Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Recht des Haushaltsgesetzgebers zur Festlegung der Zahl der Übernahmestellen für Professoren im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1986 - 6 A 1229/84
- BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86
Es ist ferner revisionsgerichtlich nicht klärungsbedürftig, daß bestimmten Bewerbern auf Dauer übertragene Übernahmestellen nicht erneut besetzt werden können und damit im Sinne der Beschwerde für eine nochmalige Besetzung "verbraucht" sind (vgl. Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86
Nach dem Lauf des Verfahrens hätte der anwaltlich vertretene Kläger aufgrund seiner Mitwirkungspflicht, wenn er eine Beweiserhebung zu diesem Punkt für geboten hielt, hierzu in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht einen förmlichen Beweisantrag stellen müssen (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65
Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten - …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 105.86
Es ist ferner revisionsgerichtlich nicht klärungsbedürftig, daß bestimmten Bewerbern auf Dauer übertragene Übernahmestellen nicht erneut besetzt werden können und damit im Sinne der Beschwerde für eine nochmalige Besetzung "verbraucht" sind (vgl. Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ).
- BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 8.86
Habilitierte Assistenten - Übernahme als Professoren - Stichtagsvoraussetzungen
Das zeigt sich - bei ausdrücklicher Verneinung eines Rechtsanspruchs auf Übernahme (§ 75 Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz HRG, § 120 Abs. 3 WissHG) - am deutlichsten in der umfassenden Bezugnahme auf die Länderhaushalte und der schon damit den Landesgesetzgebern überlassenen Gestaltungsfreiheit (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - und vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 57.87 - Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 -). - BVerwG, 22.01.1988 - 2 B 1.88
Ablehnung der Übernahme als Professor - Erfordernis einer entsprechenden …
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 4 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - sowie Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 - ferner Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 55.87 - und - BVerwG 2 B 57.87 - sowie vom 29. September 1987 - BVerwG 2 B 75.87 -). - BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 75.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 4 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - sowie Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 - ferner Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - BVerwG 2 B 55.87 - und - BVerwG 2 B 57.87 -).
- BVerwG, 03.08.1987 - 2 B 130.86
Nichtzulassung einer Revision - Einrichtung einer Professorenstelle im …
Daraus ergibt sich zugleich, daß der Haushaltsgesetzgeber nicht verpflichtet werden kann, Stellen im Sinne des § 59 Abs. 3 Satz 1 NHG trotz eines von ihm verneinten Bedarfs allein aus Gründen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der in § 59 Abs. 3 Satz 2 NHG vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeit des Beamtenverhältnisses beizubehalten (vgl. hierzu Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 - ferner BVerfG, Beschluß vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 -). - BVerwG, 24.07.1987 - 2 B 57.87
Rechtsmittel
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 1 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl.Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 -, Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 -). - BVerwG, 24.07.1987 - 2 B 55.87
Rechtsmittel
Ein Rechtsanspruch auf Übernahme (§ 120 Abs. 1 Nr. 1 WissHG) besteht nach der ausdrücklichen Regelung des § 120 Abs. 3 WissHG (§ 75 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz HRG) nicht (vgl.Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 105.86 -, Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1987 - 2 BvR 483/87 -).
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