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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 28.08.2017 - 2 B 1179/17 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31751
VG Greifswald, 28.08.2017 - 2 B 1179/17 HGW (https://dejure.org/2017,31751)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28.08.2017 - 2 B 1179/17 HGW (https://dejure.org/2017,31751)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28. August 2017 - 2 B 1179/17 HGW (https://dejure.org/2017,31751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 8a TierSchG, § 11 Abs 5 S 6 TierSchG, § 11 Abs 1 S 1 Nr 8c TierSchG
    Tierschutzrechtliche Erlaubnis des gewerbsmäßigen Betreibens eines Reitbetriebs

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung …

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2017 - 2 B 1179/17
    Abstrakte Erwägungen sind deshalb regelmäßig unzureichend; erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, auf die sich die Erwägungen beziehen können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 - Juris Rn. 9 ff. m.w.Nw.;… BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn. 6).

    Weisen beispielsweise die Gründe für den Erlass eines Verwaltungsaktes im Einzelfall einen so hohen Dringlichkeitsgrad und ein solches Gewicht auf, dass sie gleichzeitig das besondere Vollzugsinteresse einschließen bzw. mit diesem deckungsgleich sind, kann eine solche Identität angenommen werden (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 a.a.O. Rn. 11).

  • VG Greifswald, 11.08.2017 - 2 B 1456/17

    Einstweiliger Antrag gegen Sofortvollzug der Untersagung einer gewerblichen …

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2017 - 2 B 1179/17
    Rn. 13 Entspricht die Anordnung nicht dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 VwGO, hebt das Verwaltungsgericht stattdessen die Anordnung der sofortigen Vollziehung mit der Folge auf, dass dadurch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder auflebt (VG Greifswald, Beschl. v. 11.08.2017 - 2 B 1456/17 HGW m.w.Nw.).

    Die so begründete Anordnung des Sofortvollzugs erweist sich vorliegend auch nicht deshalb als unschlüssig, weil der Antragsgegner nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Untersagungsverfügung gegenüber der Antragstellerin erlassen hat (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 11.08.2017 - 2 B 1456/17), denn der Antragsgegner hat insoweit in seiner Ordnungsverfügung ausgeführt, dass er erst im März 2017 von dem der bereits seit Jahren ohne Erlaubnis ausgeübten Tätigkeit der Antragstellerin erfahren habe.

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …

    Auszug aus VG Greifswald, 28.08.2017 - 2 B 1179/17
    Abstrakte Erwägungen sind deshalb regelmäßig unzureichend; erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, auf die sich die Erwägungen beziehen können (…vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 - Juris Rn. 9 ff. m.w.Nw.; BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn. 6).
  • VG Cottbus, 11.06.2025 - 1 L 261/24
    Rechtliche Bedenken, die sich in diesem Zusammenhang aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben könnten, sind ebenfalls weder dargelegt noch ersichtlich (a. A.: VG Greifswald, Beschl. v. 28. August 2017 - 2 B 1179/17 HGW -, juris, Rn. 31).
  • VG Minden, 15.06.2021 - 10 K 1257/21
    13/7015 S. 22; BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 3 C 7/04 -, juris Rn. 37; VG Greifswald, Beschluss vom 28. August 2017 - 2 B 1179/17 HGW -, juris Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 03. Mai 2012 - 16 K 2515/10 -, juris Rn. 40; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 23 L 1939/11 -, juris Rn. 12; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG Kommentar, 3. Aufl. 2016, § 11 Rn. 41.
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