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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2006 - 2 B 11281/06.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7074
OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2006 - 2 B 11281/06.OVG (https://dejure.org/2006,7074)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.11.2006 - 2 B 11281/06.OVG (https://dejure.org/2006,7074)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG (https://dejure.org/2006,7074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    LBG § 55; ; LBG § 55 Abs. 2; ; LBG § 55 Abs. 2 Satz 1; ; LBG § 54; ; LBG § 54 Abs. 1; ; LBG § 54 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 186; ; LBG § 186 S. 1; ; HochSchG § 81; ; HochSchG § 81 Abs.... 1; ; HochSchG § 81 Abs. 1 Satz 1; ; HochSchG § 81 Abs. 1 Satz 2; ; LV Art. 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hochschulpräsident muss mit 65 Jahren in den Ruhestand - Innovation hat Vorrang vor Dienstzeitverlängerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeit einer Verneinung des dienstlichen Interesses an der Verlängerung der aktiven Dienstzeit eines Beamten; Anforderungen an den Eintritt eines Beamten in den ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06

    Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf dem Prüfstand: Verfassungsbeschwerde …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2006 - 2 B 11281/06
    Dabei behandelt das Hochschulrecht an dieser Stelle ausdrücklich den sich nach beamtenrechtlichen Vorschriften vollziehenden Eintritt in den Ruhestand als gleichrangige Alternative im Verhältnis zum Ablauf der Amtszeit nach § 81 Abs. 1 Satz 1 HochSchG (s. zur vergleichbaren Problematik bei kommunalen Wahlbeamten auf Zeit: VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und VGH A 28/06 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

    Dafür, dass, wie der Antragsteller geltend macht, für den Schuldienst etwas anderes gelten sollte als etwa für die Tätigkeit in der (reinen) Schulverwaltung (vgl. OVG RP, Urteil vom 13. April 2011 - 2 A 11447/10 -, AS 40, 302; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 1 B 2643/16 -, NZA-RR 2017, 279), im Hochschuldienst (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06 -, AS 34, 70 ff.) oder im Polizeivollzugsdienst (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 12. Februar 2014 - 1 K 962/13.NW -, juris; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 12. September 2013 - 6 B 1065/13 -, juris), ist nichts dargetan und auch sonst nichts ersichtlich.

    Diesem Aspekt hat der Gesetzgeber abschließend durch die Einräumung des Antragsrechts Rechnung getragen, wodurch die Initiative für eine Dienstzeitverlängerung auch vom Beamten selbst ausgehen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06 -, AS 34, 70 [71]).

    Erforderlich ist vielmehr die positive Feststellung, dass der Dienstherr ein nachvollziehbares Interesse an der Weiterbeschäftigung des konkreten Beamten hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006, a.a.O.).

    Rn. 26 Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 Satz 4, Satz 1 Nr. 1 Gerichtskostengesetz und entspricht damit der Hälfte des 12-fachen Betrages des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 16. Eine Herabsetzung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (LKRZ 2014, 169) kommt, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 B 1324/13 -, juris Rn. 25; OVG MV…, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 17; vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, juris Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25

    Hinausschieben der Pensionsaltergrenze eines Leitenden Oberstaatsanwalts in …

    Diesem Aspekt hat der Gesetzgeber abschließend durch die Einräumung des Antragsrechts Rechnung getragen, wodurch die Initiative für eine Dienstzeitverlängerung auch vom Beamten selbst ausgehen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, AS 34, 70 [71]).

    Erforderlich ist vielmehr die positive Feststellung, dass der Dienstherr ein nachvollziehbares Interesse an der Weiterbeschäftigung des konkreten Beamten hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006, a.a.O.).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (NVwZ 2025, 1457) kommt aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Juli 2027 - 2 B 11273/17.OVG -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 B 1324/13 -, juris Rn. 25; OVG MV…, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 17; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 28. Februar 2025 - 5 ME 10/25 -, juris Rn. 78 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25. -1

    Altersgrenze; Beamter; dienstliches Interesse; Hinausschieben des Ruhestands; …

    Diesem Aspekt hat der Gesetzgeber abschließend durch die Einräumung des Antragsrechts Rechnung getragen, wodurch die Initiative für eine Dienstzeitverlängerung auch vom Beamten selbst ausgehen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, AS 34, 70 [71]).

    Erforderlich ist vielmehr die positive Feststellung, dass der Dienstherr ein nachvollziehbares Interesse an der Weiterbeschäftigung des konkreten Beamten hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006, a.a.O.).

    Eine Herabsetzung des Streitwertes nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (NVwZ 2025, 1457 ) kommt aufgrund des Umstandes, dass das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, nicht in Betracht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, juris Rn. 8;… Beschluss vom 17. Juli 2027 - 2 B 11273/17.OVG -, juris Rn. 26; OVG NRW…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 6 B 1324/13 -, juris Rn. 25;… OVG MV , Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 17; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 28. Februar 2025 - 5 ME 10/25 -, juris Rn. 78 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 2 A 11201/10

    Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres verstößt nicht gegen Verbot der …

    Auch insoweit erscheint es deshalb nicht unvernünftig, mit der Einführung einer Regelaltersgrenze einer Überalterung entgegenzuwirken, innovatives Handeln zu fördern und die Zukunftschancen Jüngerer zu berücksichtigen (vgl. hierzu VGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und VGH A 28/06 -, AS 34, 38 [45]; zum im Hochschulbereich bestehenden Bedürfnis nach Innovation OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, AS 34, 70 [72]; s. a. EuGH, Urteil vom 18. November 2010 - Rs. C-250/09 - [Georgiev], NJW 2011, 42 [45]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Zudem erscheint es jedenfalls nicht unvernünftig, mit der Einführung einer Regelaltersgrenze einer Überalterung entgegenzuwirken, innovatives Handeln zu fördern und die Zukunftschancen Jüngerer zu berücksichtigen (vgl. hierzu VGH RP, Beschluss vom 2. November 2006 - VGH B 27/06 und VGH A 28/06 -, AS 34, 38 [45]; zum Bedürfnis nach Innovation: OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -, AS 34, 70 [72]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2008 - 2 M 91/08

    Verlängerung seiner Dienstzeit eine Hochschulprofessors; Altersgrenze; …

    Den persönlichen Interessen des Beamten an einer weiteren Diensterbringung hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass er ihm ein Antragsrecht eingeräumt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.11.2006 - 2 B 11281/06 -, zit. nach juris).
  • VG Koblenz, 31.07.2009 - 6 L 823/09

    Dienstliches Interesse für ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

    Die Kammer rezipiert in ihrer Entscheidung den vom OVG Koblenz in seinen Entscheidungen 2004-09-17, 2 B 11470/04, AS RP-SL 31, 432, und 2006-11-23, 2 B 11281/06, AS RP-SL 34, 70, aufgestellten Prüfungsmaßstab und -umfang.

    - 2 B 11470/04.OVG - ferner Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG - VG Mainz, Beschluss vom 21. September 2006 - 7 L 683/06.MZ - VG Magdeburg, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 B 18/08 -).

  • VG Greifswald, 30.07.2025 - 6 B 1669/25

    Hinausschieben des Eintritts eines Beamten im Ruhestand - Bestehen eines …

    Diesem Aspekt habe der Gesetzgeber abschließend durch die Einräumung des Antragsrechts Rechnung getragen, wodurch die Initiative für eine Dienstzeitverlängerung auch vom Beamten selbst ausgehen könne (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06 -, juris Rn. 3).
  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 6 L 779/10

    Weiterbeschäftigung über die beamtenrechtliche Höchstaltersgrenze hinaus

    Erforderlich ist vielmehr die positive Feststellung, dass der Dienstherr im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag der Behörde und die vorhandenen personalwirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten ein nachvollziehbares Interesse an der Weiterbeschäftigung des konkreten Beamten hat (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG -).
  • VG Mainz, 07.08.2015 - 4 L 565/15

    Hinausschieben des Ruhestands eines Klinikleiters; unüberbrückbare Differenzen

    Diesem Aspekt hat der Gesetzgeber abschließend durch die Einräumung des Antragsrechts Rechnung getragen, wodurch die Initiative für eine Dienstzeitverlängerung auch vom Beamten selbst ausgehen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 B 11281/06 - juris).
  • VG Greifswald, 27.06.2014 - 6 B 328/14

    Dienstzeitverlängerung bei einem Landesbeamten

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