Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1998 - 2 B 108.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06
Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der …
Rn. 79 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - 2 B 108.98 -, Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 15 m. w. N.; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 1998 - 6 A 3814/98 -, ZBR 1999, 354.Rn. 86 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - 2 B 108.98 -, a. a. O., m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 1732/04
Ersetzung der funktionsgerechten Bewertung eines Dienstpostens und seiner …
- VG Berlin, 21.04.2016 - 5 K 257.13
Bemessung des Ruhegehalts eines als kommissarischer Studienrat eingesetzten …
Der Begriff der Beförderungsreife kennzeichnet die Gruppe jener Umstände, die als Hinderungsgründe für eine Übertragung des Amtes an den Dienstposteninhaber nicht im Bereich des Dienstherrn angesiedelt sind und deshalb keine nach § 5 Abs. 3 Satz 4 BeamtVG 1997 auszugleichenden Nachteile verursachen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - BVerwG 2 B 108.98 -, juris Rn. 3). - VG Frankfurt/Main, 21.10.2002 - 9 E 1749/02
Berechnung eines Ruhegehalts bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit
Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung für diese Rechtsauffassung kann auf die Ausführungen im Urteil des BVerwG vom 19.01.1989 (2 C 42.86 - E 81, 175 ff.) Bezug genommen werden, zumal das BVerwG auch mit Beschluss vom 11.11.1998 (2 B 108.98 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 15) eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass es an dieser früher eingeleiteten Rechtsprechung festhält.
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