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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13046
BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09 (https://dejure.org/2010,13046)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2010 - 2 B 115.09 (https://dejure.org/2010,13046)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2010 - 2 B 115.09 (https://dejure.org/2010,13046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen arglistiger Täuschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen arglistiger Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09
    weil höchst zweifelhaft sei, ob der vom Berufungsgericht herangezogene Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 31. Januar 1980 (BVerwG 2 C 50.78 - BVerwGE 59, 366 = Buchholz 237.0 § 14 BaWüLBG Nr. 1) überhaupt auf Fallkonstellationen dieser Art anwendbar sei.
  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09
    Abgesehen davon, dass sich die Rechtsprüfung beider Gerichte auf unterschiedliche Normen bezog, stellt die bloß unrichtige oder gänzlich unterbliebene Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatzes keine Divergenz dar (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 18. September 2006 - BVerwG 10 B 55.06 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 102).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09
    Rn. 2 1. Vor dem Hintergrund seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen arglistiger Täuschung rügt der Kläger, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - (Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 10) ab.
  • OVG Sachsen, 29.10.2010 - 2 A 103/08

    Arglistige Täuschung, Rücknahme einer Ernennung, Beamter

    Die Unterlagen und Auskünfte des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR konnten im vorliegenden Fall herangezogen werden; der Senat verweist insoweit auf sein den Beteiligten bekanntes Urteil vom 22.7.2009 - 2 A 359/08 - (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 25.3.2010 - 2 B 115.09 -).
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14

    Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit

    Rn. 30 Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des StUG schließt die Rücknahme der Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Ernennung die zugrunde liegenden Sachverhalte dem Betroffenen vorgehalten und verwertet werden konnten (BVerwG, Urt. v. 31. Januar 1980 - 2 C 59.78 - Senatsurt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, nachfolgend BVerwG Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - sowie BVerfG, Beschl v. 17. März 2011 - BvR 1022/10 - Senatsbeschl. v. 29. Juni 2011 - 2 A 440/09 - Senatsbeschl. v. 23. Juli 2013 - 2 A 443/10 - jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10

    Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige …

    Der Senat verweist insoweit auf sein den Beteiligten bekanntes Urteil vom 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 - sowie den dazu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts v. 25. März 2010 - 2 B 115.09 - (siehe dazu Ziffer 5. im Einzelnen).

    Vor diesem Hintergrund käme es in einem Berufungsverfahren auf die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage nicht an, ob die Neufassung des Stasiunterlagengesetzes ein Überprüfungs- oder ein Verwertungsverbot aufstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 2 B 115/09 -, juris).

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