Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
LBG § 80 a Abs. 1; ; LBG § 80 c; ; LBG § 87 a; ; UrlVO § 19 a; ; POG § 76 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Polizeivollzugsdienst; Personalmangel als entgegenstehender dienstlicher Belang; Beurteilungsspielraum hinsichtlich der erforderlichen Personalstärke und des Vorliegens einer Unterbesetzung; Begriff der Dienststelle im Sinne der ...
Verfahrensgang
- VG Mainz, 03.03.2004 - 7 L 120/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 51
Wird zitiert von ... (20)
- VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
Voraussetzungslose Teilzeit; entgegenstehende dienstliche Belange
Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).Maßgeblicher Bezugsrahmen für die zu prüfenden dienstlichen Belange ist die gesamte Behörde (OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 a.a.O. S. 51 Rn. 4;… vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 21.6.2013 - B 5 K 12.691 - juris-Rn. 27).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2007 - 4 S 1699/05
Beamter; Teilzeitbeschäftigung; Ablehnung wegen Umfangs der begehrten …
Bei dem negativen Tatbestandsmerkmal der zwingenden dienstlichen Belange handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, BVerwGE 120, 382, zu § 88a des schleswig-holsteinischen LBG; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2004, NVwZ-RR 2005, 51, zu § 80a des rheinland-pfälzischen LBG).Allerdings kommt ihm hinsichtlich der die dienstlichen Belange maßgeblich (vor)prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2006 - 1 A 777/05 -, Juris, zu § 48 Abs. 3 des nordrhein-westfälischen LBG).
Bei der Frage, welcher Personalaufwand zur effektiven Aufgabenerfüllung als erforderlich angesehen wird, kommt dem Dienstherrn nämlich - wie bereits ausgeführt - eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 10.11.2006, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11033/14
Schulleiter; Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbat-Jahr Modell
Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder ob von diesen in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 [73 ff.]; Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 21/03 -, BVerwGE 120, 382 [383 f.]; OVG RP, Beschluss vom 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG -, juris, Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 6 A 1185/10 -, juris, Rn. 7).
- VG Koblenz, 28.02.2023 - 5 K 1182/22
Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr
Maßgeblich für die dahingehende Bewertung sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die tatsächlichen Verhältnisse in der Beschäftigungsbehörde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 51; OVG NRW…, Beschluss vom 19. April 2010 - 6 A 2596/07 -, juris, Rn. 10). - VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Unwirksamkeit einer per E-Mail erteilten Zusicherung mangels Schriftform
Das nach der hierfür zum Beleg herangezogenen Entscheidung des OVG Koblenz vom 24. Mai 2004 (Az. 2 B 10467/04) geforderte deutliche personelle Defizit als Voraussetzung für einen Personalmangel als dienstlichen Belang sei vorliegend ebenfalls nicht gegeben.Nach der einhelligen Rechtsprechung teils zu dem früher dasselbe regelnden § 72a Abs. 1 BBG, der sich das Gericht anschließt, handelt es sich bei dem Begriff der dienstlichen Belange um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Bestandteil des gesetzlichen Bewilligungstatbestands (VG Wiesbaden vom 20.10.2003 - 8 G 1941/03 - juris; OVG Koblenz vom 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 = RiA 2005, 150 = DÖD 2005, 170), der aber zugleich einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff mit der Wirkung enthält, dass die das dienstliche Bedürfnis (vor)prägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals einem verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn unterliegt, dessen Konkretisierung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu respektieren und nicht auf seine Richtigkeit oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen ist (…VG Wiesbaden, a.a.O.; OVG Koblenz;… a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 2 A 11172/06
Zur vorzeitigen Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines teilzeitbeschäftigten …
Dies gilt selbst für den Fall, dass die Weiterführung der bisherigen Teilzeitbeschäftigung dem Beamten nicht mehr zumutbar ist (s. zur vergleichbaren Konstellation der Beendigung eines Urlaubs aus familiären Gründen: BVerwGE 79, 336 sowie zum umgekehrten Fall eines Personalmangels als dem Begehren nach voraussetzungsloser Teilzeit entgegenstehender dienstlicher Belang: OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 2005, 170). - VG Köln, 08.02.2013 - 19 K 1524/12
Entgegenstehen von Personalmangel in einer betroffenen Behörde dem Begehren nach …
Rn. 30 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG -, juris m.w.N.Rn. 33 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG -, juris und im Ergebnis auch OVG NRW, Beschluss vom 31.01.2010 - 6 A 3354/07 -, juris.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2004 - 2 B 11470/04
Ruhestand wunschgemäß erst mit 68 Jahren? - Dienstliches Interesse erforderlich
Angesichts der ihm insoweit zukommenden Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit ist die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 21.03 - Jurisdokument; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 6 A 698/10
Dienstliche Belange; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahr; Jahresfreistellung; …
Rn. 9 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1967 - 6 C 58.65 -, BVerwGE 26, 65, und vom 29. April 2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse vom 24. Mai 2004 - 2 B 10467/04.OVG -, NVwZ-RR 2005, 51, und vom 17. September 2004 - 2 B 11470/04 -, NVwZ-RR 2005, 52 (zum dienstlichen Interesse). - VG Ansbach, 24.07.2017 - AN 1 E 17 49
Ablehnung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen
Bei dem negativen Tatbestandsmerkmal der zwingenden dienstlichen Gründe bzw. zwingenden dienstlichen Belange handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U.v. 29.04.2004 - BVerwGE 120, 382, zu § 88 a des schleswig-holsteinischen LBG; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.05.2004 - NVwZ-RR 2005, 51, zu § 80 a des rheinland-pfälzischen LBG; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayer.BeamtenG, Rn 65 zu Art. 99 BayBG, Rn 28 zu Art. 89 BayBG).Allerdings kommt ihm hinsichtlich der die dienstlichen Gründe bzw. Belange maßgeblich (vor-) prägenden verwaltungspolitischen Entscheidungen über die zur effektiven Aufgabenerfüllung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals eine Entscheidungsprärogative und eine organisatorische Gestaltungsfreiheit zu mit der Folge, dass diese Entscheidungen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.05.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 10.11.2006 - 1 A 777/05, zu § 48 Abs. 3 des nordrhein-westfälischen LBG).
- VG Koblenz, 28.05.2014 - 5 K 61/14
Kein Anspruch auf Sabbatjahr für Schulleiter
- VG Gelsenkirchen, 20.04.2005 - 1 K 4320/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme der einem Polizeibeamten auf Antrag …
- VGH Hessen, 20.12.2013 - 1 B 1477/13
Teilzeitbeschäftigung gemäß § 85a Abs. 1 HBG
- VG Darmstadt, 26.06.2013 - 1 L 713/13
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Teilzeit)
- OVG Sachsen, 07.11.2025 - 2 A 218/24
Gewährung von Teilzeit; dienstliche Belange
- VG Köln, 20.07.2018 - 19 K 5017/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 6 A 1185/10
Dienstliche Belange; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahr; Jahresfreistellung; …
- VG Cottbus, 11.03.2010 - 5 K 638/07
Ermessensausübung des Dienstherrn bei der Gewährung von Altersteilzeit
- VG Düsseldorf, 27.10.2008 - 2 K 5826/07
Altersteilzeit maßgeblicher Zeitpunkt allgemeine Regelung oberster Dienstherr …
- VGH Hessen, 03.01.2014 - 1 B 1538/13
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