Rechtsprechung
| BVerwG, 27.09.2016 - 2 B 100.15, 2 B 100.15 (2 C 43.16) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 22 Abs 1 EGRL 88/2003
Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus - Wolters Kluwer
Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- rechtsportal.de
RL 2003/88/EG Art. 22 Unterabs. 1
Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Anforderungen an eine mitgliedstaatliche "Opt-out"-Regelung für freiwillige Mehrarbeit im Feuerwehrdienst über eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 11.09.2013 - 2 K 1286/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - 6 B 25.15
- BVerwG, 27.09.2016 - 2 B 100.15, 2 B 100.15 (2 C 43.16)
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
- BVerwG, 13.02.2018 - 2 C 64.17
Wird zitiert von ... (4)
- VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15
Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer …
Vielmehr steht es lediglich in atypischen Fällen im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen gesicherten Lebensunterhalt voraussetzt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2015, 2 B 100/15).Die Durchführung des Visumverfahrens verhindert ein Zusammenleben im Bundesgebiet nämlich regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19.01.2015, 6 L 1984/15, und 22.04.2015, 6 L 277/15, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 10.05.2008, 2 BvR 588/08, InfAuslR 2008, 347, und vom 04.12.2007, 2 BvR 2341/06, InfAuslR 2008, 239; BVerwG, Urteil vom 16.11.2010, 1 C 17.09, NVwZ 2011, 495; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.07.2015, 2 B 100/15).
- OVG Sachsen, 08.09.2015 - 2 A 222/14
Prüfung; Kampfmittelbeseitigung; Gesetzesvorbehalt; Bestehensvoraussetzungen
Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 3. August 2015 - 2 B 100/15 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; v. 23. April 2015 - 2 B 121/15 - juris) gilt:. - OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 B 253/15
Entlassung; Widerrufsbeamter; gesundheitliche Eignung
Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 3. August 2015 - 2 B 100/15 - zurückgewiesen. - VG Schleswig, 18.10.2019 - 1 B 85/19
Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Die Durchführung des Visumverfahrens verhindert ein Zusammenleben im Bundesgebiet nämlich regelmäßig nur für einen überschaubaren Zeitraum (vgl. auch BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - und vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 2341/06 -, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 17.09 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 2 B 100/15 - jeweils juris).
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