Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 03.06.2002 - 6 L 1167/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
So ist mit Rücksicht darauf, dass die Schaffung und Besetzung von Planstellen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 [114 ff.] und Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - NVwZ-RR 2000, 172 ff.), welcher der Senat folgt (zuletzt Urteile vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02.OVG -), anerkannt, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Haushalts- und Organisationsgewalt nicht nur dazu berechtigt ist, Planstellen nach Maßgabe der Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung auszubringen, sondern dass er sein dahingehendes Ermessen noch weitergehend in dem Sinne betätigen kann, Beförderungschancen nur für die Inhaber solcher Beförderungsdienstposten zu eröffnen, deren Ämter, ungeachtet ihrer gleichen besoldungsrechtlichen Einstufung, noch ein solches funktionales Gefälle aufweisen, dass hieran die bevorzugte Zuweisung einer Beförderungsstelle anknüpfen kann.Damit krankt die Funktionsbindung an der grundlegenden Verkennung des strukturellen Unterschiedes zwischen dem organisations- und verwaltungspolitischen Ermessen einerseits und dem am Leistungsgrundsatz auszurichtenden Auswahlermessen andererseits (vgl. dazu BVerwGE 101, 112 [115]; BVerwG, NVwZ-RR 2000, 173).
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98
Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
So ist mit Rücksicht darauf, dass die Schaffung und Besetzung von Planstellen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 [114 ff.] und Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - NVwZ-RR 2000, 172 ff.), welcher der Senat folgt (zuletzt Urteile vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02.OVG -), anerkannt, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Haushalts- und Organisationsgewalt nicht nur dazu berechtigt ist, Planstellen nach Maßgabe der Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung auszubringen, sondern dass er sein dahingehendes Ermessen noch weitergehend in dem Sinne betätigen kann, Beförderungschancen nur für die Inhaber solcher Beförderungsdienstposten zu eröffnen, deren Ämter, ungeachtet ihrer gleichen besoldungsrechtlichen Einstufung, noch ein solches funktionales Gefälle aufweisen, dass hieran die bevorzugte Zuweisung einer Beförderungsstelle anknüpfen kann. - BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89
Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
Da subjektive Rechte der Funktionsträger durch solche Organisationsmaßnahmen grundsätzlich nicht berührt werden können, beschränkt sich ihre gerichtliche Kontrolle auf die Feststellung von Missbrauchstatbeständen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 Nr. 1 m.w.N. sowie Beschluss vom 29. April 1992 - 2 B 68.92 - Buchholz 232, § 23 Nr. 39).
- BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
Da subjektive Rechte der Funktionsträger durch solche Organisationsmaßnahmen grundsätzlich nicht berührt werden können, beschränkt sich ihre gerichtliche Kontrolle auf die Feststellung von Missbrauchstatbeständen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 Nr. 1 m.w.N. sowie Beschluss vom 29. April 1992 - 2 B 68.92 - Buchholz 232, § 23 Nr. 39). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.1997 - 2 B 11323/97
Vorläufiger Rechtsschutz im Beamtenkonkurrentenstreit nach Aufhebung nd …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
Jenes liegt dem Auswahlermessen gegenständlich und zeitlich voraus (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Juni 1997 - 2 B 11323/97.OVG - AS 26, 314 und Beschluss vom 10. Juni 1998 - 2 B 11239/98.OVG -), ist Ausdruck der Organisationsgewalt und nimmt lediglich die objektiven Bedürfnisse des Behörden- und Verwaltungsapparates zum Zweck seiner Optimierung in den Blick. - OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02
Beförderung im Polizeidienst - Wartezeiten für Bewährungsaufsteiger
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2002 - 2 B 10944/02
So ist mit Rücksicht darauf, dass die Schaffung und Besetzung von Planstellen des öffentlichen Dienstes grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dient, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 [114 ff.] und Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 - NVwZ-RR 2000, 172 ff.), welcher der Senat folgt (zuletzt Urteile vom 14. Juni 2002 - 2 A 10534/02.OVG -), anerkannt, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Haushalts- und Organisationsgewalt nicht nur dazu berechtigt ist, Planstellen nach Maßgabe der Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung auszubringen, sondern dass er sein dahingehendes Ermessen noch weitergehend in dem Sinne betätigen kann, Beförderungschancen nur für die Inhaber solcher Beförderungsdienstposten zu eröffnen, deren Ämter, ungeachtet ihrer gleichen besoldungsrechtlichen Einstufung, noch ein solches funktionales Gefälle aufweisen, dass hieran die bevorzugte Zuweisung einer Beförderungsstelle anknüpfen kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 2 B 10745/12
Konkurrentenstreitverfahren, hier: nicht unvoreingenommene Beurteilung
Das Ministerium achtet allerdings darauf, dass die jeweils vorgeschlagenen Funktionsbindungen den rechtlichen Erfordernissen genügen (vgl. hierzu: Beschluss vom 16. August 2002 - 2 B 10944/02.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, sowie Beschluss vom 9. Juli 2004, - 2 B 1101804.OVG -) und diese Funktionsbindungen, die im Ergebnis einen Beamten unabhängig von seinen gezeigten Leistungen und seiner vorhandenen Befähigung schon zu Beginn des eigentlichen Auswahlverfahrens aus dem Bewerberkreis ("a limine") ausschließen, in den Präsidien und den übrigen Organisationseinheiten so weit wie möglich einheitlich ausgestaltet werden. - OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2011 - 2 B 10910/11
Verletzung des Bewerberanspruchs eines Beamten
Rn. 5 Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass es grundsätzlich dem Ermessen des Dienstherrn überlassen ist, nach welchen objektiven Kriterien er Beförderungsstellen bewirtschaftet (vgl. Beschlüsse vom 29. August 2001 - 2 B 11082/01.OVG -, vom 16. August 2002 - 2 B 10944/02.OVG -, ESOVGRP, vom 9. Juli 2004 - 2 B 11018/04.OVG - und vom 18. Juli 2008 - 2 B 10691/08.OVG -).
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