Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 103.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund schwerer Dienstvergehen durch das Ausnutzen einer maßgebenden Stellung in einer Kommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ThürDG § 66 Abs. 1
Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund schwerer Dienstvergehen durch das Ausnutzen einer maßgebenden Stellung in einer Kommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 23.04.2009 - 8 DO 773/07
- BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 103.09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05
Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 103.09
Zum einen ist sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund des Urteils vom 10. Januar 2007 - BVerwG 1 D 15.05 - (Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 S. 7 = ZBR 2009, 160 ) geklärt, zum anderen ist sie im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich.Rn. 5 Nach dem Urteil vom 10. Januar 2007, a.a.O., kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden.
- BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21
Disziplinare Ahndung der Vorteilsannahme und der Annahme unentgeltlicher …
Rn. 11 Im Übrigen wird angemerkt, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 S. 7 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 3. Februar 2010 - 2 B 103.09 - juris Rn. 5 …und vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25 Rn. 9) geklärt ist, dass eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Beamten unmöglich ist.
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