Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GG Art. 22 Abs. 2, SächsRiG § 6, VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 19.06.2023 - 8 L 96/23
- OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (27)
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Fortführung von SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris.Mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris stellte der erkennende Senat fest, dass die in Ziffer III Nr. 3 b) der VwV Beurteilung vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren, ab der eine Regelbeurteilung nur noch auf Antrag des Richters erfolgt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig ist.
Nach dieser Bestimmung kann das Staatsministerium der Justiz für seinen Geschäftsbereich die Beurteilung der Beamten der Laufbahngruppe 2 innerhalb der Besoldungsordnungen B und R sowie in bestimmten Ämtern der Besoldungsordnung A abweichend von der Sächsischen Beurteilungsverordnung regeln (nur auf diese Konstellation bezieht sich der Beschluss des entscheidenden Senats vom 25. Oktober 2021 - a. a. O. Rn. 14).
Der Antragsteller wie der Beigeladene hätten in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2021) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilungen über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätten Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellten, daran zeitlich anknüpfenden Anlassbeurteilungen inhaltlich aus diesen Regelbeurteilungen heraus hätten fortentwickelt werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - a. a. O. Rn. 23 unter Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17
Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Im Unterschied zu der dem Senatsbeschluss vom 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 - , juris zugrundeliegenden Konstellation - Zuarbeit zum Beurteilungsbeitrag einer Regelbeurteilung - hat VPräsOVG ............ durch Erstellung des Beurteilungsbeitrags die aus Anlass der Bewerbung um die streitbefangene Stelle eingeholte Anlassbeurteilung mitverantwortet.Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
Der Senat weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass das im Anforderungsprofil eines "Vorsitzenden Richters an einem Obergericht" niedergelegte Merkmal der besonders ausgeprägten Fähigkeit und Bereitschaft zur vertieften, wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen ein sachgerechtes und hinreichend bestimmtes Kriterium darstellt, an dem der Dienstherr bei einem im Wesentlichen gleichen Gesamtleistungsbild seine Auswahlentscheidung ausrichten kann (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 26 ff. und v. 17. Dezember 2021 - 2 B 400/21 -, juris Rn. 10).
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Rn. 14 Die Aktualität dienstlicher Beurteilungen bemisst sich nach dem verstrichenen Zeitraum zwischen ihrer Erstellung (bzw. dem Beurteilungsstichtag) und dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (BVerwG, Urt. v. 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 33 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris Rn. 53;… BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris Rn. 26).Bei einem Regelbeurteilungszeitraum von drei Jahren ist eine Regelbeurteilung grundsätzlich hinreichend aktuell, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt (BVerwG, Urt. v. 9. Mai 2019 - a. a. O. Rn. 34 m. w. N.;… vgl. auch den Überblick bei Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Teil B IV, Stand Mai 2023, Rn. 230 m. w. N.).
Dieser Maßstab muss in der Anlassbeurteilung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30 f.; Urt. v. 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 41;… Beschl. v. 2. Juli 2020 - 2 A 6.19 -, juris Rn. 11 f.).
- OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Anlass- und Regelbeurteilungen unterscheiden sich allerdings nicht nur in ihrem zeitlichen Bezugsrahmen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 -, juris Rn. 10).Wie bereits dargelegt, unterscheiden sich Anlass- und Regelbeurteilungen nicht nur in ihrem zeitlichen Bezugsrahmen (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2013 - 2 B 343/13 -, juris Rn. 10).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16
Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Der Antragsteller wie der Beigeladene hätten in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2021) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilungen über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätten Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellten, daran zeitlich anknüpfenden Anlassbeurteilungen inhaltlich aus diesen Regelbeurteilungen heraus hätten fortentwickelt werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - a. a. O. Rn. 23 unter Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 -, juris Rn. 24 m. w. N.). - OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09
Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris). - OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12
Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen und Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris). - OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14
Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Aus der Befugnis des Dienstherrn, die Funktion eines Dienstpostens nach Art und Umfang sowie nach den an dessen Inhaber zu stellenden Anforderungen festzulegen, folgt auch das Recht, bestimmte Befähigungen und Merkmale der Bewerber im Rahmen der Auswahl in den Vordergrund zu rücken, soweit diese für den Dienstposten Bedeutung besitzen und außerdem objektivierbar und nachvollziehbar sind (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris). - OVG Sachsen, 17.12.2021 - 2 B 400/21
Konkurrentenstreit; Gesamtleistungsbild; Verwendungsbreite
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Der Senat weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass das im Anforderungsprofil eines "Vorsitzenden Richters an einem Obergericht" niedergelegte Merkmal der besonders ausgeprägten Fähigkeit und Bereitschaft zur vertieften, wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen ein sachgerechtes und hinreichend bestimmtes Kriterium darstellt, an dem der Dienstherr bei einem im Wesentlichen gleichen Gesamtleistungsbild seine Auswahlentscheidung ausrichten kann (vgl. Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 26 ff. und v. 17. Dezember 2021 - 2 B 400/21 -, juris Rn. 10). - BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23
Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.). - BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
- BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
- BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19
Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen …
- BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16
Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen …
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896
Stellenbesetzung
- BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06
Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation, …
- OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; …
- BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
- OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10
Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines …
- OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19
Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat
- OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08
Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil; …
- OVG Sachsen, 05.12.2022 - 2 B 274/22
Konkurrentenstreit; weiterer Aufsichtsführender Richter; im wesentlichen gleiches …
- OVG Sachsen, 19.11.2024 - 2 B 164/24
Stellenbesetzung; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil; Voreingenommenheit; …
Der nachfolgend gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte im Beschwerdeverfahren vor dem Senat Erfolg (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2023 - 2 B 108/23 -, juris).Eine Regelbeurteilung für Richter auf Lebenszeit in Sachsen ist hinreichend aktuell, wenn ihr Stichtag im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als vier Jahre zurückliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2023 - 2 B 108/23 - a. a. O.).
Entgegen der Auffassung des Antragstellers begegnet das Merkmal selbst keinen rechtlichen Bedenken; insbesondere ist es hinreichend bestimmt und einer differenzierenden Beurteilung zugänglich (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2023 - 2 B 108/23 - a. a. O. Rn. 20;… Senatsbeschl. v. 17. Dezember 2021 - 2 B 400/21 -, juris Rn. 10).
- OVG Sachsen, 28.05.2026 - 2 B 62/26
Stellenbesetzung; Leitender Oberstaatsanwalt; Regelbeurteilung; Altersgrenze; …
Rn. 10 Die Auswahlentscheidung hat regelmäßig auf Grundlage der aktuellen Anlassbeurteilungen und der aktuellsten Regelbeurteilungen zu erfolgen (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2023 - 2 B 108/23 -, juris Rn. 14 m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - sowie Beschl. v. 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 -, beide juris; Senatsbeschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 350/08 - und v. 5. März 2010 - 2 B 2/10 -, juris; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 17.01.2025 - 2 B 211/24
Stellenbesetzung SMI Referat Meldewesen; Regelbeurteilung; Anlassbeurteilung; …
Diese hat regelmäßig auf Grundlage der aktuellen Anlassbeurteilungen und der aktuellsten Regelbeurteilungen zu erfolgen (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2023 - 2 B 108/23 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
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