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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 2 B 10927/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15571
OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 2 B 10927/96 (https://dejure.org/1996,15571)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.05.1996 - 2 B 10927/96 (https://dejure.org/1996,15571)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 2 B 10927/96 (https://dejure.org/1996,15571)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1989 - 2 A 30/89

    Verlust von Dienstbezügen wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 2 B 10927/96
    Eine solche Instanz ist der Amtsarzt, denn seinen Gutachten kommt nach feststehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats vom 04. Oktober 1989 - 2 A 30/89 -, NJW 1990, 788 f. m.w.N.) hinsichtlich ihrer Objektivität regelmäßig ein höherer Beweiswert als privatärztlichen Bescheinigungen zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1975 - IV 394/73
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1996 - 2 B 10927/96
    Das öffentliche Interesse, welches der Antragsgegner mit der sofortigen Umsetzung der in Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1990, 144; VHG Bad.-Württ., ZBR 1975, 322; noch zweifelnd OVG NRW, DÖD 1962, 98) und Schrifttum (vgl. Köhler, Das Nachweisverlangen der krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit des Beamten durch den Dienstvorgesetzten, DÖD 1987, 145 ff.; Lopacki, Anordnung der Attestvorlage durch den Dienstvorgesetzten, ZBR 1992, 193 ff.) einmütig als belastender Verwaltungsakt und nicht als rein innerdienstliche Weisung qualifizierten Maßnahme verbindet, geht nämlich dem privaten Interesse des Antragstellers vor, von den ihn belastenden Auswirkungen dieser Maßnahme bis zum Abschluß des hierüber geführten Hauptsacherechtsstreites verschont zu bleiben.
  • VG Mainz, 22.09.2004 - 7 K 623/04

    Schwerbehinderte kann Beamtin werden

    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt, denn er vermag aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Beatmen zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung zu setzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1976 - 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118, 120 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 19. August 2002 - 2 B 11124/02.OVG -, DÖD 2002, 318, und vom 08. Mai 1996 - 2 B 10927/96.OVG -, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 2 A 30/89 -, NJW 1990, 788, 789).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - 2 B 11124/02

    Beweiswert einer amtsärztlichen Einschätzung im Vergleich zu einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommt der Einschätzung des mit den besonderen Anforderungen des öffentlichen Dienstes besonders vertrauten Amtsarztes regelmäßig ein höherer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen (vgl. OVG Rh-Pf, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 2 B 10927/96 -, ESOVGRP, BVerwG, ZBR 1994, 247 [248]).
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