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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7563
OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92 (https://dejure.org/1992,7563)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.03.1992 - 2 B 10408/92 (https://dejure.org/1992,7563)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92 (https://dejure.org/1992,7563)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    Die dienstliche Beurteilung hat statusamtsbezogen zu erfolgen, d.h. sie erschöpft sich nicht in einem Urteil darüber, wie der betreffende Beamte die Aufgaben seines konkreten Dienstpostens erfüllt hat; vielmehr hat sie die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwG,Urteile vom 26. Juni 1980, ZBR 1981, 197 = DÖD 1980, 224; vom 30. April 1981, DVBl 1981, 1062 und vom 07. Juni 1984, DVBl 1984, 1221; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 118, Anm. 7;… Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 104 LBG NW, Rdnr. 2 a;… Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 1986, Rdnr. 258).

    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilung, der vorrangig darin besteht, dem Dienstherrn als geeignete Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen zu dienen, indem ein sachgerechter Vergleich aller Beamten einer Laufbahn und Besoldungsgruppe untereinander ermöglicht wird (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die Bedeutung und Schwierigkeit des einzelnen Arbeitsgebiets bei der dienstlichen Beurteilung in der Weise berücksichtigt wird, daß sie Schlüsse auf die fachliche Eignung des Inhabers des fraglichen Dienstpostens zuläßt und dies in der Regel auch in dem allgemeinen Eignungsurteil zum Ausdruck kommt (Urteil vom 02. April 1981, ZBR 1981, 315 = DÖD 1981, 279 unter Hinweis auf das Urteil vom 23. Januar 1970, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 15).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    Die dienstliche Beurteilung hat statusamtsbezogen zu erfolgen, d.h. sie erschöpft sich nicht in einem Urteil darüber, wie der betreffende Beamte die Aufgaben seines konkreten Dienstpostens erfüllt hat; vielmehr hat sie die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwG,Urteile vom 26. Juni 1980, ZBR 1981, 197 = DÖD 1980, 224; vom 30. April 1981, DVBl 1981, 1062 und vom 07. Juni 1984, DVBl 1984, 1221; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 118, Anm. 7;… Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 104 LBG NW, Rdnr. 2 a;… Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 1986, Rdnr. 258).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    Die dienstliche Beurteilung hat statusamtsbezogen zu erfolgen, d.h. sie erschöpft sich nicht in einem Urteil darüber, wie der betreffende Beamte die Aufgaben seines konkreten Dienstpostens erfüllt hat; vielmehr hat sie die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die vergleichsweisen Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwG,Urteile vom 26. Juni 1980, ZBR 1981, 197 = DÖD 1980, 224; vom 30. April 1981, DVBl 1981, 1062 und vom 07. Juni 1984, DVBl 1984, 1221; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 118, Anm. 7;… Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 104 LBG NW, Rdnr. 2 a;… Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 1986, Rdnr. 258).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 38.88

    Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - Auslgeung eines vom …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    Indessen läßt es sich mit dem Wesen der dienstlichen Beurteilung nicht vereinbaren, einen von mehreren mit demselben Ergebnis beurteilten Beamten derselben Laufbahn und Besoldungsgruppe nur deshalb als den besser Beurteilten anzusehen, weil er im Beurteilungszeitraum bedeutsamere, schwierigere oder höherwertige Aufgaben wahrgenommen hat (vgl.Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1988 - 2 B 38/88 - Umdr. S. 8 f.; vom 17. Mai 1991 - 2 B 10765/91.OVG - , Umdr. S. 4 f. und vom 27. Mai 1991 - 2 B 10631/91.OVG -, Umdr. S. 4 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1991 - 2 A 10866/91

    Beamter; Ablehnung einer Bewerbung; Beförderungsdienstposten; Vorläufiges …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    In Ausfüllung des Leistungsprinzips ist den Ergebnissen der letzten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, deren Zweck namentlich darin besteht, die Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen zu bilden, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Beförderungsentscheidungen regelmäßig vorrangige Bedeutung beizumessen (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Dezember 1991 -2 A 10866/91.OVG -, Umdr. S. 9 f. m.w.N. und Beschluß vom 24. Juni 1991 - 2 B 10865/91.OVG -, Umdr. S. 3 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1971 - 2 D 3/71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
    In diesem Zusammenhang bleibt darauf hinzuweisen, daß im Falle des Eintritts veränderter Tatsachen ein Antrag auf Abänderung oder Aufhebung der einstweiligen Anordnung gestellt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1971, NJW 1972, 303;… Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 123 Rdnr. 39 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Das Erfordernis, den Beamten statusamtsbezogen zu beurteilen, bedeutet, dass die konkrete Aufgabenerfüllung zu den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und zu den Leistungen aller Beamten in derselben Laufbahn und Besoldungsgruppe in Bezug zu setzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - ZBR 2013, 376; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - 4 S 1801/03 - jeweils Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1997 - 2 B 10392/97
    "Die dienstliche Beurteilung hat statusamtsbezogen zu erfolgen, hat also die Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und die Leistungen der Beamten in derselben Besoldungsgruppe und Laufbahn zum Anknüpfungspunkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980, ZBR 1981, 197 = Schütz, ES/D I 2 Nr. 7; vom 30. April 1981, DVBl 1981, 1062 = Schütz, ES/D I 2 Nr. 10; OVG Rh.-Pf., Beschluß vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 04. Oktober 1993, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).

    Indessen läßt es sich mit dem Wesen der dienstlichen Beurteilung nicht vereinbaren, einen mit einem weniger guten Ergebnis als andere beurteilten Beamten derselben Laufbahn und Besoldungsgruppe nur deshalb als ebensogut oder gar besser qualifiziert anzusehen, weil er im Beurteilungszeitraum bedeutsamere, schwierigere oder höherwertige Aufgaben wahrgenommen hat (Beschlüsse des Senats vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - und vom 07. Februar 1997 - 2 B 10067/97.OVG -).

  • OVG Thüringen, 05.11.2014 - 2 EO 472/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Das Erfordernis, den Beamten statusamtsbezogen zu beurteilen, bedeutet, dass die konkrete Aufgabenerfüllung zu den Anforderungen des statusrechtlichen Amtes und zu den Leistungen aller Beamten in derselben Laufbahn und Besoldungsgruppe in Bezug zu setzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - ZBR 2013, 376; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - 4 S 1801/03 - jeweils Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2002 - 2 B 11557/02

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; …

    Ihr herausgehobener Erkenntniswert, der auf das jeweils innegehabte Statusamt bezogen ist, darf nach feststehender Rechtsprechung nur dann relativiert werden, wenn das zu vergebende Amt oder der zu übertragende Dienstposten spezielle Eignungsanforderungen an den Bewerber stellt, über die die dienstlichen Beurteilungen keine Auskunft geben (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 1992 -- 2 B 10408/92.OVG -- u. st. Rspr.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 10 A 11751/01
    Um der Funktion der dienstlichen Beurteilung als wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte, objektive Personalentscheidungen (OVG Rh-Pf…, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 456) gerecht zu werden, ist eine größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten (OVG Rh-Pf, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG -).
  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

    Rn. 19 Dem Grunde nach hat die dienstliche Beurteilung, um ihrer Funktion als wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte, objektive Personalentscheidungen (OVG RP…, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 456) gerecht zu werden, eine größtmögliche (u.a. zeitliche) Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG -).
  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen …

    Rn. 19 Dem Grunde nach hat die dienstliche Beurteilung, um ihrer Funktion als wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte, objektive Personalentscheidungen (OVG RP…, Beschluss vom 6. Juli 1995 - 10 B 11538/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 456) gerecht zu werden, eine größtmögliche (u.a. zeitliche) Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.1998 - 2 B 11508/98

    Divergenz; Divergenzzulassung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; …

    Dagegen läßt es sich mit dem Wesen der dienstlichen Beurteilung nicht vereinbaren, einen von mehreren statusgleichen, mit demselben Ergebnis beurteilten Beamten nur deshalb als den besser beurteilten anzusehen, weil er bedeutsamere, schwierigere oder höherwertige Aufgaben wahrgenommen hat (Beschluß des Senats vom 24. März 1992 - 2 B 10408/92.OVG - Urteil vom 19. August 1994- 2 A 12852/93.OVG - Beschluß vom 25. Februar 1997 - 2 B 10392/97.OVG - = NVwZ-RR 1998, 245).
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