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| VGH Hessen, 15.05.2021 - 2 B 1055/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 15.05.2021 - 5 L 1386/21
- VGH Hessen, 15.05.2021 - 2 B 1055/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00
NPD-Demonstration "gegen Demo-Verbote"
Auszug aus VGH Hessen, 15.05.2021 - 2 B 1055/21
Aus dem Verweis der Antragsgegnerin auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2000 - 1 BvR 1245/00 - ergibt sich nichts anderes.
- VG Frankfurt/Main, 27.05.2026 - 5 L 2403/26
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
- des parallelen Verfahrens 5 L 2408/26.F, die Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!") war, wobei in dem Verfahren 5 L 320/24.F das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde und das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträgerin der Versammlungsbehörde auferlegte, im Übrigen die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich waren, doch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen war, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abänderte und Versammlungsverbote bestätigte, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hatte,. - VG Frankfurt/Main, 19.11.2024 - 5 L 4039/24
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
In dem Verfahren 5 L 320/24.F ist das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden und hat das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main auferlegt, im Übrigen sind die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich gewesen, doch hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträger der Versammlungsbehörde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen ist, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und Versammlungsverbote bestätigt, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hat.
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