Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Verwaltungsverordnung (Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung) als revisibles Recht - Berücksichtigung von nach Vollendung des siebzehnten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1987 - 12 A 1330/86
- BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79
Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Das Bundesverwaltungsgericht ist nur zur Prüfung berufen, ob die Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch das Tatsachengericht dem Recht, insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht und ob die Auslegung selbst mit den Denkgesetzen oder sonstigen allgemeinen für Verwaltungsvorschriften geltenden Auslegungsgrundsätzen im Einklang steht (vgl. Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - , vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 80.67 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ). - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Rechtsfragen, die auslaufendem oder ausgelaufenem Recht angehören, kommt aber regelmäßig - und auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ).
- BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Rechtsfragen, die auslaufendem oder ausgelaufenem Recht angehören, kommt aber regelmäßig - und auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - ). - BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Das Bundesverwaltungsgericht ist nur zur Prüfung berufen, ob die Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch das Tatsachengericht dem Recht, insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht und ob die Auslegung selbst mit den Denkgesetzen oder sonstigen allgemeinen für Verwaltungsvorschriften geltenden Auslegungsgrundsätzen im Einklang steht (vgl. Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - , vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 80.67 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 08.07.1969 - II C 80.67
Auslegung eines Runderlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1988 - 2 B 12.88
Das Bundesverwaltungsgericht ist nur zur Prüfung berufen, ob die Auslegung der Verwaltungsvorschriften durch das Tatsachengericht dem Recht, insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht und ob die Auslegung selbst mit den Denkgesetzen oder sonstigen allgemeinen für Verwaltungsvorschriften geltenden Auslegungsgrundsätzen im Einklang steht (vgl. Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - , vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 80.67 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - ).
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 12.02.1988 - 2 B 12/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 4 A 220/03
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, gesonderte Absetzbarkeit der …
So geht insbesondere das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urteil vom 29. November 1989 - 4 A 205/88 -, FEVS 42, 104 ff.; im Ergebnis ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 2 B 12/88 -, FEVS 38, 16 ff., sowie - unter Berufung auf die Entscheidung des OVG Niedersachsen - Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 76 Rn 37) davon aus, dass die Kraftfahrzeugsteuer und die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei dem Pauschbetrag der Verordnung zu § 76 BSHG nicht berücksichtigt worden seien. - SG Lüneburg, 06.11.2007 - S 22 SO 38/07
Begriff der Einsatzgemeinschaft bei einem in einem Pflegeheim untergebrachten …
Voraussetzung ist im jeweiligen Einzelfall, dass der Pkw zu einem sozialhilferechtlich anerkennenswerten Zweck gehalten wird ( vgl. Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 29. November 1989, - 4 A 205/88 -, FEVS 42, 104, 109; Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen - Bremen vom 15. Dezember 1988, - 4 B 373/88 -, FEVS 38, 419, 421; Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bremen vom 12. Februar 1988, - 2 B 12/88 -, FEVS 39, 16, 18). - VG Minden, 23.04.2002 - 6 L 367/02
Kein Zusatzgeld für Diabetiker aus Sozialhilfemitteln mehr
Rn. 14 vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 12.02.1988 -2 B 12/88-, FEVS 38, 16,.
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