Rechtsprechung
| BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Dienstvergehen; Beamter einer juristischen Person des Privatrechts; Zugriff durch Computermanipulation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 BDG, § 57 BG NW
Dienstvergehen; Beamter einer juristischen Person des Privatrechts; Zugriff durch Computermanipulation - Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der Grundsätze für Zugriffsdelikte auf mittelbare Zahlung eines Geldbetrages durch computermäßige Manipulation eines Beamten; Anwendbarkeit des Disziplinarrechts für Beamte eines öffentlichen Dienstherren auf Kommunalbeamte; Anwendbarkeit einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDG § 13 Abs. 1
Anwendbarkeit der Grundsätze für Zugriffsdelikte auf mittelbare Zahlung eines Geldbetrages durch computermäßige Manipulation eines Beamten; Anwendbarkeit des Disziplinarrechts für Beamte eines öffentlichen Dienstherren auf Kommunalbeamte; Anwendbarkeit einer ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 3d A 1848/08
- BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09
Rn. 6 In seinem Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - (NVwZ-RR 2008, 477, Rn. 22 ff. - insoweit in Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 nicht abgedruckt) hat sich der Senat mit der Frage befasst, ob bei einer computermäßigen Manipulation des Beamten, die nur mittelbar die Zahlung eines Geldbetrages zur Folge haben kann, die für Zugriffsdelikte entwickelten Grundsätze anwendbar sind, und hierzu ausgeführt, bei Beachtung der sich aus § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ergebenden Bemessungsregelungen könne auch in den Fällen innerdienstlicher Betrugs- oder Untreuehandlungen zum Nachteil des Dienstherrn bei einem Gesamtschaden von über 10 000 DM bzw. 5 000 EUR die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geboten sein, und zwar auch dann, wenn keine besonderen Erschwerungsgründe hinzutreten. - BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …
Auszug aus BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09
Rn. 7 Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten ist geklärt, dass sie hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit den Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und damit dem Disziplinarrecht unterliegen (Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 7…, vom 6. Juli 2006 - BVerwG 1 D 7.05 - juris Rn. 21 …und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 10). - BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06
Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des …
Auszug aus BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09
Rn. 7 Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten ist geklärt, dass sie hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit den Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und damit dem Disziplinarrecht unterliegen (Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 7…, vom 6. Juli 2006 - BVerwG 1 D 7.05 - juris Rn. 21 und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 10). - BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren …
Auszug aus BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09
In Disziplinarverfahren kann eine Divergenz grundsätzlich nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG fehlerhaft gewichtet (Beschluss vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1). - BVerwG, 06.07.2006 - 1 D 7.05
Postoberschaffner; Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Verlängerung des …
Auszug aus BVerwG, 01.04.2010 - 2 B 111.09
Rn. 7 Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten ist geklärt, dass sie hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit den Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und damit dem Disziplinarrecht unterliegen (Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 80.95 - BVerwGE 103, 375 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 7, vom 6. Juli 2006 - BVerwG 1 D 7.05 - juris Rn. 21 …und vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 4 Rn. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 3d A 3330/07
Aberkennen des Ruhegehalts i.R.d. Feststellung eines Dienstvergehens durch einen …
Rn. 160 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 -, juris, vom 1. April 2010 - 2 B 111.09 -, juris, und vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 -, NVwZ-RR 2008, 477; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3d B 908/10.O -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 3d A 1686/12 Rn. 102 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 -, NVwZ-RR 2008, 477, 479 m.w.N.; daran festhaltend BVerwG, Beschluss vom 1. April 2010 - 2 B 111.09 -, juris Rn. 6.
- VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der …
Ein innerdienstlicher Betrug mit einem Gesamtschaden von über 5.000,00 EUR könne laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwernisgründe rechtfertigen; vorliegend übersteige der verursachte Schaden die Schwelle zur Geringfügigkeit erheblich und stehe hinsichtlich der Schwere einem Zugriffsdelikt (Diebstahl, Unterschlagung) gleich (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2010 - 2 B 111/09 -, B.v. 26.2.2008 - 2 B 122/07 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2013 - 3d A 1244/11 Rn. 296 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 14, vom 1. April 2010 - 2 B 111.09 -, USK 2010, 139, vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 -, NVwZ-RR 2008, 477; OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 3d A 3330/07.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2014 - 3d A 3330/07
Aberkennen des Ruhegehalts wegen des Vorwurfs eines schwerwiegenden …
Rn. 132 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. September 2010 - 2 B 97.09 -, juris, vom 1. April 2010 - 2 B 111.09 -, juris, und vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 -, NVwZ-RR 2008, 477; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 3d B 908/10.O -. - VG Berlin, 12.10.2010 - 80 K 34.09
Aberkennung des Ruhegehalts im Fall einer Finanzbeamtin nach Straftaten
In den Fällen innerdienstlicher Betrugs- oder Untreuehandlungen zum Nachteil des Dienstherrn lässt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Disziplinarkammer anschließt, der Grundsatz ableiten, dass bei einem Gesamtschaden von über 10.000 DM bzw. 5.000 EUR die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann (…stRspr., vgl. Urteil vom 4. Mai 2006 - 1 D 13.05 - bei juris Rdn. 29 m.w.N.); ein solches Dienstvergehen steht hinsichtlich der Schwere einem Zugriffsdelikt gleich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2010 - 2 B 111.09 - bei juris Rdn. 6 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ruhen der Genehmigung zum Inverkehrbringen von Mais der Linie MON 810
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde hinsichtlich der mit einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbundenen möglichen Gefahren; Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Futtermitteln sowie von Saatgut; Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Genmais bleibt verboten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Braunschweiger Naturmais
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Genmais bleibt verboten - Bestehendes Risiko der Schädigung von Mensch und Tier - Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilungsspielraum der zuständigen Behörde hinsichtlich der mit einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verbundenen möglichen Gefahren; Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Futtermitteln sowie von Saatgut; Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über ...
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Genmais-Verbot: Monsanto stellt Eilantrag
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
- OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 13 ME 76/09
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 800
- DÖV 2009, 638
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
Vielmehr kommt der Behörde insoweit ein Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zu, dessen Wahrnehmung das Gericht nur daraufhin überprüfen kann, ob die Risikobewertung der Exekutive auf Grund ausreichender Ermittlungen und willkürfreier Annahmen zustande gekommen ist (BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185; BVerwG, Beschl. vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232; VGH Mannheim…, Urt. vom 04.05.2001 - 10 S 2786/99 -, DÖV 2001, 1048). - EuGH, 21.03.2000 - C-6/99
DER GRUNDSATZ DER VORSORGE WIRD DURCH DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER DIE FREISETZUNG …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
In gleicher Weise hat sich das Gericht in seinem Urteil in der Rechtssache C-6/99 (Association Greenpeace France u. a. ./. Ministère de l'Agriculture et de la Pêche u. a.) zu der in Art. 16 der Freisetzungsrichtlinie 90/200 enthaltenen Schutzklausel geäußert und ausgeführt (vgl. Rn 44), dass hierin das Vorsorgeprinzip zum Ausdruck komme, welches jedem Mitgliedstaat gestatte, den Einsatz und/oder Verkauf eines Produkts, für das eine Zustimmung erteilt worden ist, in seinem Gebiet vorübergehend einzuschränken oder zu verbieten, wenn er berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass dieses Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. - BVerwG, 15.04.1999 - 7 B 278.98
Gentechnikrecht - Gentechnische Anlage; gentechnische Arbeiten; …
Auszug aus VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
Vielmehr kommt der Behörde insoweit ein Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zu, dessen Wahrnehmung das Gericht nur daraufhin überprüfen kann, ob die Risikobewertung der Exekutive auf Grund ausreichender Ermittlungen und willkürfreier Annahmen zustande gekommen ist (…BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185; BVerwG, Beschl. vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232; VGH Mannheim…, Urt. vom 04.05.2001 - 10 S 2786/99 -, DÖV 2001, 1048). - VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07
Auszug aus VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
Deshalb dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit bestehender Gefahren bei vorläufigen Maßnahmen auf der Grundlage dieser Vorschrift wegen des mit dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen verbundenen Basisrisikos, welches die Unsicherheiten umschreibt, die mit der unmittelbaren Beeinflussung der natürlichen Evolution durch gezielte Eingriffe in die Erbsubstanz einhergehen, und wegen der immer noch begrenzten Kenntnisse der Wissenschaft über die mittelbaren und langfristigen Folgen eines solchen Eingriffes für die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 07.11.2007 - 1 B 33/07 -, juris; BR-Drs. - VGH Baden-Württemberg, 04.05.2001 - 10 S 2786/99
Gentechnikrechtliche Untersagungsverfügung
Auszug aus VG Braunschweig, 04.05.2009 - 2 B 111/09
Vielmehr kommt der Behörde insoweit ein Beurteilungsspielraum (Einschätzungsprärogative) zu, dessen Wahrnehmung das Gericht nur daraufhin überprüfen kann, ob die Risikobewertung der Exekutive auf Grund ausreichender Ermittlungen und willkürfreier Annahmen zustande gekommen ist (…BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185; BVerwG, Beschl. vom 15.04.1999 - 7 B 278/98 -, NVwZ 1999, 1232; VGH Mannheim, Urt. vom 04.05.2001 - 10 S 2786/99 -, DÖV 2001, 1048).
- BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch …
Nach negativem Abschluss des Eilverfahrens (VG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 B 111/09 - ZUR 2009, 446; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 13 ME 76/09 - NuR 2009, 566) ruht aber das Verfahren in der Hauptsache.
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