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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1993 - 2 B 11438/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,16036
OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1993 - 2 B 11438/93 (https://dejure.org/1993,16036)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.1993 - 2 B 11438/93 (https://dejure.org/1993,16036)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 2 B 11438/93 (https://dejure.org/1993,16036)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.1991 - 2 A 10866/91

    Beamter; Ablehnung einer Bewerbung; Beförderungsdienstposten; Vorläufiges …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1993 - 2 B 11438/93
    Der Dienstherr kann vielmehr den Vorrang der dienstlichen Beurteilungen u.a. dann entfallen lassen, wenn der zu vergebende Dienstposten spezielle Eignungsanforderungen (sog. Anforderungsprofil) stellt, die durch den Inhalt der dienstlichen Beurteilungen nicht umfassend abgedeckt sind (Urteil des beschließenden Senats vom 18. Dezember 1991 - 2 A 10866/91.OVG - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1971 - 2 D 3/71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1993 - 2 B 11438/93
    Zur Klarstellung bleibt darauf hinzuweisen, daß im Falle veränderter tatsächlicher Umstände, die insbesondere im Ergehen aktueller dienstlicher Beurteilungen über die Bewerber liegen könnten, ein Antrag auf Abänderung oder Aufhebung der einstweiligen Anordnung gestellt werden kann (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 20. Oktober 1971, NJW 1972, 303; seither st. Rspr.).
  • VG Neustadt, 26.08.2011 - 1 L 590/11

    Ausschreibungsverfahren für Beförderungsstellen

    Besondere Eignungsanforderungen bestehen insbesondere dann, wenn der Inhalt der dienstlichen Beurteilung sich nicht zu dem besonderen Anforderungsprofil verhält (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2004 - 2 A 10013/04.OVG, esovgrp…, Urteil vom 22. März 2002, a.a.O.;… Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O. und Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 B 11438/93.OVG, esovgrp).

    Die Überprüfung konkretisiert insoweit das besondere Anforderungsprofil der zu besetzenden Funktionsstelle (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 1993, a.a.O.).

    Die Ausformulierung spezieller Eignungsanforderungen, soweit sie auf speziellen Anforderungen der Funktionsstelle beruhen, und deren Bewertung im Beförderungsgeschehen verdrängen zugleich den Inhalt der dienstlichen Beurteilung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 1993 - 2 B 10788/93.OVG, esovgrp und Beschluss vom 12. Juli 1993, a.a.O.).

    Rn. 48 Denn der Antragsgegner muss in der letzten Phase seiner Entscheidungsfindung eine rationale Abwägung zwischen allen maßgeblichen Gesichtspunkten, insbesondere der dienstlichen Beurteilung und dem Ergebnis der funktionsbezogenen Überprüfung, vornehmen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 2 B 11438/93.OVG).

    Diese ist mit Blick auf die umfangreiche Rechtsprechung zu dem grundsätzlichen Vorrang der dienstlichen Beurteilung von erheblich höherem Gewicht, als die nur eine punktuelle Einzelleistung wiedergebende funktionsbezogene Überprüfung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 1993, a.a.O.), die - wie auch ein Auswahlgespräch (vgl. zum Auswahlgespräch: OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 30. Juni 1997, a.a.O.) - lediglich eine situationsabhängige Momentaufnahme von dem Leistungsvermögen des Beamten wiedergibt.

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