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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16400
OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98 (https://dejure.org/1998,16400)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.07.1998 - 2 B 11487/98 (https://dejure.org/1998,16400)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 2 B 11487/98 (https://dejure.org/1998,16400)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21; Beschluß vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1) und der des Senats (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1996 - 2 B 11880/96.OVG -) ist es nicht nur üblich, sondern auch rechtlich begründet, einen Beamten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarrechtlichen Untersuchung von einer an sich möglichen Beförderung oder einer entsprechenden Maßnahme auszunehmen.

    Denn der Dienstherr würde sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, daß er Anlaß sieht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (so BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987, a.a.O S. 3).

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98
    Dem dienstordnungsrechtlichen "Beförderungsverbot" korrespondiert nämlich eine Schadensersatzpflicht des Dienstherrn für den Fall, daß er das berufliche Fortkommen des Beamten schuldhaft behindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - II C 16.60 -, BVerwGE 15, 3; Urteil vom 17. September 1964 - II C 121.62 -, BVerwGE 19, 252; Urteil vom 23. Februar 1970; VI C 111.65 -, Buchholz 232 § 79 Nr. 30).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98
    Dem dienstordnungsrechtlichen "Beförderungsverbot" korrespondiert nämlich eine Schadensersatzpflicht des Dienstherrn für den Fall, daß er das berufliche Fortkommen des Beamten schuldhaft behindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - II C 16.60 -, BVerwGE 15, 3; Urteil vom 17. September 1964 - II C 121.62 -, BVerwGE 19, 252; Urteil vom 23. Februar 1970; VI C 111.65 -, Buchholz 232 § 79 Nr. 30).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92

    Rechtswidrige Verweigerung der Aushändigung einer bereits erstellten …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21; Beschluß vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1) und der des Senats (vgl. Beschluß vom 30. Juli 1996 - 2 B 11880/96.OVG -) ist es nicht nur üblich, sondern auch rechtlich begründet, einen Beamten für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarrechtlichen Untersuchung von einer an sich möglichen Beförderung oder einer entsprechenden Maßnahme auszunehmen.
  • BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65

    Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 2 B 11487/98
    Dem dienstordnungsrechtlichen "Beförderungsverbot" korrespondiert nämlich eine Schadensersatzpflicht des Dienstherrn für den Fall, daß er das berufliche Fortkommen des Beamten schuldhaft behindert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1962 - II C 16.60 -, BVerwGE 15, 3; Urteil vom 17. September 1964 - II C 121.62 -, BVerwGE 19, 252; Urteil vom 23. Februar 1970; VI C 111.65 -, Buchholz 232 § 79 Nr. 30).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

    Denn der Dienstherr würde sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarischen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung oder Stelle bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass sieht, die Amtsführung oder das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, NVwZ-RR 1989, 32; Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1; OVG RP, Beschlüsse vom 3. Juli 1998 - 2 B 11487/98.OVG - vom 11. Juli 2007 - 2 A 10691/07.OVG - vom 3. September 2008 - 2 B 10824/08.OVG - vom 12. September 2013 - 2 B 10837/13.OVG - und [einen Richter betreffend] vom 27. Mai 2015 - 10 B 10295/15.OVG - sowie OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 1 B 267/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2017 - 2 B 11299/17

    Beförderung von Beamten für die Dauer eines Disziplinarverfahrens

    Ergeben sich durchgreifende Anhaltspunkte für die nicht von der Hand zu weisende Annahme, das Disziplinarverfahren sei von vornherein aussichtslos oder aus anderen als rein disziplinarrechtlichen Motiven und damit rechtsmissbräuchlich eingeleitet worden, kann eine Sicherungsanordnung geboten sein, wenn auch sonst bei einer ordnungsgemäßen Auswahl eine Berücksichtigung des Antragstellers zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, NVwZ-RR 1989, 32; Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1; OVG RP, Beschlüsse vom 3. Juli 1998 - 2 B 11487/98.OVG - vom 11. Juli 2007 - 2 A 10691/07.OVG - vom 3. September 2008 - 2 B 10824/08.OVG - vom 12. September 2013 - 2 B 10837/13.OVG - vom 29. August 2016 - 2 B 10648/16.OVG -, juris Rn. 6;… und [einen Richter betreffend] vom 27. Mai 2015 - 10 B 10295/15.OVG -, juris Rn. 7; sowie OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 1 B 267/08 -, juris; vgl. auch VerfGH RP, Beschluss vom 15. Juli 2015 - VGH B 19/15 -, AS 43, 412 [419]).
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