Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Möglichkeit des Widerrufes eines höherwertigen Amtes mit zeitlicher Begrenzung - Anknüpfung von Amtsbezeichnungen für im Schulwesen tätige Beamte an die schulorganisatorischen Gegebenheiten - ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1990 - 5 A 177/87
- BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Es liegt auf der Hand und bedarf keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung, daß Amtsbezeichnungen für im Schulwesen tätige Beamte an die schulorganisatorischen Gegebenheiten, die den Ämteraufbau kennzeichnen, anknüpfen können (vgl. dazu BVerfGE 62, 374 [BVerfG 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine vom Beschwerdeführer zu bezeichnende grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78
Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage - wofür hier kein Anhalt besteht - fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung; u.a. vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
- BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung kommt der Frage auch nicht deshalb zu, weil die Beschwerde - hier überdies unsubstantiiert - verfassungsrechtliche Bedenken erhebt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ; Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 36.90 -). - BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage - wofür hier kein Anhalt besteht - fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung; u.a. vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage - wofür hier kein Anhalt besteht - fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung; u.a. vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - , vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ). - BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61
Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Deshalb wäre die insoweit einzuschränkende Frage der Beschwerde regelmäßig nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Umstände des Einzelfalles und damit gerade nicht generell und rechtsgrundsätzlich zu beantworten (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1989 - BVerwG 2 B 170.88 - Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - ; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine vom Beschwerdeführer zu bezeichnende grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - OVG Berlin, 07.04.1993 - 2 B 36.90
Denkmalschutz; Erhaltungszustand; Erhaltungsinteresse; Identitätswahrung; …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung kommt der Frage auch nicht deshalb zu, weil die Beschwerde - hier überdies unsubstantiiert - verfassungsrechtliche Bedenken erhebt (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - ; Beschluß vom 25. April 1990 - BVerwG 2 B 36.90 -). - BVerwG, 25.01.1989 - 2 B 170.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 2 B 102.90
Deshalb wäre die insoweit einzuschränkende Frage der Beschwerde regelmäßig nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Umstände des Einzelfalles und damit gerade nicht generell und rechtsgrundsätzlich zu beantworten (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1989 - BVerwG 2 B 170.88 - Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - ; ständige Rechtsprechung).
- BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Amtes unter dem Gesichtspunkt …
- BVerwG, 18.03.1991 - 2 B 27.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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