 2 B 10.95 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 23. - OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 2 L 3835/00
Rente; Versorgungsbezüge; Versorgungskürzung; Vertrauensschutz; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit wiederholt zutreffend entschieden (vgl. Beschlüsse v. 25.9.1991 - 2 B 30.91 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 14, u. v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 23), dass die Art. 2 § 2 des 2. HStruktG enthaltene Regelung, nach der "das Beamtenverhältnis, auf dem die Versorgung beruht, vor dem 1. Januar 1966 begründet" worden sein muss, wortgetreu (eng) auszulegen ist und auch in dieser (engen) Auslegung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. dazu ergänzend d. Beschl. d. BVerfG v. 19.5.1982 - 2 BvR 320/82 -, NVwZ 1982, 429, sowie BVerfGE 76, 256 ff).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 21.08.1997 - 2 B 10.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
§ 13 GKG 2004, § 8 BRAGebO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauvorbescheid; Bebaubarkeit des Grundstücks; Festsetzung des Gegenstandswertes; Bodenwertsteigerung; Baugenehmigung; Geschäftsgebühr; Besprechungsgebühr
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.04.1995 - 19 A 11.92
- OVG Berlin, 21.08.1997 - 2 B 10.95
Papierfundstellen
- AnwBl 1999, 132
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 20.02.2001 - 1 C 00.1287
Streitwert für Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids)
Der Senat hält im Regelfall - so auch hier - die Berücksichtigung eines Zehntels der mutmaßlichen Bodenwertsteigerung für angemessen und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf einen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung gerrichtet ist (a.A. insoweit OVG Berlin vom 21.8.1997 - 2 B 10.95, das die Bodenwertsteigerung bei der Baugenehmigung voll, bei Vorbescheiden grundsätzlich aber nur zur Hälfte berücksichtigen will).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".