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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17670
BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96 (https://dejure.org/1997,17670)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1997 - 2 B 118.96 (https://dejure.org/1997,17670)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1997 - 2 B 118.96 (https://dejure.org/1997,17670)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zustimmung zu einer beabsichtigten behördlichen Personalmaßnahme als Recht des Personalrats - Einholung der erforderlichen Zustimmung kraft Gesetz durch eine andere Behörde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Als Vorschriften solcher Art können insbesondere diejenigen in Betracht kommen, in denen geregelt ist, ob und in welcher Weise der Personalrat an beamtenrechtlichen Maßnahmen zu beteiligen ist (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Die geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1993 - BVerwG 6 P 4.93 - (BVerwGE 94, 178 [BVerwG 27.09.1993 - 6 P 4/93]) hinsichtlich der zulässigen Gründe für eine im Mitbestimmungsverfahren beachtliche Zustimmungsverweigerung des Personalrates in Berlin liegt schon deshalb nicht vor, weil die beiden Entscheidungen von unterschiedlichen Gesichtspunkten getragen werden.
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Darunter fällt aber nicht die Frage, wie sich eine die Dienststelle bindende Entscheidung einer höheren Behörde auf den Umfang der Mitbestimmungsbefugnis des bei der Dienststelle bestehenden Personalrats auswirkt; insoweit handelt es sich nicht um eine spezifisch beamtenrechtliche Regelung (vgl. zu nicht revisiblen personalvertretungsrechtlichen Fragen z.B. auch Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschlüsse vom 23. Mai 1986 - BVerwG 2 B 131.85 - und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 68.87 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats - …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Darunter fällt aber nicht die Frage, wie sich eine die Dienststelle bindende Entscheidung einer höheren Behörde auf den Umfang der Mitbestimmungsbefugnis des bei der Dienststelle bestehenden Personalrats auswirkt; insoweit handelt es sich nicht um eine spezifisch beamtenrechtliche Regelung (vgl. zu nicht revisiblen personalvertretungsrechtlichen Fragen z.B. auch Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschlüsse vom 23. Mai 1986 - BVerwG 2 B 131.85 - und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 68.87 - ).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 67.85

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Falle der Unwirksamkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Darunter fällt aber nicht die Frage, wie sich eine die Dienststelle bindende Entscheidung einer höheren Behörde auf den Umfang der Mitbestimmungsbefugnis des bei der Dienststelle bestehenden Personalrats auswirkt; insoweit handelt es sich nicht um eine spezifisch beamtenrechtliche Regelung (vgl. zu nicht revisiblen personalvertretungsrechtlichen Fragen z.B. auch Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschlüsse vom 23. Mai 1986 - BVerwG 2 B 131.85 - und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 68.87 - ).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 68.87

    Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften über die Zuständigkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Darunter fällt aber nicht die Frage, wie sich eine die Dienststelle bindende Entscheidung einer höheren Behörde auf den Umfang der Mitbestimmungsbefugnis des bei der Dienststelle bestehenden Personalrats auswirkt; insoweit handelt es sich nicht um eine spezifisch beamtenrechtliche Regelung (vgl. zu nicht revisiblen personalvertretungsrechtlichen Fragen z.B. auch Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschlüsse vom 23. Mai 1986 - BVerwG 2 B 131.85 - und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 68.87 - ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 131.85

    Personalrat - Beschlussfassung über die Mitwirkung - Revision

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1997 - 2 B 118.96
    Darunter fällt aber nicht die Frage, wie sich eine die Dienststelle bindende Entscheidung einer höheren Behörde auf den Umfang der Mitbestimmungsbefugnis des bei der Dienststelle bestehenden Personalrats auswirkt; insoweit handelt es sich nicht um eine spezifisch beamtenrechtliche Regelung (vgl. zu nicht revisiblen personalvertretungsrechtlichen Fragen z.B. auch Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - , vom 28. August 1986 - BVerwG 2 C 67.85 - und vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschlüsse vom 23. Mai 1986 - BVerwG 2 B 131.85 - und vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 68.87 - ).
  • OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02

    Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des …

    Eine besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit liegt - in Abgrenzung zu den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten, für die eine Gebührenerhebung ausgeschlossen ist - vor, wenn sie dem Gebührenschuldner individuell zurechenbar ist, weil sie im Rahmen einer Sonderrechtsbeziehung erbracht wird, die den von der Amtshandlung Betroffenen aus der Allgemeinheit heraushebt und ihn damit als Zurechungssubjekt für die Amtshandlung bestimmt (vgl. Beschl. des Senats vom 13. Februar 1997 - 2 B 118/96 - S. 4; Urt. des Senats v. 23. Mai 1996 - 2 A 151/95 - S. 7;… zu der gleichlautenden Bestimmung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GebG NW vgl. OVG NW, Urt. v. 19. April 2001 - 9 A 310/99 -, NVwZ 2001, 1432 f., …und Urt. v. 8. März 2000 - 9 A 795/99 -, NJW 2001, 1152, 1154).
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