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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5688
OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11.OVG (https://dejure.org/2011,5688)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 B 10681/11.OVG (https://dejure.org/2011,5688)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG (https://dejure.org/2011,5688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Intendantenwahl beim ZDF bleibt ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Intendantenwahl beim ZDF bleibt ohne Erfolg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahlvorschlagsrecht zur Wahl des Intendanten des ZDF steht nach dem ZDF-Staatsvertrag allein den Mitgliedern des Fernsehrats zu und schließt Eigenbewerbungen aus; Möglichkeit der Eigenbewerbung auf die Stelle des Intendanten des ZDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 863
  • DVBl 2011, 1110
  • DÖV 2011, 781
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11
    Das Wahlvorschlagsrecht ist mit anderen Worten "integrierender Bestandteil" des aktiven Wahlrechts der Fernseh-ratsmitglieder aus § 26 Abs. 1 Satz 1 ZDF-StV (vgl. etwa BVerfGE 41, 399 [417]. Auch Hermes, in: Dreier, GG, Bd. II, 2. Aufl. 2006, Art. 63 Rn. 30, der das Wahlvorschlagsrecht der Abgeordneten unmittelbar aus deren Rechtsstatus ableitet).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Wahlverfahren Präsidialrat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11
    Seine Bewerbung hat daher keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 39, 247 [254]; 41, 1 [12] zur Chancengleichheit außerhalb von Parlamentswahlen).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2011 - 2 B 10681/11
    Seine Bewerbung hat daher keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 39, 247 [254]; 41, 1 [12] zur Chancengleichheit außerhalb von Parlamentswahlen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 2 B 10272/18

    Eilantrag gegen Besetzung der Stelle des LMK-Direktors auch in zweiter Instanz …

    Der Versammlung der Antragsgegnerin kommt insoweit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine umfassende Geschäftsordnungs- und Verfahrensautonomie zu, und zwar auch bereits in der Vorbereitungsphase der Stellenbesetzung (vgl. auch bereits OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG -, juris Rn. 9, 11 zum Fernsehrat).

    Dies aber ist die Voraussetzung dafür, dass die Bewerbung in der Versammlung einer formalen Abstimmung zugeführt wird (vgl. hierzu bereits OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG -, juris Rn. 9 ff. und VG Mainz, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 L 566/11.MZ -, ZUM-RD 2011, 655 [656] zum Fernsehrat).

    Solange es, wie hier, daher an einem Vorschlag zur Wahl fehlt, ist der Umstand, dass der Antragsteller, anders als der Beigeladene, nicht die Möglichkeit zu einer persönlichen Vorstellung vor den Mitgliedern der Versammlung hatte, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG -, juris Rn. 15 und VG Mainz, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 L 566/11.MZ -, ZUM-RD 2011, 655 [656] zum Fernsehrat).

    Rn. 20 3. Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob der Antragsteller, anders als es das Verwaltungsgericht angenommen hat, überhaupt einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat, denn, dass der Antragsteller durch den bevorstehenden Abschluss des Anstellungsvertrags mit dem Beigeladenen einen wesentlichen, den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Nachteil erleidet, der darüber hinaus in einem späteren Hauptsacheverfahren nicht wieder gut zu machen wäre, erscheint zumindest zweifelhaft (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG -, juris Rn. 22 f. zur Intendantenwahl).

  • VG Neustadt, 28.02.2018 - 5 L 1378/17

    Stelle des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation: Eilanträge …

    Dem Antragsteller ist nicht zuzumuten, die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten hinzunehmen (vgl. zur Konkurrenzsituation zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten OVG RP, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 B 11060/16.OVG - zweifelnd im Hinblick auf den bevorstehenden Anstellungsvertrag des ZDF-Intendanten dagegen OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2018 - 2 E 10045/18

    Verwaltungsgericht zuständig für Rechtsstreit um LMK-Direktorenstelle

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als im Kern das nach öffentlich-rechtlichen Normen zu beurteilende Auswahlverfahren in Streit steht (vgl. zur ZDF-Intendantenwahl VG Mainz, Beschluss vom 14. März 2002 - 4 L 300/02.MZ -, ZUM-RD 2002, 509 f.; Beschluss vom 6. Juni 2011 - 4 L 566/11.MZ -, ZUM-RD 2011, 655; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 B 10681/11.OVG -, ZUM-RD 2011, 653 ff.).
  • VG Koblenz, 21.08.2015 - 5 K 1028/14

    Kirchensteuer wurde zu Recht erhoben

    Denn nach ihrem Art. 51 Abs. 1 gilt sie für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union, also nur dann, wenn die Mitgliedstaaten - wie etwa bei der Umsetzung von Richtlinien - europarechtlich veranlasst handeln (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 16.06.2011 - 2 B 10681/11.OVG -, juris, Rn. 5, m. w. N.).
  • VG München, 17.12.2020 - M 17 E0 20.5798

    Wahl des Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt

    Dieses könnte durch eine Vielzahl von Bewerbungen gleichsam "lahm gelegt" werden (vgl. OVG Koblenz B.v. 16.6.2011 - 2 B 10681/11, juris Rn. 12 m.w.N.).
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