Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsBG § 6 Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beurteilungsspielraum bei der Beamtenernennung; Herausgehobene Funktion in politischen Parteien der DDR; Grundorganisationssekretär in Organen der SED
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00
§ 6 Abs. 3 SächsBG begegne schließlich auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.1997 - 1 BvR 1243/95, 1 BvR 1247/95 und 1 BvR 744/96 - (BVerfGE 96, 152) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.Insbesondere fehlt es an konkreten Anhaltspunkten für eine "typische Parteikarriere" (vgl. hierzu die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 8.7.1997, aaO, zum Beschwerdeführer zu 3).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00
Sie beziehe ihre Maßstäbe zur Bewertung des Verhaltens von Bewerbern für die Berufung in das Beamtenverhältnis innerhalb der gesellschaftlichen und politischen Strukturen ausdrücklich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - (BVerfGE 39, 334). - BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00
Im Urteil vom 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 - (BVerfGE 92, 140) habe das Bundesverfassungsgericht jedoch ausgeführt, dass die im Beschluss vom 22.5.1975 für die Beurteilung derVerfassungstreue von Bewerbern aus der Bundesrepublik entwickelten Grundsätze nicht rückwirkend auf das Verhalten im öffentlichen Dienst der DDR angewandt werden könnten. - BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00
Dies stehe nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, da dieses eine gänzlich andere Fallgestaltung, nämlich die Entlassung eines Beamten auf Probe gemäß den Sonderkündigungsbestimmungen des Einigungsvertrages, betreffe, während es vorliegend um eine auf eine andere Vorschrift gestützte Ablehnung der Ernennung gehe. - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00
Es geht dabei nicht um die Eignung des Bewerbers in dem diesem Begriff eigenen komplexen Sinne, sondern um einen gesetzlich konkretisierten Eignungmangel, der nach den normativen Voraussetzungen weder aufgrund einer ausschließlich dem Dienstherrn vorbehaltenen wertenden Prognose noch aufgrund eines höchstpersönlichen Werturteils zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205 und SächsOVG, Urt. v. 1.3.2000 - 2 B 317/99 -, jeweils zur Unzumutbarkeit im Sinne der Anlage I zum Einigungsvertrag, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 3 Buchst. d) i.V.m. Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2).
- VG Dresden, 07.05.2009 - 5 L 42/09
Verwaltungsgericht Dresden verpflichtet Sächsische Staatskanzlei zur Erteilung …
So wird gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 SächsBG widerleglich vermutet, dass ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, den bewaffneten Organen und Kampfgruppen sowie sonstigen staatlichen oder gemeindlichen Dienststellen oder Betrieben der ehemaligen DDR, insbesondere den Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Eignung fehlt (vgl. zur Auslegung: SächsOVG, Beschl. v. 5.7.2000, 2 B 110/00, sowie die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung v. 14.12.1994 zur Prüfung der persönlichen Eignung im Beamtenverhältnis, SächsABl. 1995, 40 ff; vgl. a. SächsOVG, urt. v. 22.1.2008, 4 B 332/07, [...];… Urt. v. 17.9.1997, 3 S 150/97, [...]; 3 S 497/95, [...] zur Wählbarkeit von Bürgermeistern). - OVG Sachsen, 20.02.2004 - 2 B 192/03
Zuständigkeit, Ernennung, Beamter, hoheitsrechtliche Aufgaben, Chefarzt, …
Eine Berufung in das Beamtenverhältnis kann aber ausnahmsweise mit Zustimmung des Landespersonalausschusses (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SächsBG) und Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen (§ 48 SäHO) auch noch nach der Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen (vgl. Urt. des Senats v. 5.7.2000 - 2 B 110/00 -, SächsVBl. 2000, 267). - OVG Sachsen, 20.11.2000 - 1 BS 110/00 Ein Bürgerbegehren (§ 25 Abs. 1 SächsGemO) aus dem Jahr 1997, das - zur Verhinderung der nunmehr genehmigten Abfallverbrennungsanlage - darauf abzielte, den Entwurf des Bebauungsplans dahingehend zu ändern, dass an Stelle von Industriegebieten Mischgebiete bzw. Gewerbegebiete ausgewiesen werden, wurde durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgericht Dresden vom 15.6.1999 in den zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfahren 7 K 3104/97, 7 K 3133/97, 7 K 3134/97 und 7 K 3267/97 für unzulässig erklärt (Zurückweisungder Zulassungsanträge durch SächsOVG, Beschl. v. 8.6.2000 - 3 B 500/99 -, SächsVBl. 2000, 267).
- VG Chemnitz, 09.12.2003 - 6 K 2013/02
Ausnahme von der beamtenrechtlichen Altersgrenze für Hochschulprofessoren; …
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Beklagten wurde mit Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ( 2 B 110/00) vom 05.07.2000 zurückgewiesen.
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